piwik no script img

Kosmetik-Vertrieb in Online-ApothekenDr. Hauschka will nicht mehr

Einige Produkte der Firma Wala sollen nicht mehr über Onlineshops vertrieben werden. Dagegen wehrt sich nun ein Händler aus Pforzheim.

Wirkt bestimmt auch: Lehm auf Haut und Haar. Bild: dpa

BERLIN taz | Der Konzern Wala, zu dem Deutschlands zweitmeistgekaufte Naturkosmetikmarke Dr. Hauschka gehört, will seine Produkte nur noch in wenigen Onlineshops verkaufen. Nur, wo auch ein echter und namensgleicher Laden vor Ort existiert, sollen die Produkte erhältlich sein. Das kommt vielfach einem Verkaufsstopp gleich.

Modemagazine preisen die Naturkosmetik der Marke Hauschka, weil angeblich Stars und Models auf sie schwören. Sie verkauft sich weltweit. Offenbar will der Wala-Konzern nun verstärkt auf den Verkauf vor Ort setzen – zulasten der Onlineshops. Sebastian Kraus musste das bereits erfahren.

In seiner familienbetriebenen Apotheke Am Markt in Pforzheim verkauft er seit 2005 Dr. Hauschka, auch im zugehörigen Onlineshop. Der aber heißt Bodyguard. Und Wala, das Unternehmen hinter Dr. Hauschka, sagt, dass dieser Name unter dem neuen Markenpartnervertrag nicht mehr zulässig ist. Für die Apothekerfamilie Kraus ist dies gravierend: „Dr. Hauschka ist eines der gefragtesten Produkte unseres Webshops“, so Sebastian Kraus.

Bis Ende des Monats sollen alle Dr.-Hauschka-Produkte aus dem Sortiment des Onlineshops der Pforzheimer Apotheke genommen werden. Doch Kraus wehrt sich.

Verbot ist nicht erlaubt

Er sieht den Wettbewerb durch die Forderungen von Dr. Hauschka verzerrt und glaubt, dass das Unternehmen einfach nur den Onlinehandel mit den teils satten Rabatten umgehen will. Ein Verbot des Onlinehandels ist laut EuGH-Urteil nämlich nicht erlaubt. Ein Anwalt ist nun eingeschaltet.

Hintergrund sind die neuen Markenpartnerverträge, die Wala seit dem Herbst 2014 ausgibt. Sie sehen vor, dass der Name des Webshops und dessen Internetadresse dem Namen des stationären Geschäfts entsprechen müssen. Auch verlangt das Unternehmen, wie es der taz bestätigte, von ihren autorisierten Partnern,dass sie Telefonberatungen anbieten. Zudem dürfen online nur die Produkte vertrieben werden, die es auch im stationären Geschäft zu kaufen gibt. Das alles sei unter dem Konzept des „virtuellen Schaufensters“ zu fassen, erklärte eine Sprecherin.

Wala werde immer etwas finden, um zu sagen, „warum wir die Produkte nicht online vertreiben dürfen“, meint Kraus. Genau das würde die Regelung des virtuellen Schaufensters bedeuten, glaubt er: „Mal wird es das Foto sein, dass nicht gut genug ist, mal, dass das Logo schlecht platziert ist, sie wollen das Onlinegeschäft einfach nicht.“

Auch die Forderung, eine Domain zu haben, die genauso heißt wie das Geschäft, sei „illusorisch“, erklärt Moritz Diekmann von der Kanzlei Diekmann, die Kraus vertritt. „Wahrscheinlich gibt es Hunderte von Apotheken am Markt in Deutschland, da wird es problematisch, sich immer die gleichlautende Domain zu sichern.“

Wala sieht das ganz anders: „Unser Markenpartnervertrag erlaubt den Onlinevertrieb. Die Kriterien dafür sind klar geregelt und entsprechen geltendem Recht“, erklärte die Unternehmenssprecherin. Sie betont, dass der Onlinevertrieb zeitgemäß sei und den Bedürfnissen vieler Kunden entspreche.

Aber, so meint sie weiter: „Auch das hohe Image der Marke muss für den Internetnutzer erkenn- und erlebbar sein. Und das findet er in erster Linie nach wie vor im Fachhandel vor Ort.“ Zu Familie Kraus und der Apotheke am Markt wollte das Unternehmen nicht öffentlich Stellung beziehen. Das sei nicht Stil des Hauses.

Mögliche Hilfe vom Kartellamt

Kraus erwägt nun, sogar das Kartellamt einzuschalten. Denn: Im Jahr 2012 hatte die Marke Hauschka einen Marktanteil von rund 30 Prozent an Naturkosmetik, so Bio-Markt.info – somit eine fast marktbeherrschende Stellung. Bricht dieses Geschäft für die Anbieter weg, hätte das für viele bisherige Vertreiber teilweise drastische finanzielle Einbußen. „Es geht bei uns nicht um 5 Packungen am Tag, sondern um eine niedrige 6-stellige Eurosumme pro Jahr“, erklärt Kraus.

Bereits in der Vergangenheit war Wala wegen seiner Verkaufsstrategie negativ beim Bundeskartellamt aufgefallen. 2013 musste das Unternehmen 6,5 Millionen Euro Strafe zahlen, denn Wala hatte jahrelang Händler unter Druck gesetzt und dazu verpflichtet, die Preisempfehlungen für seine Naturkosmetikprodukte der Marke Dr. Hauschka zu befolgen, heißt es im Jahresbericht 2013 der Behörde.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!