Kommentar zu Vetternwirtschaft: Verbote bringen's nicht immer

Über Vetternwirtschaft zu diskutieren ist richtig. Im Fall von Abgeordneten aber, die Partner oder Bekannte beschäftigen, ist die Debatte verfehlt.

Ja, es gibt Vetternwirtschaft. Ja, es kommt vor, dass öffentliche Aufträge an den Kumpel oder den Schwager gehen, auch wenn der nicht das beste Angebot vorlegt. Und ja, das ist nicht gut so. Das aber hat nichts damit zu tun, worum es gerade bei den Piraten Streit gibt: ob nämlich Abgeordnete Ehepartner oder Lebensgefährten als Mitarbeiter beschäftigen dürfen. Das gilt als anrüchig oder ist gleich ganz verboten. Das aber ist nicht Ausdruck von Korruptionsbekämpfung, sondern schlicht: Quatsch.

Denn während es den Beamten nicht direkt betrifft, wenn die Firma, der er den Bauauftrag zugeschanzt hat, schlampt oder zu teuer arbeitet, wäre das bei seinem eigenen Hausbau anders. Da würde er seinen Cousin nur ranholen, wenn der die Bude mindestens genauso gut und preiswert hochzieht wie der Maurer aus den Gelben Seiten.

Genauso ist das mit Mitarbeitern von Parlamentariern. Die sind auf gute Zuarbeit angewiesen. Das gilt umso mehr für Mitglieder des Abgeordnetenhauses, denen – anders ihren Bundestagskollegen – nicht tausende, sondern nur ein paar hundert Euro im Monat zur Verfügung stehen. Schon aus Eigeninteresse wird keiner einen Unfähigen anstellen, wenn er dadurch dumm dasteht. Auch wenn es die gemeinsame Kasse aufbessert.

Wieso erscheint es denn so abstrus, dass Kumpel, Ehe- oder Lebenspartner nicht nur daheim oder sonst wo, sondern auch im Büro die ideale Ergänzung sind? Das sollten Parlamentarier selbst entscheiden dürfen. All das setzt natürlich voraus, das sie tatsächlich an guter Arbeit interessiert ist. Aber daran grundsätzlich zu zweifeln wäre dann doch des Pessimismus zu viel.

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