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■ KommentarRotation nach Gutdünken

Scheibchenweise haben sich die Grünen in den letzten Jahren von der Rotation verabschiedet. Als die Alternative Liste 1981 zum ersten Mal ins Abgeordnetenhaus einzog, mußten die grünen Parlamentarier nach zwei Jahren den Sessel räumen. Später mußten sie nach einer Legislaturperiode ausscheiden, dann nach zweien. Zuletzt konnten sie auch ein drittes Mal antreten, wenn die Basis dies mit einer Zweidrittelmehrheit absegnete.

Die Rotation als Bollwerk gegen das Berufspolitikertum ist längst aufgeweicht. Die Promis prägen das Profil der Partei. Das akzeptierte vor der letzten Wahl auch die grüne Basis, die keine der Galionsfiguren abservieren wollte und deshalb die Zweidrittel-Ausnahmeregelung einführte. Nachdem bei der Landesdelegiertenkonferenz am Wochenende der Versuch gescheitert ist, eine Quote für Parlamentsneulinge einzuführen, bleibt alles wie gehabt. Damit ist die Rotation de facto ausgehebelt.

Wenn Gründungsmitglieder jetzt einräumen, daß grüne Versammlungen im Zweifelsfall immer neue Ausnahmeregeln ersinnen, um Publikumslieblinge wieder ins Parlament schicken zu können, wäre es ehrlicher, die Rotation gleich ganz abzuschaffen. Doch für neue Beschlüsse ist vor den nächsten Wahlen noch reichlich Zeit. Spätestens wenn im Zuge der Parlamentsreform entschieden wird, die Zahl der Sitze im Abgeordnetenhaus zu verringern, und die Konkurrenz um die Listenplätze größer wird, dürfte die Debatte wieder aufleben. Dorothee Winden

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