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KommissionsvorschlagSozialstaat soll effizienter werden

Eine Fachkommission der Bundesregierung schlägt weitreichende Reformen vor, um den Sozialstaat umzukrempeln. Gefordert wird ein großer Kraftakt.

Kommission will mehr Effizienz: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen zusammengeführt werden Foto: dpa

dpa/kna | Schlanker, bürgernäher, transparenter: Bund, Länder und Kommunen wollen den Sozialstaat tiefgreifend reformieren. Das geht aus dem Entwurf für „Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform“ hervor. Der Bericht liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, auch Bild, die Süddeutsche Zeitung und andere Medien berichten vorab darüber. Am Dienstagmittag sollen die Vorschläge an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden.

Zentrale Elemente: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden. Generell sollen Sozialleistungen schneller und unkomplizierter zugänglich werden. Insgesamt formuliert die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden 26 konkrete Empfehlungen. Um die Ziele zu erreichen, schlägt sie „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“ vor.

Für jeden soll es künftig nur eine Anlaufstelle geben – die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so zwei werden. Heute müssen Bürgerinnen und Bürger oft mehrere Anträge auf Unterstützung stellen. Eine komplette Zusammenlegung der Leistungsverwaltung wäre aus Sicht der Kommission gut, würde aber eine Grundgesetzänderung notwendig machen. Bei den konkreten Leistungen soll es laut Kommission nicht zu Schlechterstellungen kommen.

Einfachere Leistungen

Die Leistungen sollen stattdessen schneller und einfacher zugänglich werden. Sie sollen stärker pauschaliert werden, eine Pflicht zum Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten ersetzen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.

„Konsequente Digitalisierung“ ist als zentraler Hebel für schlanke Vorgänge vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder erhoffen sich „einen digitalen Neustart des Sozialstaats“. So soll ein zentrales Anlauf‑ und Service‑Portal digitale Antragstellung ermöglichen.

„Durch die einheitliche Erfassung von Daten entfällt das lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln, und die Verfahren werden zum Beispiel durch Pauschalierungen, verlängerte Bewilligungsfristen und vereinfachte Nachweisverfahren deutlich schlanker“, verspricht das Gremium. Auch die öffentlichen Finanzen und der Arbeitsmarkt sollten profitieren. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Sozialstaatskommission geeinigt.

Bei der Umsetzung soll aufs Tempo gedrückt werden. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens schnell zu verwirklichen, heißt es. Für einige der vorgeschlagenen Lösungswege seien allerdings Änderungen des Grundgesetzes Voraussetzung. Bund, Länder und Kommunen rufen die Kommissionsmitglieder zu Entschlossenheit auf, „hier gemeinsam einen Neustart beherzt anzugehen“.

Caritas: Einigung ist ambitioniert

„Wir sind froh, dass die Sozialstaatskommission eine ambitionierte Einigung erreicht hat, die geprägt ist von konkreten Vorschlägen der Vereinfachung“, erklärte die Präsidentin des Deutschen Caritas-Verbands, Eva Welskop-Deffaa. „Die Verwaltung wird effizienter, und für die Menschen werden die Sozialleistungen einfacher zugänglich und besser verständlich. Das ist eine zentrale Voraussetzung, um das Vertrauen in den Sozialstaat zu stärken.“ Bei der Umsetzung der Reformvorschläge müsse nun aber auch sichergestellt werden, dass das soziale Schutzniveau insgesamt wirklich gewahrt wird.

Die Caritas sieht aber auch kritische Aspekte: Der Vorschlag, die Freizügigkeit von EU-Bürgern an vollzeitnahe Beschäftigung zu koppeln, spiegele nicht die Realitäten des Arbeitsmarktes wider. Besorgt sei der Verband zudem darüber, dass über die Kostenentwicklung bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege im Kommissionsbericht so gesprochen werde, als seien hier große Einsparungen möglich. Das sei angesichts der demografischen Entwicklung und auch aufgrund der inflationsbedingten Lohnsteigerungen unrealistisch.

Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt. Die Vorschläge wurden vielmehr von den staatlichen Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag.

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