Kostenlose Konfliktlösung: Schlichter sollen Verbrauchern helfen
Am ersten April tritt das Gesetz für die außergerichtliche Beilegung von Streit zwischen Konsumenten und Firmen in Kraft.
Dass diese flächendeckend eingerichtet werden, sieht das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, mit dem die große Koalition jetzt EU-Regeln umsetzt. Am 1. April tritt es in Kraft. „Schlichtung“ bedeutet: Unterhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit soll es grundsätzlich für alle Streitfälle einen kostenlosen und vergleichsweise unkomplizierten Weg geben, um Kompromisse zwischen Käufern und Anbietern zu finden. Damit hätten VerbraucherInnen, die bislang den risikoreichen Gang zum Gericht scheuten, künftig bessere Karten, hofft Bundesverbraucherminister Heiko Maas (SPD).
Schlichtungsstellen existieren heute bereits in mehreren Branchen, beispielsweise für Banken, Versicherungen, Anwälte, Energieversorger, Telekom-Firmen, Post, im Handwerk und Einzelhandel. Lücken soll nun das neue Gesetz schließen.
Freiwillige Teilnahme
Die Umsetzung der Regelung ist allerdings freiwillig. Kein Unternehmen, kein Branchenverband ist verpflichtet, an einer Schlichtung teilzunehmen. Dies sei nicht möglich, weil diese Variante ja gerade eine freiwillige Konfliktlösung unterhalb der normalen Rechtsweges darstelle, heißt es im Justiz- und Verbraucherministerium.
Dort hofft man, das Gesetz werde die Mehrheit der Firmen dennoch animieren, ihren Kunden im Konfliktfall eine Schlichtung anzubieten. Unterließen sie dies, stelle das einen Nachteil im Wettbewerb mit anderen Unternehmen dar. Die grüne Verbraucherpolitikerin Nicole Maisch sieht das anders: „Ich bezweifle, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen flächendeckenden Zugang zur außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten werden.“
Finden Konsumenten in den kommenden Jahren für ihr Anliegen keine entsprechende Schlichtungsstelle, steht ihnen in jedem Fall das Europäische Verbraucherzentrum in Kehl zur Verfügung.
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