piwik no script img

Kommentar zur Abschiebung von Sami A.Den Rechtsstaat aushalten

Gereon Asmuth
Kommentar von Gereon Asmuth

Ein Islamist wurde trotz Gerichtsverbot abgeschoben und soll nun auf Staatskosten zurück dürfen. Das ist kein Irrsinn, sondern Rechtsstaatlichkeit.

Was sagt eigentlich der Horst dazu? Foto: dpa

D er als Gefährder eingestufte Islamist Sami A. wurde am Freitag abgeschoben, obwohl ein Gericht am Donnerstag genau das verboten hatte. Jetzt fordern die Richter, dass der Mann auf Staatskosten zurückgeholt wird. Ja, dieser Fall wirft Fragen auf. Eine davon lautet: Ist das nicht totaler Irrsinn, der den Rechtspopulisten in die Hände spielt?

Irrsinnig ist zunächst, dass die Fakten seit einem Bericht der WAZ im Jahr 2012 bekannt sind: Sami A. war um die Jahrtausendwende sieben Monate in Pakistan, er soll dort „ein Leibwächter“ des Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein. Er stand im Verdacht, zwei junge Muslime radikalisiert zu haben, die später als Teil der Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle verurteilt wurden.

Ermittlungen gegen ihn waren aber eingestellt worden. Und eine Abschiebung in sein Heimatland Tunesien war von Gerichten untersagt worden, weil ihm dort Folter drohe. Daran hatte sich bis Freitag wenig verändert. Außer dass der Mann nicht mehr als „ein Leibwächter bin Ladens“ beschrieben wird, sondern mittlerweile in fast allen deutschen Medien als „der Leibwächter“.

Eine Petitesse? Nein, sondern die Folge einer monatelangen Kampagne der Bild, die den Fall zum Exempel für eine fehlgeleitete Asylpolitik stilisiert. Immer nach dem Motto: Wenn man den schon nicht abschieben kann, wen dann? Ein gefundenes Fressen für die Extremvereinfacher der AfD und für Innenminister Horst Seehofer, der die Abschiebung des Mannes seit Monaten öffentlich vorantreibt.

Die normale Komplexität des Rechtsstaates

Ohne Zweifel: Sami A. ist kein Unschuldslamm. Man kann gut nachvollziehen, warum die Sicherheitsbehörden zu dem Schluss kommen, es wäre besser, wenn er nicht in Deutschland leben würde. Aber dieses Land zeichnet sich eben auch dadurch aus, dass das Bedürfnis, einen potenziellen Gefährder loszuwerden, nicht allein ausschlaggebend ist. Schon gar nicht, wenn ihm nach einer Abschiebung Folter droht. Und dass über die Einhaltung dieser Maßstäbe Gerichte wachen.

Es ist also kein Irrsinn, sondern die ganz normale Komplexität eines Rechtsstaates, die man aushalten muss. Auch wenn dessen Urteil im Einzelfall unbefriedigend erscheinen mag.

Zum Glück stellte Justizministerin Katarina Barley (SPD) am Sonntag auf Twitter klar: „Es muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes #Rechtsstaats. Wer daran zweifelt, stellt die Verfasstheit unseres Staates infrage.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer, dass so ein klares Statement eigentlich als Erstes von dem hätte kommen müssen, der in den Fall involviert ist: Horst Seehofer. Der aber schweigt.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Gereon Asmuth
Ressortleiter taz-Regie
Leiter des Regie-Ressorts, das die zentrale Planung der taz-Themen für Online und Print koordiniert. Seit 1995 bei der taz als Autor, CvD und ab 2005 Leiter der Berlin-Redaktion. 2012 bis 2019 Leiter der taz.eins-Redaktion, die die ersten fünf Seiten der gedruckten taz produziert. Hat in Bochum, Berlin und Barcelona Wirtschaft, Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation und ein wenig Kunst studiert. Mehr unter gereonasmuth.de. Bluesky:@gereonas.bsky.social Mastodon: @gereonas@social.anoxinon.de ex-Twitter: @gereonas Foto: Anke Phoebe Peters
Mehr zum Thema

31 Kommentare

 / 
Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Vielleicht hat aber Tunesien ein größeres Interesse, dem Delinquenten den Prozeß zu machen ?

  • Als Friedensnobelpreisträger Obama mit einem extraterritorialen Killerkommando Bin Laden zur Strecke brachte, applaudierte die Kanzlerin. Währenddessen nutzt der Leibwächter trotz seines Gefährderstatus jahrelang alle Tricks des Rechtstaates um sich einer Abschiebung aus Deutschland zu entziehen. Mir ist juristisch unklar, warum es überhaupt die Sache unseres Landes ist, wie ein Ausreisepflichtiger in seinem Land möglicherweise behandelt wird. Sein Asyl wurde doch bereits abgelehnt. Warum soll jemand zurückgeholt werden, der unser Land doch sowieso zu verlassen hat? Abgeschoben wird ja überhaupt nur, wer freiwillig nicht geht, obwohl er dazu verpflichtet ist.

    • @Ansgar Reb:

      Stichwort - Menschenrechte!

      Schon mal gehört*?*



      Wennmer Ihr‘s hier so ausm Eck mal Zusammenkehren dürfen*¿!*



      No. Wohl eher - unbekannt/unbelecktes



      Terrain! Gell!

      Ja - “Dess schleckt die Geiß nit weg!“

      unterm——- empfehle



      Konrad Hesse Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland - feines Teil!;)

  • 9G
    97088 (Profil gelöscht)

    Wahrscheinlich lebte Sami A. auch - vielleicht nur - deswegen in Deutschland, weil es das für seine Vergangenheit sicherste Land ist (keine Strafverfolgung, keine Auslieferung, brauchbare Alimentation, etc.). Reines Kalkül. Ich weiß es nicht. Aber auch in mir schlagen zwei Herzen: Er lehnt viele Komponenten meines Lebens in meiner Gesellschaft ab, ist Nutznießer und verhält sich nicht wie ein Gast. Er „darf“ gehen. Er wird verfolgt, mit dem Tode bedroht und wird keine Ruhe finden. Er ist ein Mensch und soll bleiben. Was tun? Mensch sein im ethischen Sinne (und Asyl gewähren) oder menschlich handeln nach Mainstream (und abschieben)? Ich bin so froh, dass es Recht und Richter gibt. Und folge der Rechtsprechung.

  • Rechtsstaat aushalten ist ein gutes Stichwort - dann muss er nun auf Staatskosten zurueck.



    Und wer gesetzeskonform abgeschoben wird, der wird eben abgeschoben. Ob Horst nun schlechte Witze darueber macht oder nicht.

  • Klar, auch ich will, wenn ich mal etwas durcheinander bin nach rechtsstaatlichen Maßstäben behandelt werden. Unbestritten und so gilt das auch im vorliegenden Fall.

    Dennoch darf man sich mal Gedanken machen (als Politiker) wie derlei Ergebnisse die Stimmungslage der Bevölkerung beeinflussen. Jemand der in einem muslimischen Land verfolgt wird, hier in DE offensichtlich die Staatsordnung ebenfalls nicht so dolle findet (zumindest die Punkte die im Nachteile verschaffen), der Leute umdrehen will in seinem Sinne aber auch nicht in Afghanistan oder Tunsesien oder sonstwo sein Leben riskieren will...



    Der Lebensentwurf ist mit vielem was 99,9 % der hier Lebenden als wertvoll und richtig einstufen schwer vereinbar. Er selbst will aber nix verändern.



    Nun denn, Psychatrie scheint da ja auch fehl am Platze. Kurzum: Wie mit dermaßenen "Sympathieträgern" umgehen?



    Rein rechtsstaatliche Ansätze "post delicti" helfen halt irgendwie auch nicht.

    • @Tom Farmer:

      "…helfen halt irgendwie auch nicht."

      Es geht nicht um helfen, es geht um das Prinzip des Rechtsstaates.

      Die "Lebensentwürfe" einer gewissen Partei mit einem "für" im Namen findet auch kein denkender Mensch toll.



      Da wir aber in einem Rechtsstaat mit Meinungsfreiheit leben, dürfen die ihre m. E. Hetze und ihren Rassismus laut aussprechen, auch wenn sie sich damit oft schon hart an der Grenze zur Gesetzesverletzung bewegen. Jaja, ich weiß, Vergleiche hinken, helfen aber manchmal beim Nachdenken.

      • @Frau Kirschgrün:

        Der Forist hat dem Prinzip des Rechtsstaates in den ersten Sätzen ja zugestimmt.

        Die meisten Mitglieder der "für" Partei besitzen allerdings im Gegensatz zu Sami A. ein Aufenthaltsrecht. Das ist nunmal der Unterschied und deswegen müssen wir nunmal leider deren rechtspopulistisches Sündenbockgefasel ertragen.



        Genauso müssen wir die rechts- und andersweitig -extremistische Gefährder mit Aufenthaltsrecht (leider) ertragen.



        Es geht in diesem Fall aber um extremistische Gefährder die kein Aufenthaltsrecht besitzen, aber auch nicht abgeschoben werden dürfen.



        Hier sollte man schon Lösungsansätze suchen.

        • @Zeitwesen:

          "Hier sollte man schon Lösungsansätze suchen."

          Wird ja gemacht.

  • Es muss gelten, was Gerichte entscheiden. Das ist Grundlage jedes #Rechtsstaats. Wer daran zweifelt, stellt die Verfasstheit unseres Staates infrage

    Alles gut und schön. Gesetze kann man aber ändern. Ob sie wegen einem Einzelfall geändert werden müssen, mag ich nicht beurteilen. Aber dies wäre zu prüfen. Es ist offensichtlich, dass bei den Abschiebungen grundsätzlich etwas schief läuft. Insbesondere, wenn Gerichte entschieden haben, dass eine Abschiebung möglich ist, erfolgen diese nur schleppend bis gar nicht. Der Rechtsstaat wäre erträglich, wenn er (auch) in diesem Fällen konsequent angewandt würde. Das ist aber nicht der Fall. Und deswegen hat der Fall soviel Aufmerksamkeit.

    • @Strolch:

      Lesen hilft!

      Vorher aber den Schaum vorm Mund



      &



      von den Augen wischen!



      &



      Dann - Christian Rath lesen!



      Ders in



      www.taz.de/!5522121/



      Aufdröselt!



      &



      via L&O dort -



      Den Präsi VG Gelsenkirchen -



      Bernhard Fessler lesen!



      www.vg-gelsenkirch...6_180713/index.php

      Dann werden Sie vllt. selbst Ihr Gewabergewölk in die Tonne entsorgen



      Dank im Voraus*!*

      • @Lowandorder:

        Ich habe keinen Schaum vor dem Mund, keine Sorge. Nur: Der Hinweis auf den Rechtsstaat erscheint regelmäßig, wenn es dem Autor in den politischen Kram passt. In anderen Fällen eben nicht.

        Der vorliegende (Einzel-)Fall hat nur deswegen Aufmerksamkeit, weil es anderen Stellen klemmt. Ich habe in der taz noch nie gelesen, dass Abschiebungen durchgesetzt werden müssen - schließlich sei dies in einem Rechtsstaat erforderlich. Dies muss der Autor aber konsequenter Weise fordern. Will er das?

        Um zur konkreten Abschiebung zu kommen: Ja, man wird ihn zurückholen müssen - das habe ich nie bestritten - um juristisch zu bleiben.

        • @Strolch:

          Na Servus

          Honni soit qui mal y pense*¿!*



          kurz - Schlau ist halt nicht - klug.



          Newahr.

          • @Lowandorder:

            www.taz.de/Eigenbe...n-Berlin/!5517869/

            Lese ich da was von: Was Gerichte entscheiden, ist die Grundlage jeden Rechtsstaats?

            • @Strolch:

              Schonn klar.

              Ha no. Sie gehören zu den leidigen Fiktivisten*!* - Unausrottbar!;((



              Na - Si’cher dat. Da mähtste nix.

              Das ist eine Sonderform der Onanisten.



              Vorm Tresen waren das meist Lehrer & gern auch Polizisten - selbsternannte wie reale.

              Gehen denen die Felle schwimmen - Bilden sie mühelos ganze Heerscharen von fiktiven Fällen ala “…Ja aber. Schauen Sie mal dort - War das aber so…“ usw usf ad infinitum*!*



              Nu. Unbelehrbar! Aber Hallo.



              Von Höcksken auf Stöcksken. Newahr!

              kurz - Wenn ich mich zu einer asozialen Schreiberin - Sorte Strolch!Äußern wollte - laß ich Sie‘s wissen.



              &



              Sie können ja so lange durch Ihr - öh UrWalddickicht der Fiktionen* fürbass



              Strolchen! Newahr. Normal.

              unterm—-



              *Umberto Ecos Havard-Vorlesungen mein ich damit nicht - naturalmente!;))

  • "Aber dieses Land zeichnet sich eben auch dadurch aus, dass das Bedürfnis, einen potenziellen Gefährder loszuwerden, nicht allein ausschlaggebend ist. Schon gar nicht, wenn ihm nach einer Abschiebung Folter droht."

    Es geht hier nicht um "Bedürfnisse", sondern um den Schutz der Bevölkerung. Zählt das Wohl eines potentiellen Gefährders mehr als das der Menschen, die er mit Hetzpredigen oder möglichen Vorbereitungen terroristischer Aktivitäten in Lebensgefahr bringt? Was hat der vielbeschworene Rechtsstaat aus dem Fall Anis Amri gelernt, wenn er Islamisten schützt?

    • @Nicky Arnstein:

      Der Staat schützt keinen Islamisten, sondern einen Menschen, der in einem Rechtsstaat lebt, und dem Folter bei Auslieferung droht.

      Ob Ihnen das gefällt oder nicht.

      Es geht um Rechtsstaatlichkeit, so lange wir die noch haben (dürfen!!!!) – also noch geht es um ein unveräußerbares Prinzip.

      • @Frau Kirschgrün:

        Logischer Menschenverstand und Vernunftdenken sollten aber auch nicht außer acht gelassen werden. Und was die Rechtsstaatlichkeit angeht, zitiere ich mal aus Wikipedia wie folgt:

        "Auch für das Bestreben, das staatliche Handeln durch Rechtsnormen kontrollierbar zu machen, ist das rechte Maß zu finden. Schon Revolution und Verfassunggebung zeigen, "daß es unmöglich ist, die ganze staatliche Existenz restlos in rechtliche Normen einzufangen, daß es auch Situationen gibt, in denen politische Gewalten verbindliche Entscheidungen treffen, ohne hierbei selbst an rechtliche Normen gebunden zu sein".[12]

        Doch „auch die alltägliche Staatstätigkeit ist weitgehend nicht bloßer Gesetzesvollzug, sondern Handeln und Entscheiden in normativ vorgegebenen Spielräumen“.[13] „Ein Übermaß an Verrechtlichung verliert sich […] in Banalitäten, bringt eine unzuträgliche Schematisierung von Lebensvorgängen mit sich und bedrängt die Freiheiten der Bürger.“[14] Dies geschieht insbesondere durch eine fortschreitende Bürokratisierung. Darüber hinaus leidet unter einer Normeninflation sogar die Rechtssicherheit.[15]"

        • @Nicky Arnstein:

          Im vorliegenden Fall geht es m. E. um keinen einzigen Punkt aus dem Wiki-Artikel.

          Rechtsstaatlichkeit ist schließlich kein "Kleinkram", sie ist die Basis für alle Punkte aus diesem Wiki-Artikel – also auf Ihre Weise nicht zu vergleichen.

      • @Frau Kirschgrün:

        Ich erinnere Sie gerne wieder an Ihre Zeilen, wenn ein bekennender Nazi rechtsstaatlich korrekt mangels Beweisen freigesprochen wird, nachdem er Migrantenunterkünfte angezündet oder Migranten verprügelt hat.

        • @Emmo:

          Wenn einem Nazi das Anzünden von Migrantenunterkünften nicht nachgewiesen werden kann, müssen der Rechststaat und wir das ebenfalls aushalten – Rechststaat eben.

          Sie wollen doch nicht anstelle eines Nazis dafür einrücken? Sehen Sie – Rechststaat eben.

          Blinder Hass und Angst sind schlechte Berater. Sie verdecken die Sicht auf unseren – richtig – Rechststaat.

          • @Frau Kirschgrün:

            Muss natürlich "Rechtsstaat" heißen… ;-)

  • "eine Abschiebung in sein Heimatland Tunesien war von Gerichten untersagt worden, weil ihm dort Folter drohe."

    Wie kommt man darauf, dass es in Tunesien derzeit Folter gibt? Auf der Internetseite von Amnesty International ist nichts Dergleiches über Tunesien zu lesen. Die Vorwürfe, die tunesischen Behörden würden im Kampf gegen Terrorismus Folter einsetzen, stammen aus dem Jahr 2015. Angenommen, der Abgeschobene wäre kein Tunesier, sondern US-Bürger. In den USA gibt es die Todesstrafe. Würde man ihn den US-Behörden nicht ausliefern? Es gibt ja einen Auslieferungsvertrag mit den USA, gell?

    • @Nicky Arnstein:

      Nach deutschem Recht kann niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm die Todesstrafe droht. Das gilt auch für die USA. Das Empfängerland muss vor der Auslieferung (oder Abschiebung) ausdrücklich auf die Anwendung der Todesstrafe verzichten, um eine Auslieferung zu ermöglichen. Entsprechendes gilt auch für Folter und auch im Falle von Abschiebungen.



      Und das ist auch gut und richtig so!

    • @Nicky Arnstein:

      Tunesien 2017/2018: "FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

      Menschenrechtsanwälte berichteten 2017 erneut über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen, zumeist während der Festnahme und in der Untersuchungshaft. Dies betraf sowohl reguläre Strafsachen als auch Fälle mit Bezug zur nationalen Sicherheit. Im März und April 2017 lud der Parlamentarische Ausschuss zu Rechten, Freiheiten und Außenbeziehungen (Commission des Droits et Libertés et des Relations extérieures) Amnesty International ein, das Gremium zu beraten. Zuvor hatte der Ministerpräsident angekündigt, die Regierung werde Amnesty-Berichten über Folter und andere Verstöße der Sicherheitskräfte nachgehen. Der Ausschuss hielt anschließend vier weitere Sitzungen zum Thema Folter ab, an denen jeweils Vertreter von Amnesty International, zwei tunesischen NGOs und der Innenminister teilnahmen.

      Der nationale Mechanismus zur Verhütung von Folter (L’Instance Nationale de Prévention de la Torture) konnte weiterhin nur eingeschränkt arbeiten. Gründe waren mangelnde Kooperation seitens des Innenministeriums und eine unzureichende finanzielle Ausstattung durch die Regierung. Der im Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vorgesehene nationale Präventionsmechanismus war 2013 durch ein Gesetz ins Leben gerufen worden. Im April 2017 untersagte die Polizei auf dem Internationalen Flughafen Tunis-Carthage Mitgliedern des Gremiums, die Übergabe eines "Terrorismusverdächtigen" zu überwachen, der aus Deutschland nach Tunesien abgeschoben worden war."



      Quelle: www.amnesty.de/jah...en#section-1727813

      • @Frederik Andersen:

        Wieso wird im Fall der Foltervorwürfe nicht von "mutmaßlich" gesprochen? Bei dem Abgeschobenen handelt es sich doch auch "mutmaßlich" um Bin-Ladens Bodyguard und "mutmaßlich" um einen Hetzprediger und Gefährder, der es sich auf Kosten des Steuerzahlers gut gehen lässt und auf Kosten des Steuerzahlers Prozesse gegen seine Ausweisung führt.

  • Unser Öberschter Verfassungsminister!

    Ist halt ein Vollhorst & höcherlt-bayrisch!



    Mit Grundgesetz rum - nicht unterm Arm!

    kurz - Fremdelt im eigenen Land. But.



    “Fremd ist der Fremde nur in der Fremde."



    Karl Valentin



    Auch wieder wahr.

    unterm——



    de.wikipedia.org/w...rmann_H%C3%B6cherl



    Wobei fairerweise zu sagen ist!



    Daß diesen “Er war Jurist & auch sonst von mäßigem Verstand!“ - (Ludwig Thoma;)



    Dennoch Welten von unserem selbsternannten!



    ObergrenzenHeimatVolldepp trennen*!*

    • @Lowandorder:

      Den Satz von Höcherl gebrauche ich gerne, wenn mich irgendwelche Nazispießer provizieren mit unsinnigen Äußerungen über einen angeblichen "Schwarzen Block" auf Demos, der gewalttätig würde.

      Dann antworte ich gerne: "Ein Demonstrant aus der autonomen Szene kann nicht immer das Grundgesetz unterm Arm dabei haben!"

    • @Lowandorder:

      Wolf - SPD - hat Anzeige gegen Seehofer eingereicht! Gut*!*



      &



      “Laschet am Montag in Berlin vor einer Sitzung des CDU-Präsidiums. "Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät", sagte Laschet zum Vorwurf, die Behörden hätten voreilig gehandelt. "Und ich denke, im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist."



      &



      Was is mit*¿* … ach Lasset!



      Der hat ja nur das 1.jur.Examen!



      kurz - Kriegt also im Ergebnis nur noch mildernde Umschläge!

  • Der aber schweigt. Möglicherweise käme aus ihm sonst noch ganz anderer Unsinn von der Zunge...