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Kommentar zum Gebetsraumprozess Selbst der Bundestag hat einen Gebetsraum

Kommentar von

Alke Wierth

Wer religiöse Vielfalt nur als Pulverfass betrachtet, verschließt sich der Realität.

Jahrzehnte nach dem Beginn der Einwanderung, Jahre nachdem eine auch christdemokratische Regierung beschlossen hat, diese Einwanderer als Teil unserer Gesellschaft zu akzeptieren, hat kürzlich erstmals ein muslimischer Berliner vor Gericht um die Einrichtung einer Gebetsmöglichkeit an seiner Schule gestritten. Und damit eine Debatte ausgelöst, über die man sich nur wundern kann.

Es ist richtig, darüber zu diskutieren, ob Religion an staatliche Einrichtungen gehört. Doch ist es auch richtig, dabei so zu tun, als sei religiöse Vielfalt in jedem Fall eine Art schwelendes Pulverfass? Wer je den Deutschen Bundestag besichtigt hat, weiß, dass es da einen - durchaus genutzten - Andachtsraum gibt, vom Künstler Günther Uecker stilvoll so gestaltet, dass er von Gläubigen verschiedener Religionen genutzt werden kann.

Als bei einem Kongress über interkulturelle Öffnung von Verwaltung in Berlin - eines der großen integrationspolitischen Ziele der rot-roten Landesregierung - ein britischer Polizist ganz selbstverständlich berichtete, dass zur Interkulturalität der Polizei in seinem Land auch die Einrichtung von Gebetsräumen etwa für muslimische KollegInnen gehöre, wurde hierzulande mancher Zuhörer aber doch etwas blass um die Nase. Es ist in Berlin in letzter Zeit viel darüber diskutiert worden, ob Religion an die Schulen gehört. Das ist gut. Doch man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dabei letztlich um die Frage geht: Welche Religion?

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Alke Wierth Kolumnistin taz.stadtland

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3 Kommentare

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  • CR
    christine rölke-sommer

    @Patrick

     

    nur so zu erinnerung: der schüler hatte nicht die einrichtung eines gebetsraumes gefordert, sondern sich im wege der klage dagegen gewandt, dass ihm ob seines betens in einer ecke mit schul-verweis gedroht worden war.

    dass schulen gut beraten wären, das einzurichten, was (fast) jedes krankenhaus hat, nämlich einen raum der stille, in dem wer will beten kann wie sie will, das ist nur ein ergebnis dieses verfahrens. das andere ist, dass es keinem menschen welcher religion, welchen geschlechts, welcher örtlichen herkunft auch immer verwehrt sein darf, in welcher sprache und nach welchem ritus/kult auch immer in einer staatlichen einrichtung zu beten.

  • P
    Patrick

    Schule dient der Vermittlung des Wissens und nicht der Vermittlung von irrationellen Ideen von einem allmächtigen und allwissenden Wesen, dem man sich unterwerfen muss.

     

    Und wenn schon Gebetsräume, dann müssen wir diese auch für Buddhisten, Hindus, Christen, Zeugen Jehovas, Scientologen, etc. einrichten.

     

    Das ist doch vollkommen hirnverbrannt.

  • S
    Schneider

    Kirche im Dorf lassen

     

    Wer seine Religion leben und ausüben will,

    macht das privat.

    Trennung von Kirche und Staat hat sich bewährt.

    Dabei sollte es bleiben.