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Kritik an WerbeversprechenTrickserei auf der Verpackung

Gesunde Lebensmittel liegen im Trend. Die Hersteller werben damit großspurig. Doch Verbraucherschützer kritisieren das als „Schönfärberei“.

Ist das wirklich gesund? Ein Fitness-Müsli mit viel Calcium und Vitaminen. Bild: reuters

BERLIN taz/dpa | Viele Lebensmittel mit versprochenem Extranutzen für die Gesundheit locken Kunden nach Angaben der Verbraucherzentralen mit irreführenden Aufdrucken auf der Packung. Zu oft betrieben die Hersteller „Schönfärberei auf dem Etikett“, kritisierte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, vor der Agrarmesse Grüne Woche in Berlin.

In einer Stichprobe seien bei 22 von 46 Produkten gesundheitsbezogene Aussagen über die EU-weit erlaubten Formulierungen hinaus verstärkt worden. Vielfach würden Hinweise wie etwa „ungesüßt“ missverstanden. Produkte mit viel Zucker und Fett sollten gar nicht mit Gesundheitsbezug beworben werden dürfen, heißt es vonseiten der Verbraucherschützer.

Beanstandet wurden in der Stichprobe zum Beispiel überzogene Aussagen auf der Packung. So stand statt der zulässigen Formulierung „tragen zu einer normalen Herzfunktion bei“ auf dem Etikett eines Speiseöls „für ein gesundes Herz-Kreislauf-System“. Hintergrund ist, dass der Wortlaut von Gesundheitsversprechen nach EU-Regeln vorgegeben ist.

Die Verbraucherschützer forderten zudem, die Formulierung bestimmter Kennzeichnungen zu überprüfen. Laut einer Umfrage für die Analyse wird die Angabe „ungesüßt“ oft falsch verstanden. Solche Produkte dürfen Süßstoffe enthalten, was 70 Prozent der Befragten aber für unzulässig gehalten hätten. Befragt wurden insgesamt 750 Menschen. Der vzbv forderte zudem, dass wichtige Informationen für den Kauf auf die Vorderseite der Packung gehörten. Dies sollten mehr Hersteller freiwillig umsetzen, sagte Müller.

Wirtschaft sieht Verbraucher in der Verantwortung

Der Lobbyverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), wies indes den Vorwurf zurück, bei Gesundheitsversprechen zu tricksen. Es sei zum Beispiel sehr wohl erlaubt, nicht den exakten Wortlaut der EU-weit erlaubten Gesundheitskennzeichnungen („Health-Claims“) auf den Produkten zu verwenden, sondern eine Formulierung mit derselben Botschaft, teilte der BLL der taz mit.

Die Lebensmittelwirtschaft sieht die Verantwortung vor allem beim Verbraucher: Der Kunde sei selbst in der Lage, sich über den Inhalt der Produkte zu informieren. Schließlich sei eine Nährwertkennzeichnung verpflichtend.

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