Kommentar zu Range und netzpolitik.org: Feige, aber nicht bösartig

Generalbundesanwalt Harald Range war zu feige oder zu höflich. Auch Justizminister Heiko Maas machte in der „Landesverrat“-Affäre keine gute Figur.

Harald Range

Wessen Länge präsentiert uns Harald Range hier? Foto: dpa

Harald Range muss nicht zurücktreten. Der Generalbundesanwalt hat zwar feige gehandelt, als er gegen zwei Journalisten von netzpolitik.org Ermittlungen wegen Landesverrats einleitete. Es liegt aber sehr nahe, dass er von Beginn an weder mit einer Anklage noch mit einer Verurteilung rechnete.

Auch der Vorwurf, er habe Journalisten einschüchtern wollen, ist fernliegend. Landesverrat setzt ein „Staatsgeheimnis“ voraus – ein Geheimnis, das vor „fremden Mächten“ verborgen werden muss. Es geht hier also nicht um die übliche „Verletzung von Dienstgeheimnissen“.

Bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen macht sich vor allem die Quelle strafbar, die Journalisten etwas zusteckt. Die bloße Veröffentlichung ist dagegen grundsätzlich nicht strafbar. Anders beim Verrat von Staatsgeheimnissen, hier ist die Veröffentlichung das Verbrechen.

Wer also spricht in dieser Affäre von einem Staatsgeheimnis? Verfassungsschutz-Chef Maaßen hat den Begriff in seiner Strafanzeige zwar nicht benutzt, aber in einem späteren Rechtsgutachten. Als guter Jurist musste er wissen, dass Ermittlungen die logische Folge sind.

Range hätte das Gutachten leicht als abwegig zurückweisen können. Schließlich haben die veröffentlichten Dokumente keinen besonderen Bezug zur äußeren Sicherheit. Der Verfassungsschutz ist ja ein Inlandsgeheimdienst. Doch dazu war Range zu feige oder zu höflich. Deshalb sollte ein externer Gutachter zum Schluss kommen, dass es hier nicht um Staatsgeheimnisse geht.

Justizminister Heiko Maas machte aber auch keine gute Figur. Wäre er deutlicher geworden, hätte Range das Verfahren schon im Mai gestoppt. Im Februar geht Range ohnehin in den Ruhestand. Dann kann Maas eineN neueN GeneralbundesanwältIn berufen, der oder die in entscheidenden Situationen mehr Mut und Grundrechtssensibilität beweist. Darauf kommt es an.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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