Kontrollen wegen Kreuzfahrtschiffstaufe: Nach Hause? Ausweis, bitte!
Wenn Helene Fischer für ein Kreuzfahrtschiff singt, wird es eng. Reiseveranstalter Tui will die Ausweise der Fischmarkt-Anwohner sehen, wenn die nach Hause wollen.
HAMBURG taz | An diesen Donnerstag müssen die Anwohner rund um den Hamburger Fischmarkt mit Personenkontrollen rechnen. Grund ist diesmal nicht ein polizeilich verordnetes Gefahrengebiet – sondern die Taufe des Kreuzfahrtschiffs „Mein Schiff 3“ des Reiseveranstalters Tui Cruises. Taufpatin des Dampfers ist die Schlager-Diva Helene Fischer, die zur Feier des Tages auf der Bühne stehen wird.
Bis zu 20.000 Personen erwartet der Veranstalter zur Schiffstaufe. Mehr dürfen es auch nicht werden. Denn das Bezirksamt hat aus Sicherheitsgründen die maximale Besucherzahl beschränkt: 20.000 Leute, alle weiteren müssen draußen bleiben. Ärgerlich nur, dass in dem großzügig abgesperrten Gebiet des Fischmarkts und Großer Elbstraße auch Leute wohnen.
Dass eine solche Sperre zum potentiellen Problem wird, wenn Anwohner zu ihren Wohnungen müssen, haben Bezirk und Veranstalter erkannt: „Selbstverständlich müssen wir Anwohnern auch in dieser Situation die Möglichkeit bieten, zu ihren Wohnungen zu gelangen“, sagt Tui-Sprecherin Godja Sönnichsen. „Da eine Aussage ’Ich wohne da, ich muss da durch‘ nicht ausreicht, bitten wir alle Anwohner, ihre Zugangsberechtigung mittels Personalausweis nachzuweisen.“
Dass Tui von den Anwohnern einen Ausweis verlangt, um sie passieren zu lassen, ist in erster Linie für die Ansässigen ärgerlich. Es ist aber auch juristisch bedenklich: „Öffentliche Wege müssen frei zugänglich sein“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Jörg Zahn, und verweist dabei auf das Grundrecht auf Freizügigkeit. „Ich halte es für sehr problematisch, wenn ich zum Passieren meinen Ausweis zeigen muss.“
Auch sein Berufskollege Niklaus Egelriede hält die Regelung für problematisch: „Eine solche Art der Kontrolle kann nicht zulässig sein.“ Insbesondere deshalb, da mit Tui ein Privatveranstalter solche Kontrollen durchführen wird: „Nur der Staat ist befugt, von Personen zu verlangen, sich auszuweisen“, sagt Egelriede.
Auf die zweifelhafte Rechtslage angesprochen, sagt Tui-Sprecherin Sönnichsen: „Wir können natürlich niemanden zwingen, sich auszuweisen.“ Sie betont allerdings, dass das Vorgehen mit den Behörden abgesprochen sei. Tatsächlich sind die Ausweiskontrollen auch in den Sicherheitsvorlagen des Bezirks für die Veranstaltung festgehalten und somit eine Verordnung der Stadt Hamburg.
Das Bezirksamt habe bei der Genehmigung der Veranstaltung die verschiedenen Interessen zu berücksichtigen, sagt Kerstin Godenschwege, Pressebeauftragte des Bezirksamts Altona. Neben denen der Stadt Hamburg also auch jene der Besucher und Anwohner. „Der Veranstalter muss den Zulauf der Veranstaltungsfläche kontrollieren.“ Dass die Anwohner auch bei vollem Gelände noch zu ihren Wohnungen kommen, könne „durch eine entsprechende Ausweisung sichergestellt werden.“
Aus der für die Bewilligung zuständigen Dienststelle vernimmt man indes auch kritische Töne gegen die Veranstaltung. Neben der fragwürdigen Personenkontrolle wird bemängelt, dass die Veranstaltung an einem Wochentag stattfindet, was für die Anwohner ein zusätzliches Ärgernis sei.
Doch da war der Veranstalter offenbar nicht zu Kompromissen bereit. Laut Tui-Sprecherin Sönnichsen ist der Termin für die Schiffstaufe abhängig von dem der Jungfernfahrt. Und die habe Tui für „Mein Schiff 3“ bereits vor über einem Jahr festgelegt.
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