Kommunale Mieten-Bremse: Ein Prozent muss reichen

Mietendeckel light: Rot-Rot-Grün beschließt, Menschen in landeseigenen Wohnungen in den kommenden Jahren nur wenig stärker zu belasten.

DemonstrantInnen mit Schild "Mietenstopp!"

Wütend auf VermieterInnen und Politik: Mietendemo am vergangenen Sonntag Foto: dpa

BERLIN dpa | Die Bewohner der rund 340.000 kommunalen Wohnungen in Berlin müssen auf absehbare Zeit keine größeren Mieterhöhungen fürchten. Der Koalitionsausschuss von SPD, Linken und Grünen verständigte sich darauf, dass die Mieten ab 2022 nur um maximal ein Prozent erhöht werden dürfen. Das soll voraussichtlich bis 2025 gelten. Im laufenden Jahr werden sie auf dem aktuellen Stand belassen, wie es am Freitag aus Koalitionskreisen hieß.

Bei Neuvermietungen ist demnach geplant, zehn Prozent unter der im Mietspiegel definierten ortsüblichen Vergleichsmiete zu bleiben – soweit dadurch die Vormiete nicht unterschritten wird. Ausnahmen sollen aber möglich sein.

Die Miete von Bewohnern kommunaler Wohnungen, die im Zuge des inzwischen nicht mehr gültigen Mietendeckels gesenkt worden waren, sollen der Vereinbarung zufolge nur langsam wieder steigen. Im Gespräch sind ab 2022 zwei bis drei Prozent pro Jahr, bis die ortsübliche Vergleichsmiete erreicht ist.

Über die Einigung hat zuvor der Tagesspiegel berichtet. Der Senat befasst sich voraussichtlich in der kommenden Woche mit dem Thema, wie es hieß. Zuletzt war das Vorhaben dort aufgeschoben worden, weil sich die Koalitionspartner über Detailfragen uneins waren.

Der Berliner Mietendeckel mit staatlich festgelegten Obergrenzen für die Mieten vieler Wohnungen war im April vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Die neue Regelung zumindest für die kommunalen Wohnungen ist eine Art Ersatzlösung.

Die Wohnungskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen hatten vor wenigen Tagen im Zuge ihres geplanten Zusammenschlusses bekanntgegeben, dass sie Mietsteigerungen in ihren Beständen bis 2026 begrenzen wollen: in den kommenden drei Jahren auf höchstens ein Prozent jährlich, in den beiden folgenden Jahren im Rahmen des Inflationsausgleichs.

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