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Kommunalwahl in NiedersachsenSuspendierter Landrat bleibt in der Schwebe

Das Disziplinarverfahren gegen den Göttinger Landrat Riethig zieht sich bis nach der Kommunalwahl hin. Selbst bei Wiederwahl ist ihm das Amt verwehrt.

Die Perspektiven des vorläufig suspendierten Göttinger Landrats Marcel Riethig erscheinen eher düster. Weil sich das vom niedersächsischen Innenministerium gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren voraussichtlich bis nach der Kommunalwahl am 13. September hinzieht, dürfte der 43-Jährige selbst im Fall seiner Wiederwahl das Amt als hauptamtlicher Kreishauschef nicht antreten.

Nach seinem Austritt aus der SPD kandidiert er bei der Wahl als parteiunabhängiger Kandidat. Neben dem Disziplinarverfahren sieht sich Riethig auch mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue konfrontiert.

Die Verfahren gegen Riethig waren im Februar ins Rollen gekommen. Damals hatten 16 Führungskräfte der Göttinger Kreisverwaltung, darunter die drei Dezernent:innen, eine von lokalen Medien als „Brandbrief“ bezeichnete Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat bei der im Innenministerium ansässigen Kommunalaufsicht eingereicht.

Das in einer Akte von mehreren Hundert Seiten gebündelte Schreiben enthielt eine Liste mit 28 massiven Vorwürfen. Dazu zählten Vetternwirtschaft, Machtmissbrauch, die Nötigung von Mitarbeitenden zu rechtswidrigem Handeln sowie die Schaffung eines „Klimas der Angst“.

Die Spitzenbeamten berichten auch von systematischem Druck, Einschüchterungsversuchen und dem öffentlichen Bloßstellen von Mitarbeitern.

Konkret soll Riethig etwa eine strategisch wichtige Position in der Verwaltung gezielt mit einem Freund besetzt und Entscheidungen systematisch zum eigenen Nutzen oder zum Vorteil ihm nahestehender Personen getroffen haben. Vorgeworfen wird ihm eigenmächtiges Vorgehen beim Bau einer Behelfsbrücke für Radfahrer, das bewusste Umgehen von Vergabevorschriften sowie gesetzlicher Bau- und Planungsregeln.

Die Spitzenbeamten berichten auch von systematischem Druck, Einschüchterungsversuchen und dem öffentlichen Bloßstellen von Mitarbeitern. Der psychische Druck soll so massiv gewesen sein, dass er zu Kündigungen und psychischen Erkrankungen in der Belegschaft führte. Mehrere Dutzend weitere Beschäftigte, darunter viele in leitenden Positionen, schlossen sich in der Folgezeit dem Protest gegen ihren Chef an.

Riethig hat alle Anschuldigungen teils ausführlich bestritten. In mehreren Stellungnahmen und Interviews – unter anderem in seinem Internetauftritt – warf er seinen Kritikern vor, die Vorwürfe überspitzt zu haben. Er argumentiert, dass seine Entscheidungen stets darauf abzielten, bürokratische Prozesse zu beschleunigen und Genehmigungsverfahren im Sinne der Bürger zu vereinfachen. Er räumt lediglich ein, ein fordernder und „nicht bequemer Chef“ zu sein.

Daraufhin reagierten wiederum die Führungskräfte mit einem offenen Brief und erklärten, Riethig mache sich der Verleumdung und üblen Nachrede schuldig. Beide Konfliktparteien, also Riethig und die Führungskräfte im Kreishaus, lassen sich anwaltlich vertreten.

Am 17. März enthob das Innenministerium in Hannover Riethig vorläufig des Dienstes. Gleichzeitig leitete das Ministerium ein Disziplinarverfahren wegen des Verdachts auf Dienstvergehen ein. Dieses Verfahren bezieht sich auf 12 der 28 Vorwürfe, die in dem Schreiben an das Ministerium aufgelistet sind. Die vorläufige Suspendierung ist dabei dem Ministerium zufolge „nicht als Sanktion“ zu verstehen, sondern diene der Sicherung des ordnungsgemäßen Verfahrens.

Auch der Staatsanwalt ermittelt noch

Anfang August erklärte Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) nun, dass das Verfahren aufgrund seiner hohen Komplexität mehr Zeit als zunächst gedacht in Anspruch nehme. Es sei nicht wahrscheinlich, dass man vor der Kommunalwahl zu einem Ergebnis komme. Es würden weiterhin Akten angefordert, Beweise gesichert und Zeuginnen und Zeugen vernommen.

Teilweise ruhe das Verfahren, weil Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgewartet werden müssten. Sollte das Disziplinarverfahren die Kommunalwahl überdauern, bleibe Riethig wahrscheinlich suspendiert und könnte das Amt des Landrats im Falle einer Wiederwahl nicht antreten. So sei die Rechtslage.

Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Riethig sind noch nicht abgeschlossen. Wann es so weit ist, kann die Staatsanwaltschaft derzeit nicht sagen.

Seinen Austritt aus der SPD hatte Riethig nach 25 Jahren Mitgliedschaft am 27. April verkündet. Dabei kritisierte er die Parteispitze für deren mangelnde Solidarität während des laufenden Disziplinarverfahrens. Der SPD-Unterbezirk Göttingen hatte ihm zuvor öffentlich die Unterstützung entzogen.

Für die Wahl zur Landrätin haben die Sozialdemokraten die promovierte Historikerin Ulrike Witt aufgestellt. Sie hat betont, dass sie die Kreisverwaltung nicht wie ein Wirtschaftsunternehmen führen, sondern mehr auf Dialog und Vertrauen setzen will – und sich damit deutlich von Marcel Riethig abgegrenzt.

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