Kongos Oppositionsführer Bemba: Strafgerichtshof bestätigt Verurteilung

Der Internationale Strafgerichtshof verhängt gegen Bemba Haft wegen Zeugenbeeinflussung. Damit ist er für die Wahlen endgültig aus dem Rennen.

Jean-Pierre Bemba steigt aus einem Flugzeug

Jean-Pierre Bemba landet in Kinshasa, 1. August Foto: ap

BERLIN taz | Jean-Pierre Bemba, führender Oppositionspolitiker der Demokratischen Republik Kongo, ist zum Abschluss seines zweiten Prozesses vor dem Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag zu 12 Monaten Haft sowie 300.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Es ging um Zeugenbeeinflussung in seinem Kriegsverbrecherprozess wegen Verbrechen der einst von ihm geführten Rebellen.

Er war in erster Instanz schuldig- und in zweiter Instanz freigesprochen worden. Da er im Rahmen dieses Verfahrens schon zehn Jahre in Untersuchungshaft saß, gelten die 12 Monate als längst verbüßt und Bemba bleibt ein freier Mann. Dennoch ist er nun vorbestraft.

Bembas Verurteilung macht die Hoffnungen von Kongos Opposition zunichte, mit ihm einen starken Kandidaten zu den für den 23. Dezember geplanten Präsidentschaftswahlen präsentieren zu können. Bemba hatte bei den Wahlen 2006 achtbare 42 Prozent der Stimmen gegen Amtsinhaber Joseph Kabila geholt.

Nach seinem Freispruch im Kriegsverbrecherprozess im vergangenen Juni war er Anfang August triumphal in den Kongo zurückgekehrt. In der Hauptstadt Kinshasa hatte er seine Kandidatur zu den Wahlen eingereicht. Doch unter Verweis auf das Verfahren wegen Zeugenbeeinflussung hatte Kongos Wahlkommission seine Bewerbung wenig später für unzulässig erklärt, und das Verfassungsgericht bestätigte dies vergangene Woche.

Nach kongolesischem Recht kann man im Falle einer Verurteilung wegen Korruption nicht zu einer Wahl antreten. Ob Zeugenbeeinflussung rechtlich als Korruption gilt oder nicht, ist zwischen Bembas Anhängern und Gegnern im Kongo umstritten. Aber es besteht jetzt keine Chance mehr, dass Bemba noch auf die Kandidatenliste kommt.

Die Strafzumessung war weithin erwartet worden. Bembas Partei MLC (Kongolesische Befreiungsbewegung) hatte sie schon im Vorfeld abgelehnt.

Kongos Regierung schwieg zufrieden; das Außenministerium in Kinshasa hatte zuvor gedroht, aus dem Rom-Status des Internationalen Strafgerichtshofs auszutreten, falls der Gerichtshof dem „Druck“ nachgebe, Entscheidungen zu treffen, „die den Wahlprozess beeinflussen könnten“.

Bemba sagte, dass er nun bereit sei, einen anderen Oppositionskandidaten zu unterstützen. Nur bei einer Einheitskandidatur hat Kongos Opposition im Dezember eine Sieges­chance gegen den von der Regierung designierten Kabila-Nachfolger Emmanuel Ramazani Shadary.

Am Mittwoch soll Kongos Wahlkommission die endgültige Kandidatenliste für die Präsidentschaftswahl verkünden. Es liegt dann an den verbliebenen Oppositionskandidaten, wer von ihnen sich zurückzieht. Am 29. September will Kongos Opposition geeint für freie und faire Wahlen demonstrieren.

Die meisten Oppositionellen glauben nicht daran, dass die Regierung freie Wahlen ermöglichen wird. Die Nichtzulassung Bembas wird sie darin bestärken.

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