Gesetz zur Wiederherstellung der Natur: Acht CDU-Minister gegen Biolandbau und saubere Gewässer
Vor einem Jahr wurde das „Nature Restoration Law“ beschlossen, derzeit setzen Bund und Länder es um. Trotzdem wollen die Agrarpolitiker es stoppen.

Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft verteidigt das EU-Gesetz: „Naturschutz und Landwirtschaft müssen auf Agrarflächen zusammen stattfinden“, sagt der geschäftsführende Vorstand Peter Röhrig. Wie das wirtschaftlich gelingen kann, zeige die Biolandwirtschaft. Das Agrarwesen gehört zu den besonders von dem Gesetz betroffenen Branchen, weil es in seiner Arbeit Landfläche nutzt.
Er sei sehr froh, „dass wir diese Gesetzesgrundlage zum Schutz der Natur haben“, teilte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) mit. Von einer intakten Natur profitierten alle: erholungssuchende Menschen, Tiere und Pflanzen in Wald, Wiese und am Wasser, Landwirte und die Industrie.
Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) zeigte sich wenig erbaut von dem Brief, den ihr Kabinettskollege Peter Hauck unterschrieben hat. „Das Nature Restoration Law ist ein enorm wichtiger Baustein für den Schutz der Artenvielfalt“, sagt sie. „Ohne Bestäuber wächst nichts, ausgelaugte Böden bringen keine Erträge“, so Walker. Alle relevanten Akteure seien gut beraten, gemeinsam die ersten Schritte zur Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zu gehen.
Zölle und Dürren sprächen gegen mehr Naturschutz
Den Brief, gegen den sich die Kritik richtet, hat der sachsen-anhaltische Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) initiiert. Sieben weitere christdemokratische Landwirtschafts- und Umweltminister haben ihn unterschrieben, darunter die aus Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In dem Schreiben an die EU-Kommissare für Landwirtschaft, Umwelt und Fischerei fordern die Minister, das Wiederherstellungsgesetz „vollständig aufzuheben“.
Unter „Einbeziehung aller relevanten Akteure“ solle ein „neues, praxistaugliches und vor allem faires Regelwerk“ geschaffen werden, das sowohl dem Ziel des Naturschutzes als auch den berechtigten Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gerecht werde. Aktuelle globale Herausforderungen wie steigende Zölle auf Agrarprodukte, zunehmende Risiken durch eine europaweite Dürre sowie der Bedeutung einer souveränen europäischen Lebensmittelversorgung machten das Wiederherstellungsgesetz kontraproduktiv, es stoße auf Unverständnis in der Branche.
„Es wäre einigermaßen irritierend, wenn 16 Bundesländer, die die gleiche Sprache sprechen, es nicht schaffen sollten, was 27 EU-Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Prozess erreicht haben“, kommentierte die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus den Brief, die das Wiederherstellungsgesetz federführend mitverhandelt hat. „Mit politischem Unwillen und Bequemlichkeit helfen wir weder den Landwirt:innen noch schützen wir die Bürger:innen vor klimawandelbedingten Naturkatastrophen“, so Paulus. „Anstatt demokratisch ausgehandelte Gesetze immer wieder infrage zu stellen, sollten die Landesminister:innen für eine auskömmliche Finanzierung für Umwelt- und Naturschutz im nächsten EU-Haushalt kämpfen.“
EU-weit stehen die CDU-Landesminister alleine da: „Uns ist nicht bekannt, dass ein anderer Mitgliedsstaat die Wiederherstellungsverordnung und ihre Ziele infrage stellt“, heißt es aus dem Umweltministerium.
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