Kommentar zur Wohnkostenerstattung: Fortschritt, der viel zu gering ist

Es ist überfällig, dass die Richtwerte der Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger erhöht wird. Aber die Erhöhung reicht nicht aus.

Es ist schon absurd: Da muss erst die CDU die Linkspartei im Senat ablösen, damit die Richtwerte der Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger endlich erhöht werden. Obwohl die Mieten stiegen und stiegen, hatte Rot-Rot die Höchstsätze seit 2005 praktisch nicht verändert. Umso erfreulicher, dass sich der neue Senat so schnell einigen konnte. Schön auch, dass die künftigen Richtwerte an den Mietspiegel gekoppelt sein sollen. So wird erneuter Stillstand verhindert.

Das Problem ist nur: Die Erhöhung reicht vorne und hinten nicht. Wenn ein 2-Personen-Haushalt in Zukunft 472 Euro statt 444 Warmmiete ausgeben darf, ist das zwar eine Verbesserung. Trotzdem kommen die Betroffenen damit nicht weit. Zu krass war in den vergangenen Jahren die Entwicklung des Wohnungsmarkts vor allem in der Innenstadt. Wer hier umziehen will oder muss, hat angesichts der Neuvermietungspreise keine Chance, eine Bleibe in der Nähe zu finden. Aber auch Hartz-IV-Empfänger, die nicht umziehen, kann es erwischen: Die Bestandsmieten haben ebenfalls kräftig zugelegt. Bleibt es bei den jetzigen Regelungen, werden Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger an den Rand gedrängt.

Sozialer Zusammenhalt

Was tun? Entweder der Senat fasst sich ein Herz und bessert die Richtwerte noch mal deutlich nach – oder er sollte sich was anderes einfallen lassen. Warum nicht ein Kontingent für ALG-II-Empfänger bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einrichten? Schließlich geht es um nichts weniger als den gesellschaftlichen Zusammenhalt in dieser Stadt.

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Teamleiterin Gesellschaft in der wochentaz. Seit 2007 fest bei der taz, zunächst im Berlin-Teil, dann in der Wochenend-Redaktion. Schwerpunkte: Soziales und Reportage.

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