Kommentar von Yasemin Fusco über das Wahlrecht für Ausländer*innen: Gebt mir eine Stimme!
Ick bin van Ostfreisland un leev nu in Hamburg. Bei der Bürgerschaftswahl darf ich trotzdem nicht mitwählen – weil ich technisch gesehen als Italienerin zur Welt kam. Das Ausländerwahlrecht regelt nämlich in der Verfassung, dass Ausländer*innen kein aktives oder passives Wahlrecht bei Bundestagswahlen, Landtagswahlen oder Volksabstimmungen haben. Lediglich bei den offenbar unwichtigeren Kommunalwahlen dürfen wir Ausländer*innen mitentscheiden. Das ist zu wenig.
Wer hier lebt, wirkt und arbeitet, wer sich in unsere Gesellschaft einbringen möchte, wer sich für die Politik in diesem Land interessiert, muss wählen dürfen. Ganz egal, woher er oder sie stammt oder welches Land auf dem Pass steht.
Klar, weil ich hier geboren wurde, hätte ich das Recht, mir einen deutschen Pass zu kaufen. Aber eine hohe Bearbeitungsgebühr bezahlen zu müssen für etwas, das andere qua Geburt bekommen, ist ungerecht.
Es geht ums Prinzip: Politiker*innen jammern darüber, dass die Wahlbeteiligung so niedrig ist, schließen auf der anderen Seite aber Millionen Menschen von der Wahl aus. Sie geben vor, dass sie sich politisch für diese Menschen einsetzen, aber müssen nicht fürchten, dass sie von ihnen nicht mehr wiedergewählt werden, wenn sie ihre Versprechen doch brechen.
Nur mit einer Stimme werden die Positionen von Migrant*innen tatsächlich wahrgenommen. Ob man dafür jetzt Plastikdeutscher wird, sollte keine Voraussetzung sein. Das breite Bündnis „Solidarische Stadt Hamburg“ ist ein erster Schritt. Jetzt müssen ihnen die Politiker*innen nur noch zuhören.
Ein Beispiel könnten sie sich an meiner Heimatinsel Borkum nehmen: Dort unterscheidet man nicht zwischen Dütschen und Utlanners, sondern zwischen Insulaner*innen und Festländer*innen. Klar dürfen sie dort auch nur bei Kommunalwahlen mitentscheiden, aber sie gehören im Gegensatz zu unserer sonstigen Gesellschaft dazu. Börkumer sind sie immer.
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