Kritik an neuem Corona-Gesetzentwurf: Ländern fehlen Schutzmaßnahmen
Obwohl die Infektionszahlen hoch sind wie nie, will die Regierung ab dem 20. März lockern. Verschiedene Seiten fordern nun Nachbesserungen.
BERLIN taz | Aus verschiedenen Bundesländern heißt es, in der neuen Corona-Rechtsgrundlage fehlten die nötigen Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen effektiv einzudämmen. Gerade angesichts der aktuell wieder steigenden Coronazahlen sei das bedenklich.
Am Donnerstag erreichten die Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden einen bisherigen Höchststand: 262.752 Infizierte meldete das Robert-Koch-Institut. Seit mehr als einer Woche steigt die 7-Tage-Inzidenz wieder täglich. Auch die Coronahospitalisierungen sind auf einem Höchstniveau.
In der kommenden Woche stimmt der Bundestag bereits über das neue Infektionsschutzgesetz ab. Die SPD-Fraktion hat den Entwurf am Donnerstag schon angenommen; der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr lobte die Einigung online: „Damit können wir nach zwei Jahren mit Einschränkungen zur Normalität zurückkehren.“
Gegenwind ließ nicht lange auf sich warten: Noch bevor die Bundesregierung ihren Entwurf für die neuen Coronaregeln am Mittwoch vorstellen konnte, äußerte bereits der Ministerpräsident Niedersachsens, Stephan Weil (SPD), ernsthafte Bedenken. Wichtige Instrumente, wie die Maskenpflicht für Menschenansammlungen, seien nicht vorgesehen. Darin stimmten ihm Fachleute und andere Politiker*innen zu.
„Alle Fragen offen“
Die Deutsche Stiftung für Patientenschutz hält die Änderungen ebenfalls für ungenügend, um den Schutz aller vulnerabler Gruppen zu gewährleisten. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, Kathrin Vogler, kritisierte den Vorschlag ebenfalls als unzureichend. Grüne und SPD seien in der Regierungskoalition vor der FDP eingeknickt.
Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU, stellte zum Entwurf fest: „Der Minimalkompromiss der Ampel lässt alle Fragen offen.“ Die Regierung müsse nun die parteiübergreifende Kritik der Länder ernst nehmen.
Auch Janosch Dahmen, der Gesundheitsexperte bei den mitregierenden Grünen, spricht von Nachbesserungsbedarf. Die Kritik aus den Bundesländern zeige, dass der Entwurf zu Rechtsunsicherheiten in den Ländern führe – auch wenn die Verantwortlichen in der Regierung dem widersprechen. Zudem findet Dahmen, die Maskenpflicht solle auch in der Basis als „effektives Instrument gegen Infektionen weitestgehend erhalten bleiben“. Grundsätzlich sei der Ansatz der Bundesregierung aber richtig, ein Gesetz mit zwei Säulen auf den Weg zu bringen.
Der Entwurf der Bundesregierung sieht einerseits Basisregeln vor, die überall gelten. Verglichen mit den aktuellen Schutzmaßnahmen wären das deutliche Lockerungen. Als Basis sollen Maskenpflicht und Testungen bleiben, wenn es um vulnerable Gruppen geht – beispielsweise in Pflege- oder Altenheimen. Die Maskenpflicht im ÖPNV bliebe demnach auch bestehen. Andere öffentliche Orte wie Supermärkte zählt der Entwurf nicht auf.
Auch Abstimmung über Impfpflicht
Darüber hinaus sollen die Länder härtere Maßnahmen für Regionen erteilen können, wenn die Infektionen ansteigen, die Krankenhäuser zu überlasten drohen oder eine gefährliche Virusvariante auftritt. Dann könnten sie etwa Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygienekonzepte einführen.
Wie Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch erklärte, können mögliche Hotspots sich auf Stadtteile, eine Stadt, eine Region oder sogar auf das ganze Bundesland erstrecken. Damit die Länder mehr Zeit haben, sich auf die Neuerungen einzustellen, sollen die aktuellen Regeln bis zum 2. April gelten können.
Neben dem Infektionsschutzgesetz steht in der kommenden Woche auch die allgemeine Impfpflicht zur Abstimmung im Bundestag.