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Krieg in NahostMit „allen verfügbaren Mitteln“ gegen die Hamas

Vor den Gesprächen in Katar erhöht Israel den Druck: Die Stromversorgung in Gaza wird gekappt. Den Verhandlungen hilft das wohl kaum.

Die Entsalzungsanlage in Deir al-Balah (im Hintergrund) wurde mit Strom aus Israel betrieben Foto: Moiz Salhi/Anadolu/picture alliance

Jerusalem taz | Mit dem Eintreffen einer israelischen Delegation in Katar sollen am Montag formal die Verhandlungen über eine Fortsetzung der Waffenruhe im Gazastreifen wieder aufgenommen werden. Eine Hamas-Delegation war bereits am Sonntag eingetroffen. Die Gespräche finden jedoch unter unklaren Vorzeichen statt: Die USA nahmen zuletzt parallel direkte Gespräche mit der Hamas auf. Der US-Sondergesandte Steve Witkoff wird laut einem Bericht der US-Nachrichtenseite Axios erst am Dienstagabend anreisen.

Die israelische Regierung kündigte vor der Wiederaufnahme der Gespräche an, die Stromversorgung in den Gazastreifen zu unterbrechen. Der Schritt trifft laut Medienberichten zwei noch funktionierende Meerwasser-Entsalzungsanlagen. Energieminister Eli Cohen teilte mit, Israel werde „alle verfügbaren Mittel einsetzen“, um die Hamas aus Gaza zu vertreiben und die noch immer dort verbliebenen israelischen Geiseln zurückzuholen.

Die meisten Menschen im Gazastreifen waren bereits zuvor auf Solaranlagen und Dieselgeneratoren angewiesen. Ein Mitglied des Politbüros der Hamas warf Israel „billige und inakzeptable Erpressung“ vor.

Seit die sechswöchige erste Phase der Waffenruhe ohne eine Einigung auf eine Fortsetzung Anfang März zu Ende ging, erhöht Israel den Druck. Derzeit gelangen keinerlei Hilfslieferungen für die gut zwei Millionen Bewohner des Küstenstreifens mehr in das Gebiet. UN-Menschenrechtsexperten warfen Israel den Einsatz von „Hunger als Waffe“ vor. Berichte über Tote durch israelische Luft- und Artillerieangriffe sind wieder an der Tagesordnung. Die Armee unterrichtete Pressevertreter, dass Vorbereitungen zur Fortsetzung des Krieges laufen.

USA „kein Handlanger Israels“

Die Verhandlungen waren zuletzt festgefahren: Israel verlangt für eine Verlängerung der Waffenruhe die Freilassung weiterer Geiseln, ohne sich auf ein Kriegsende und einen Abzug seiner Truppen festzulegen, wie von der Hamas gefordert. Deren Führung hat zwar Bereitschaft erkennen lassen, politische Macht in Gaza abzugeben, nicht aber ihrer Entwaffnung zugestimmt.

Nun werden die Verhandlungen zudem durch die direkten Gespräche der USA mit der Hamas überschattet. Dabei soll es vor allem um die Freilassung von fünf Geiseln, die auch US-Bürger sind, gehen – von denen nur der US-Israeli Edan Alexander noch am Leben sein soll. Der US-Sonderbeauftragte für Geiselfragen, Adam Boehler, versuchte in einer Reihe von Interviews am Wochenende Kritik am US-Vorgehen zu zerstreuen – und sorgte dabei aber für neuen Unmut. So erklärte er am Sonntag, die USA seien „kein Handlanger Israels“.

In Israel, wo von rechtsextremen Siedlern bis zu Angehörigen von Geiseln die Mehrheit der Bevölkerung viel von US-Präsident Donald Trump erwartet, sorgen die Äußerungen für Verwunderung. Der Minister für strategische Angelegenheiten, Ron Dermer, will von den direkten Gesprächen erst im Nachhinein erfahren haben. Boehler widersprach: Israel sei informiert gewesen.

Dem israelischen Sender Kan sagte Boehler, die Hamas habe einen Fünf- bis Zehnjahresplan vorgeschlagen, während dessen sie ihre Waffen niederlegen würde und die USA und andere Staaten sicherstellen würden, dass die Gruppe keine politische Rolle mehr spielen könnte. Boehler nannte den Vorschlag „nicht schlecht für ein erstes Angebot“.

Kein Durchbruch ohne die USA

Ohne Druck aus Washington ist bei den Gesprächen in Doha jedoch kaum ein Durchbruch zu erwarten. Trotz jüngster Umfragen, denen zufolge mehr als 70 Prozent der befragten Israelis für einen Übergang zu Phase zwei sind, zeigt die israelische Regierung wenig Kompromissbereitschaft. Stattdessen werden die Befürworter von Verhandlungen in Israels Führung zunehmend weniger.

Die Hamas positioniert sich vor diesem Hintergrund als verhandlungsbereit: Für ein Ende des Krieges sei sie bereit, alle Geiseln auf einmal freizulassen und politisch keine Rolle im Nachkriegs-Gaza zu spielen, ließ die Gruppe verlauten. Wie ernst es ihrer Führung damit ist, muss sie angesichts der israelischen Haltung nicht unter Beweis stellen. Für den Fall einer Fortsetzung des Krieges hingegen drohte die Gruppe mit der Tötung weiterer Geiseln.

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24 Kommentare

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  • Die nun erfolgte Kappung des Stroms und die Diskussion um eine Einstellung der Wasserlieferungen würden mit Sorge zur Kenntnis genommen, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts.



    Und zeitgleich werden fleißig Waffen an die Kriegsverbrecher geschickt.



    Hoffentlich dürfen irgendwann auch die deutschen verantwortlichen Politiker auf der Anklagebank in den Haag Platz nehmen. Neben ihrem guten Freunden Netanjahu.

  • Man sieht ganz deutlich, wie weit wir inzwischen gekommen sind: da wird zwei Millionen Menschen die Versorgung mit Hilfsgütern verweigert und sogar der (auch für die Wasserversorgung wichtige) Strom abgedreht und obwohl das ein eindeutiges Kriegsverbrechen darstellt (genau auf solche Handlungen bezieht sich der ICC-Haftbefehl gegen Netanjahu und Gallant), ist die Reaktion in westlichen Hauptstädten vor allem Schweigen. Deutlicher könnte man nicht zur Schau stellen, was man von den viel beschworenen westlichen Werten, von einer regelbasierten Ordnung und Menschenrechten hält. Ich weiß wirklich nicht, was man dazu noch sagen soll…

    • @O.F.:

      Ich glaube den Grund des Schweigens zu kennen: es ist eben kein eindeutiges Kriegsverbrechen.

      Allgemein ist lt. Art. 23 des IV. Genfer Abkommens zwar Hilfslieferungen der Durchlass zu Gewähren, allerdings steht nirgendwo, dass man Bevölkerung im Gebiet unter feindlicher Kontrolle selbst versorgen muss – das gilt auch für Strom. Ich wüsste kein einziges Beispiel dafür, dass irgendeine Kriegspartei es für seine Pflicht gehalten hätte, ins vom Feind gehaltene Gebiet Strom und Hilfsgüter zu liefern.

      Wer Durchfuhr gewährt, kann Garantien Verlangen, dass die Lieferungen nicht zweckentfremdet werden bzw. den feindlichen Streitkräften militärischen Vorteil bringen. Er kann ausdrücklich verlangen, dass die Verteilung der Hilfsgüter durch Dritte überwacht wird, um zu gewährleisten, dass sie wirklich den Zivilisten zugute kommen.

      Ich wüsste nicht, dass dies in Gaza der Fall wäre.



      Vielmehr habe ich Anschuldigungen vernommen, wonach Hilfsgüter gestohlen, auf Märkten zum Verkauf angeboten wurden, und dass sich an diesen die Hamas bereichert.

      tps.co.il/articles...its-war-on-israel/

      • @Socrates:

        Was sagt denn unsere regierung dazu Pressekonferenz AA am 03.03.2025: "Die Gewährung oder die Versagung humanitären Zugangs ist kein legitimes Druckmittel in Verhandlungen. Vielmehr hat der Internationale Gerichtshof festgestellt, dass Israel seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen muss, indem es die ungehinderte Bereitstellung von dringend benötigter Grundversorgung und humanitärer Unterstützung im gesamten Gazastreifen sicherstellt.



        Wir rufen die israelische Regierung auf, die Einfuhrbeschränkungen nach Gaza für alle Formen humanitärer Hilfe mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Der ungehinderte Zugang humanitärer Hilfe in den Gazastreifen muss jederzeit gewährleistet sein." Es spielt also keine Rolle wie hier Völkerrecht interpretiert oder zurecht gelegt wird. Der IGH hat rechtlich verbindliche Maßnahmen angeordnet und die hat man zu befolgen!

        • @Momo Bar:

          Wenn es keine Rolle spielt, wie hier Völkerrecht interpretiert oder zurecht gelegt wird, dann spielt die Meinung des AA auch keine Rolle, oder?

          Ich kenne die IGH Verordnung, das war aber nicht die Frage, die ich angefangen habe zu diskutieren; sondern ob die Blockade der Hilfslieferungen ein Kriegsverbrechen darstellt oder ob dies nicht durch völkerrechtliche Ausnahmen gerechtfertigt ist. (Ihrem Zitat nach zu urteilen ist nicht mal das AA der Meinung, dass dies eindeutig ein Kriegsverbrechen sei.) Der IGH war nur bestrebt mit einer einstweiligen Verordnung einen Genozid zu verhindern und hat die Verordnungen je nach Situation angepasst; ob sich Umstände ergeben haben, welche die Blockade nun rechtfertigen hat sich der IGH nicht beschäftigt.

          Isr. hätte natürlich sofort keine Rechtfertigung mehr, wenn Hamas&Co von ihrem – gemäß der IV Genfer Konvention - völkerrechtlich zustehenden Recht gebrauch machen, und eine Schutzmacht benennen würden (Art. 9), deren Vertreter dann die Verteilung von Hilfsgütern überwachen und garantieren könnten, dass sie wirklich der Zivilbevölkerung zu Gute kommen (Art 23.); auch Schutzzonen für die Zivilbevölkerung könnten diese Überwachen (Art. 14-15).

      • @Socrates:

        Das ist eine falsche Interpretation des Genfer Abkommens und eine falsche Darstellung des Sachverhalts: denn Israel weigert sich eben nicht nur, Strom zu liefern, sondern hat seit nun c. 2 Wochen sämtliche Hilfslieferungen blockiert. Das ist ein bewusstes Aushungern von 2 Millionen Menschen. Die Frage ist also nicht mehr, ob es sich dabei um ein Kriegsverbrechen handelt (ich verweise noch einmal auf die Begründung des ICC-Haftbefehls), sondern was hiesige Floristen dazu bewegt, das zu verharmlosen. Es gibt einen Grund für das Schweigen. Er beginnt mit R.

        • @O.F.:

          Bezeichnenderweise geben Sie keine Begründung, warum dies eine falsche Interpretation sein soll? Sie müssten schon darlegen, warum; und zwar getrennt für die Stromlieferung, und getrennt für das Durchlassen von Hilfsgütern.

          Auf welcher rechtlichen Grundlage müsste Isr. Strom liefern in Gebiet unter feindliche Kontrolle?

          Auf welcher rechtlichen Grundlage muss es Hilfslieferungen durchlassen, wenn sich die feindlichen Streitkräfte daran bereichern?

          Denn wie ich Anfangs darauf hingewiesen habe, gibt es im Völkerrecht Ausnahmen, welche die Blockade von Hilfslieferungen rechtfertigen.



          Mag, sein, dass diese Ausnahmen noch keine Geltung hatten, als im Herbst 2023 die Blockade kam, und deswegen der IStGH den Haftbefehl ausstellte (was noch keinem Schuldspruch gleich kommt - vielleicht könnte er sich vor Gericht erfolgreich verteidigen); jetzt ist es aber vielleicht doch so - für mich ist die Rechtslage jedenfalls nicht eindeutig.

          Und welchen Sachverhalt soll ich falsch dargestellt haben?

          Unterstellen Sie mit bitte nichts, was ich nicht gesagt habe!Ich habe nicht gesagt, dass dies harmlos sei; nur dass dies nicht eindeutig ein Kriegsverbrechen sei.

    • @O.F.:

      Ich würde sagen, lasst die Geiseln und Leichen frei, die nach Aussagen der Freigelassenen von der Bevölkerung drangsaliert werden, dann ist die Versorgung ganz schnell wieder da.

      • @Berliner_Kaepsele:

        Ich habe das ja oben bereits erklärt: sämtliche Bewohner Gazas kollektiv zu bestrafen - noch dazu durch den Entzug der Grundversorgung - ist schlicht und ergreifend ein Kriegsverbrechen. Darüber gibt es nichts zu diskutieren.

  • Es geht hier nicht um eine normale Stromversorgung, sondern um das Bereitstellen von Trinkwasser! Ich konnte die deutsche Berichterstattung und dazu gehörige Kommentare nicht mehr ertragen und habe mir ein Pause gegönnt. Heute dachte ich mir, mal sehen, ob sich mittlerweile etwas geändert hat. Nein, die Berichterstattung ist immer noch schön geredet, von den katastrophalen Zuständen im Westjordanland - kein Wort.



    Deutschland und seine Staatsräson ist nicht mehr mein Land.

    • @Des247:

      Naja ich find das ermorden von Geiseln schlimmer, die Androhung dessen erwähnen sie nicht mal.

      Wären die Geiseln frei dann wäre die Lage anders.

      Übrigens gab es während der Waffenruhe welche Hamas mehrfach gebrochen hat, genügend Lieferungen, dass keine Notlage an Trinkwasser vorliegt, außer Verteilungsprobleme (die nicht wären hätte Hamas Wasserleitungen gegraben, statt Terror Tunnel).

      Ich rechne damit, dass Notleidende durchaus mit nötigsten Dingen versorgt werden, sobald die Notwendigkeit steigt und die Plünderung durch Hamas ausgeschlossen sind.

      • @AlHozo Hoto:

        Und immer wieder wird die Wahrheit verdreht.



        Hätte Netanyahu eine Zwei-Staaten-Lösung nicht verhindert, hätte es diesen Krieg nie gegeben.



        Und es war Israel, die die Waffenruhe immer wieder gebrochen hat, aber gerne verbreitet man die Propaganda der israelischen Regierung.



        Die Bewohner von Gaza waren jahrelang Geiseln von Israel, abgeriegelt und mit so viel Lebensmitteln versorgt, das sie nicht verhungern.



        Strom und Hilfslieferungen wurden gestrichen um die Verlängerung der ersten Phase zu erzwingen, denn die zweite Phase würde ein Ende des Krieges bedeuten, und das wäre das Ende der israelischen Regierung. Bitte bei der Wahrheit bleiben !!!

  • „alle verfügbaren Mittel einsetzen“- inklusive kollektive Bestrafung und den Einsatz von Hunger als Waffe. Die Bilder die gerade wieder aus Gaza kommen mit Menschenmassen die anstehen um Brot oder Wasser zu bekommen sprechen ihre eigene Sprache.



    Und ich frage mich wie hier immer noch einige die Haftbefehle vom ICC kritisieren, wenn die israelische Regierung die Beweise dafür offen für jeden liefert. Und egal ob man Israel als Besatzer sieht oder nicht, Artikel 55 der IV. Genfer Konvention besagt eindeutig das Zivilisten Zugang zu humanitärer Hilfe gewährt werden muss. ihl-databases.icrc...mary-ihl/v1/rule55



    Das Verhalten der israelischen Regierung wird garantiert auch beim Verfahren vor dem ICJ berücksichtigt werden, nicht nur weil eine der vorläufigen Maßnahmen der Zugang zu humanitärer Hilfe war. Zur rechtlichen Definition in den Völkermord Konventionen zählt auch das Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden und die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen. Was passiert wenn die Blockade humanitärer Hilfe länger anhält?

    • @Momo Bar:

      Sie haben schon wieder nicht gründlich nachgelesen, bringen einiges durcheinander und verbreiten in der Folge Unwahrheiten.

      Was Sie hier verlinkt haben ist nicht Art. 55 der IV.Genfer Konvention. Hätten Sie den Abschnitt „Introduction“ gelesen, dann wüssten Sie, das dies noch nicht mal ein Völkerrechtliches Abkommen ist, sondern eine Studie, welche auf Bestellung der IKRK angefertigt wurde. Diese Studie versucht zum besseren Verständnis humanitäres Völkerrecht in vereinfachten Regeln zusammenzufassen – vereinfacht, weil z.B. Ausnahmereglungen unerwähnt bleiben, bzw. auch Abkommen einbezogen werden, die nicht überall und für jede Kriegspartei verpflichtend sind. Wenn Sie selbst am Krieg beteiligt sind, dann können Sie das als Nachschlagewerk benutzen um Ihr eigenes Verhalten danach zu richten – dann können Sie nicht viel falsch machen. Aber um Anderen einen begründeten Vorwurf machen zu können, reicht es nicht.

      Art. 55 der IV.Genfer Konvention finden Sie hier:



      www.fedlex.admin.c...951/300_302_297/de



      ...und wenn Sie sich auf diesen beziehen ist es sehr wohl relevant, ob Isr. in dem betroffenen Gebiet wo die Zivilisten sind Besatzungsmacht ist, oder nicht.

      • @Socrates:

        Den Link den ich gegeben habe stellt eine Erklärung zu Artikel 55 dar und vor allem stellt er Völkergewohnheitsrecht (International Customary Law) dar. Da haben sie leider nicht richtig gelesen. Das steht oben in dem Reiter des Artikel den ich verlinkt habe. Das Völkergewohnheitsrecht entsteht nicht durch eine direkte Gesetzgebung sondern durch die andauernde Anwendung von Rechtsvorstellungen oder Regeln und der Überzeugung von betroffenen Staaten, dass es sich dabei um eine verbindliche Norm handelt.



        Und wie der IGH sagte ist Israel Besatzungsmacht überall dort wo es Kontrolle ausübt. Derzeit üben sie Kontrolle über die ganze Bevölkerung Gazas aus indem sie alle Hilfslieferungen blockieren und den Strom abgestellt haben, der auch für die Wasseraufbereitung gebraucht wird.

        • @Momo Bar:

          Sorry in meinem ursprünglichen Post fehlte das der Zugang zu Hilfslieferungen nach Art.55 Genfer Konventionen aber auch nach Regel 55 Völkergewohnheitsrecht gewährleistet werden muss. Zwei unterschiedliche Sachen das eine trifft für eine Besatzungsmacht zu das andere für alle Konflikte.

    • @Momo Bar:

      Sie wissen schon, dass diese friedliebenden Bewohner des Gaza-Streifens immer noch Geiseln festhalten und sie somit den Schlüssel für ein Ende der Repression selbst in der Hand halten?

      • @Amra:

        Alle Bewohner des Gazastreifens handeln als Kollektiv mit einem einheitlichen Willen und sind deshalb kollektiv mit Entzug ihrer Lebensgrundlagen zu bestrafen? Was ist das für ein Denken? Abgesehen davon, daß es ein Abkommen gibt, und es ist Israel, das sich nicht daran halten will.