Konferenz zum Atomwaffensperrvertrag: Hürden für A-Bomben-Abschaffung
In New York tagt die Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags. 125 Staaten fordern ein völkerrechtliches Verbot.
GENF taz | Im New Yorker UNO-Gebäude beginnt am Montag die neunte Überprüfungskonferenz des 1970 in Kraft getretenen Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen (Non-Proliferation Treaty, NPT), auf Deutsch oft auch „Atomwaffensperrvertrag“ genannt. Ein Erfolg der vierwöchigen Konferenz durch eine im Konsens aller 191 Vertragsstaaten verabschiedeten Abschlusserklärung ist sehr ungewiss.
Denn die Bedingung, unter der bei der letzten Überprüfungskonferenz im Mai 2010 im letzten Moment überhaupt nur eine gemeinsame Abschlusserklärung zustande kam, wurde bis heute nicht erfüllt: vor fünf Jahren beauftragten die Vertragsstaaten auf Antrag Ägyptens und der Arabischen Liga UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon, im Jahr 2012 eine Konferenz über die Schaffung einer Zone frei von atomaren, chemischen und biologischen Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten „unter Beteiligung aller Staaten der Region“ durchzuführen.
Das Vorhaben scheiterte an der strikten Weigerung Israels, der einzigen Atomwaffenmacht der Region, an einer solchen Konferenz teilzunehmen. Die USA unterstützten die israelische Regierung. Bereits auf den drei Vorbereitungstagungen für die diesjährige NPT-Konferenz machten Ägypten und andere Staaten deutlich, dass sie ohne Garantien für eine Durchführung der Konferenz über eine massenvernichtungsfreie Zone keiner Abschlusserklärung zustimmen werden.
Eine weiteres Risiko für einen Erfolg der Überprüfungskonferenz liegt in den milliardenschweren Programmen, mit denen die USA und Russland derzeit ihre atomaren Waffenarsenale aufrüsten. Für die überwältigende Mehrheit von rund 75 Prozent der NPT-Vertragsstaaten ist diese Aufrüstung einer klarer Verstoß gegen die vertragliche Verpflichtung aller fünf offiziellen Atomwaffenmächte (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien), ihre Arsenale „vollständig abzurüsten“.
Nukleare Teilhabe Deutschlands
Zu den zumeist als „Modernisierung“ verharmlosten Aufrüstungsprogrammen gehört auf amerikanischer Seite auch das Vorhaben, die in der Eifel lagernden Atombomben vom TYP B61 durch neue Systeme zu ersetzten, die zielgenauer sind und eine größere Zerstörungskraft besitzen. Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Mai 2010 mit Zustimmung fast aller Abgeordneten von der CSU bis zur Linkspartei die Bundesregierung aufgefordert, die USA zum vollständigen und ersatzlosen Abzug der B-61-Bomben aus Deutschland zu veranlassen.
Diesem Auftrag des Parlaments ist die Bundesregierung jedoch nicht nachgekommen. Denn mit dem Abzug aller US-Atomwaffen aus Deutschland würde auch die sogenannte nukleare Teilhabe Deutschlands in der Nato beendet. Das bedeutet in der Praxis, dass im Kriegsfall auch Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe mit Atombomben der USA ausgerüstet werden könnten. Eine große Mehrheit der NPT-Staaten bewertet diese nukleare Teilhabe schon lange als Verstoß der USA wie Deutschlands gegen den Atomsperrvertrag.
Seit der letzten Überprüfungskonferenz im Mai 2010 haben drei internationale Konferenzen die verheerenden humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen deutlich gemacht. Auf Initiative Österreichs fordern inzwischen 125 der 191 NPT-Staaten die Aushandlung eines völkerrechtlichen Vertrages zum weltweiten und ausnahmslosen Verbot von Atomwaffen, wie er bereits für chemische und biologische Massenvernichtungswaffen existiert. Die Bundesregierung lehnt dies jedoch mit der Begründung ab, damit würde „der Atomwaffensperrvertrag geschwächt“.
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