Kontrolle von KI-Anwendungen: Regierung gibt Bundesnetzagentur zentrale Aufsicht
Die Bundesnetzagentur soll künftig Ansprechpartnerin für Unternehmen sein, um KI-Anwendungen zu kontrollieren. Das hat die Regierung am Mittwoch beschlossen.
Foto: Meike Böschemeyer/epd/picture alliance
rtr | Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Aufsicht über KI-Anwendungen in Unternehmen künftig zu zentralisieren und Firmen möglichst einen einzigen Ansprechpartner zu geben. Die Bundesnetzagentur ist im Entwurf zum sogenannten KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) dabei als zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum, Marktüberwachungsbehörde und notifizierende Behörde vorgesehen. „Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben maximal innovationsoffen um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Blick auf die Bedarfe der Wirtschaft“, teilte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger mit.
Die Regierung wolle die Digital-Expertise bei der Bundesnetzagentur bündeln. Dies solle einerseits einen sicheren KI-Einsatz ermöglichen, ohne andererseits die Innovationskraft der Unternehmen zu schwächen. Für die Firmen sollen die bestehenden Marktüberwachungsbehörden weiter die einzigen Ansprechpartner sein – falls es diese Behörden in einzelnen Bereichen noch nicht gibt, wird dies künftig die Bundesnetzagentur sein.
Für den Bankensektor ist bisher und weiter etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zuständig. Allerdings muss beispielsweise noch geklärt werden, wer künftig etwa die Aufsicht bei arbeitsrechtlichen Folgen durch den KI-Einsatz übernimmt. Nach Meinung des Digitalministeriums sollte für Firmen das One-Stop-Shop-Prinzip gelten, sie also einen einzigen Ansprechpartner haben. Der Einsatz von KI-Produkten in Unternehmen hat in den vergangenen Monaten enorm zugenommen.
Der Entwurf, der nun in die parlamentarische Beratung geht, ist die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte versprochen, EU-Gesetzgebung nicht durch zusätzliche nationale Regelungen noch zu erweitern. Der Normenkontrollrat ist mit der gefundenen Regelung einverstanden. Mit der weiteren Bündelung von Zuständigkeiten aus weiteren EU-Digitalgesetzen wie der Datenverordnung bei der Bundesnetzagentur könnten sich Synergieeffekte ergeben, teilte er in seiner Bewertung mit.
Das Digitalministerium verwies darauf, dass man sich in Brüssel weiter für Erleichterungen bei der europäischen KI-Verordnung einsetzen wolle. Dies betrifft etwa Fristverlängerungen oder die Verringerung bürokratischer Aufwände. taz |
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