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Peter Schulte
[Re]: Nach deutschem Recht kann niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm die Todesstrafe droht. Das gilt auch für die USA. Das Empfängerland muss vor der Auslieferung (oder Abschiebung) ausdrücklich auf die Anwendung der Todesstrafe verzichten, um eine Auslieferung zu ermöglichen. Entsprechendes gilt auch für Folter und auch im Falle von Abschiebungen.
zum BeitragUnd das ist auch gut und richtig so!