Kriminologe Egg über Zschäpe-Gutachten: „Eine massive Einschränkung“
Im NSU-Prozess soll diese Woche das psychiatrische Gutachten über die Hauptangeklagte vorgestellt werden. Zschäpe weigerte sich, mit dem Verfasser zu sprechen.
taz: Herr Egg, der Gerichtspsychiater Henning Saß hat sein Gutachten über Beate Zschäpe erstellt, ohne einmal mit ihr gesprochen zu haben. Wie viel ist so ein Gutachten wert?
Rudolf Egg: Das ist natürlich eine massive Einschränkung. Die psychiatrische Exploration des Betreffenden, das direkte Gespräch, ist normalerweise der Kern eines solchen Gutachtens. Es geht ja um die Frage: Hat jemand zur Zeit der Tat gewusst und gewollt, was er da tat? Und das kann man am besten erfassen, indem man mit der Person über seine Motive spricht und diese auch hinterfragt.
Zschäpe aber weigerte sich bis zuletzt, mit dem Gutachter zu sprechen.
Das passiert uns Sachverständigen immer wieder. Aber was sollen wir tun? Dann bleibt nur, was auch Professor Saß tat: das Studium der Aktenlage und der Zeugenaussagen über den Betroffenen.
Was können die Richter ja auch. Wo kann der Gutachter da noch helfen?
Der Sachverständige hat ja eine ganz eigene Fachexpertise, um zu beantworten, wie schuldfähig, psychisch gesund oder wie anhaltend gefährlich eine Person ist. Diese Einschätzung ist eine ganz andere als die juristische der Richter. Deshalb holen sie sich ja auch diese Hilfe.
Welche Mindeststandards muss ein Gutachter einhalten, um verlässlich eine Person beurteilen zu können, die er nie gesprochen hat?
Er muss sicherstellen, dass er tatsächlich alle erforderlichen Quellen nutzt, um sich ein Bild zu machen. Er muss dieses Bild so vorurteilsfrei formulieren, wie es nach bestem Wissen möglich ist. Und er sollte sich nur auf sein Fach, auf die psychologisch-psychiatrischen Aspekte, beschränken und juristische Wertungen unterlassen.
68 Jahre, Gerichtspsychologe, Gründungsdirektor der Kriminologischen Zentralstelle des Bundes und der Länder in Wiesbaden. Egg ist Autor des Buches: „Die unheimlichen Richter: Wie Gutachter die Strafjustiz beeinflussen“
Eine vorurteilsfreie Beurteilung, ist das in einem Prozess wie dem zum NSU wirklich möglich?
Ich habe da keinen Zweifel. Es gibt wenige so renommierte Gutachter wie Professor Saß.
Dieser hat Beate Zschäpe immer wieder auch direkt im Gerichtssaal beobachtet. Wie aussagekräftig ist das?
Für die Schuldfähigkeit spielt es eine untergeordnete Rolle. Denn entscheidend ist, wie sich die Person bei der Tat verhalten hat. Da Zschäpe aber nicht mit Professor Saß sprach, ist diese Beobachtung nicht irrelevant. Denn sie verschafft zumindest grobe Indizien, wie sich die Angeklagte nachträglich zur Tat positioniert, ob sie an Wahnerkrankungen leidet und welche Gefährlichkeit von ihr noch ausgeht. Letzteres ist wichtig etwa für die Frage einer Sicherungsverwahrung.
Alles in allem: Wie entscheidend ist das Gutachten für das Urteil?
Der Einfluss ist erheblich. Weniger auf die Urteilsfindung, als auf die Beurteilung der Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit. Wobei ich leider auch etliche Urteile kenne, die fast wortwörtlich von den Sachverständigen abgeschrieben wurden. So darf es natürlich nicht sein. Die Richter sollten immer entscheiden: Nehmen wir diese Gutachten an oder nicht? Und dann sollten sie frei ihr Urteil fällen.
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