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KommentarGut gemeint, schlecht gedacht

Christian Rath

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Christian Rath

Brandenburg und Sachsen-Anhalt wollen im Bundesrat für härtere Strafen bei rechtsextremen Straftaten kämpfen - nicht mehr als rechtspolitische Show-Anträge.

W enn die Politik ein Zeichen gegen rechte Straftäter setzen will, kann sie zunächst mit grundsätzlicher Sympathie rechnen. Erst recht, wenn die Initiative aus Brandenburg und Sachsen-Anhalt kommt - zwei Ländern mit überproportional vielen rechten Delikten. Im Bundesrat wollen die Landesregierungen eine Initiative einbringen, die härtere Strafen bei so genannten Hate-Crimes (Verbrechen aus Hass gegen Andersaussehende und Andersdenkende) verspricht. Unter anderem sollen kurze Freiheitsstrafen bei rechten Tätern nur noch ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt werden.

Christian Rath ist rechtspolitischer Korrespondent der taz mit Sitz in Freiburg.

Da rechte Gewalttaten in aller Regel heute schon mit mehrjähriger Haft bestraft werden, dürfte die vorgeschlagene Neureglung vor allem Propagandadelikte betreffen. Ob es allerdings ein politischer Fortschritt ist, wenn für (hasserfüllte) Meinungsäußerungen künftig generell Gefängnis angedroht wird, ist gerade aus linker und liberaler Sicht zu bezweifeln. Zumal es wenig Anzeichen gibt, dass sich Straftäter in der Knast-Subkultur läutern oder besinnen, eher im Gegenteil. Vor allem aufgeklärte Richter würden nämlich auch in Zukunft gute Gründe finden, kürzere Strafen zur Bewährung auszusetzen.

Außerdem, so der Vorschlag, sollen rassistische Motive bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden. Doch schon heute wird ein rassistischer Schläger in aller Regel eine höhere Strafe bekommen als ein unpolitischer Raufbold. Es mag die Öffentlichkeit zwar beruhigen, wenn die Berücksichtigung rassistischer Motive im Gesetz ausdrücklich genannt wird. Viel wichtiger wäre aber, dass die Polizei, wenn sie an den Schauplatz einer Gewalttat gerufen wird, den Opfern das Gefühl gibt, dass für ihre Sicherheit gesorgt wird. Gerade in Sachsen-Anhalt gab es zuletzt mehrere Fälle, wo identifizierte Verdächtige nach einer Gewalttat zum Schrecken der Opfer erst einmal nicht verhaftet wurden. Solange Länder wie Sachsen-Anhalt ihre Polizisten nicht besser ausbilden, sollten sie vielleicht besser darauf verzichten, rechtspolitische Show-Anträge zu stellen.

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Christian Rath

Christian Rath Rechtspolitischer Korrespondent

Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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