Kommunale Bürgerentscheide: Weniger Demokratie wagen

In Niedersachsen will die SPD-CDU-Regierung offenbar Bürgerentscheide zu Krankenhausstandorten unmöglich machen.

Schild am Haupteingang des Klinikums Emden

Umstrukturierungen bei Klinikstandorten wie in Emden treffen oft auf Widerstand Foto: Carmen Jaspersen/dpa

HANNOVER taz | In Emden und Aurich haben sie einfach nochmal abstimmen lassen: Gleich zwei Bürgerentscheide befassten sich mit dem geplanten Zentralklinikum in Georgsheil, für das die alten Standorte in Norden, Emden und Aurich abgewickelt werden sollen. 2017 stimmten die Bürger mehrheitlich gegen diesen Plan, 2019 knapp dafür. In der Zwischenzeit haben sich die Baukosten allerdings vervielfacht.

Eine ähnliche Geschichte gibt es im Heidekreis: Hier sollen die beiden bisherigen Klinikstandorte in Walsrode und Soltau durch eine neuere und größere Klinik in Bad Fallingbostel ersetzt werden. Dagegen wehren sich vor allem die Bürger:innen im Norden des Landkreises, für die sich Fahrtwege deutlich verlängern würden. Auch sie sammeln nun Unterschriften für ein Bürgerbegehren.

Wohl vor diesem Hintergrund strebt die Landesregierung an, bei der anstehenden Reform des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes einen Passus aufzunehmen, der Bürgerbegehren zu Krankenhausstandorten untersagt. Das zumindest berichtet das Politikjournal Rundblick. Der Entwurf der Gesetzesänderung sei gerade an die zuständigen Verbände zur Beratung gegangen, heißt es dort.

Dass einzelne Bereiche von Bürgerbegehren ausgeschlossen werden, ist nichts Neues: In der aktuellen Fassung betrifft dies zum Beispiel so ziemlich alles, wofür es eigene Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gibt – also Bebauungsplanungen, Planfeststellungsverfahren, aber auch immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Zulassungsverfahren.

Grüne wollen transparentere und einfachere Verfahren

Auch über Mülldeponien oder Abfallanlagen dürfen die Bürger:innen nicht abstimmen, genauso wenig wie über die Haushaltssatzung, die Jahresabschlüsse der städtischen Betriebe, förmliche Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreitigkeiten, in die die Kommune verwickelt ist.

Den Informationen des Rundblicks zufolge sollen die Kommunen außerdem zu den Bürgerentscheiden jeweils eine Kostenübersicht des betreffenden Vorhabens erstellen und veröffentlichen müssen.

Im Gegenzug sollen auch Rat oder Kreistag eine Bürgerbefragung anschieben können, wenn es dafür eine Zweidrittel-Mehrheit gibt. Lokalpolitiker:innen könnten dann selbst den Bürger:innen Fragen zur Entscheidung vorlegen.

Im Gegensatz zu den Regierungsparteien strebt die grüne Opposition eher eine Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden an. Sie verweisen auf einen Bericht des Vereins Mehr Demokratie, nach dem Niedersachsen im Bundesvergleich insgesamt relativ wenige Bürgerentscheide und -begehren aufweist (Spitzenreiter ist Bayern).

Dafür gehört Niedersachsen zu den Spitzenreitern bei den Begehren, die aufgrund von Fristverletzungen, zu wenig Unterschriften oder Themenausschlüssen für unzulässig erklärt werden. Die Verfasser:innen der Studie führen das auf zu strikte gesetzliche Regelungen zurück. Die Grünen wollen deshalb transparentere und verständlichere Verfahren schaffen.

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