Kritik an Digital-Reformen: Wie die EU den Datenschutz für Bürger:innen beschneiden will
Um Bürokratie abzubauen, will die EU-Kommission Datenschutz-Regeln ändern. Zwei zentrale EU-Akteure erklären nun, was dabei unter die Räder kommt.
Bürokratie abbauen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Wirtschaft verbessern – das ist das Ziel der EU-Kommission für ihren Digital-Omnibus. Doch das Gesetzespaket würde den Schutz von persönlichen Daten in mehreren Punkten deutlich schwächen, kritisieren nun der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte in einer gemeinsamen Analyse.
Die Pläne für den Digital-Omnibus hatte die EU-Kommission im November vorgestellt. Omnibus nennt die Kommission Gesetzespakete, die verschiedene bestehende Regulierungen auf einen Schlag ändern sollen. Mit dem Digital-Omnibus sollen unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung, die e-Privacy-Verordnung und der AI Act, der Systeme mit Künstlicher Intelligenz reguliert, angefasst werden.
Der EDSA und der Europäische Datenschutzbeauftragte kritisieren nun unter anderem die folgenden Punkte: Die Auskunftsrechte von Verbraucher:innen würden deutlich geschwächt. Eine Änderung der Definition von personenbezogenen Daten würde deren Schutzniveau absenken. Dass pseudonymisierte Daten einfacher zu verarbeiten sein sollen, schwäche nicht nur den Schutz von Menschen, sondern schaffe auch neue Rechtsunsicherheiten. „Vereinfachung ist wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken – aber nicht auf Kosten von Grundrechten“, kritisierte die EDSA-Vorsitzende Anu Talus.
Fortschritte sehen die beiden Behörden derweil bei einer Änderung der e-Privacy-Verordnung. Die soll dazu beitragen, dass die Cookie-Banner auf Webseiten überflüssig werden und Nutzer:innen dennoch der entsprechenden Verarbeitung ihrer Daten widersprechen können.
Vor den beiden Institutionen hatten bereits zivilgesellschaftliche Organisationen davor gewarnt, dass die Omnibus-Pläne zu Einschnitten beim Schutz der Privatsphäre führen würden. Max Schrems von der Datenschutz-NGO Noyb begrüßte daher die Stellungnahme von EDSA und Europäischem Datenschutzbeauftragten: „Die unabhängigen Behörden haben wesentliche Änderungen als das bezeichnet, was sie sind: weder ‚technische Änderungen‘ noch ‚Vereinfachung‘, sondern Einschränkungen des Rechts auf Datenschutz für EU-Bürger:innen.“
Nachdem die Kommission ihre Pläne vorgestellt hat, sind im nächsten Schritt nun das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten am Zug, eigene Positionen dazu auszuarbeiten.
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