Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Sinnlose Überwachung
Mobilfunkanbieter speichern zwar schon immense Datenmengen, die Regierung will aber noch mehr. Die Kriminalität wird dadurch nicht sinken.

Barbies im Dirndel: Voll peinlich – aber auch das wird gespeichert. Foto: dpa
Es ist eine von diesen Datensammlungen, die ganz unauffällig angelegt werden. Bei der sich die Betroffenen meist gar nicht dessen bewusst sind, dass derart detaillierte persönliche Informationen von ihnen gespeichert werden. Und das über einen beträchtlichen Zeitraum.
Die Dimension der Datenmengen, auf der die Mobilfunkunternehmen sitzen, ist tatsächlich immens. Wer an wen aus welcher Funkzelle zu welchem Zeitpunkt angerufen oder eine Nachricht geschickt hat, dazu mitunter noch Daten wie die eindeutige Kennung von Gerät oder SIM-Karte, das alles multipliziert mit der Zahl Verbindungen pro Tag und das Ganze dann mal 183. Denn die Unternehmen speichern die Daten bis zu einem halben Jahr. Zu Abrechnungszwecken, zur Störungsbeseitigung oder – einfach mal so. Klar, warum sollte man etwas löschen, das man auch behalten kann? Zumal ohne Konsequenzen?
Denn auch wenn unter anderem der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar diese Praxis schon vor Jahren für rechtswidrig hielt – es ist wie so oft, wenn es um Verbraucherrechte geht: Solange es nicht merkbare Bußgelder oder Strafen gibt, bewegt sich bei den Unternehmen nichts. Und weil diese bei Datenschutzverstößen – wenn überhaupt – eher übersichtlich ausfallen, bleibt eben alles einfach mal gespeichert.
Schlimmer sind nur die Pläne der Bundesregierung: Deren Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geht – auch wenn er kürzere Speicherfristen vorsieht – tatsächlich noch über die derzeitige Praxis hinaus. Auch Daten über netzinterne und über Flatrate abgerechnete Kommunikation, die derzeit teilweise noch zeitnah gelöscht werden, würden dann verpflichtend gespeichert werden müssen.
Eine verhältnismäßig kleine Lücke im Überwachungspuzzle. Und eine, die das offizielle Hauptargument für eine Vorratsdatenspeicherung – eine höhere Aufklärungsquote bei Verbrechen – noch unplausibler macht.
Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Sinnlose Überwachung
Mobilfunkanbieter speichern zwar schon immense Datenmengen, die Regierung will aber noch mehr. Die Kriminalität wird dadurch nicht sinken.
Barbies im Dirndel: Voll peinlich – aber auch das wird gespeichert. Foto: dpa
Es ist eine von diesen Datensammlungen, die ganz unauffällig angelegt werden. Bei der sich die Betroffenen meist gar nicht dessen bewusst sind, dass derart detaillierte persönliche Informationen von ihnen gespeichert werden. Und das über einen beträchtlichen Zeitraum.
Die Dimension der Datenmengen, auf der die Mobilfunkunternehmen sitzen, ist tatsächlich immens. Wer an wen aus welcher Funkzelle zu welchem Zeitpunkt angerufen oder eine Nachricht geschickt hat, dazu mitunter noch Daten wie die eindeutige Kennung von Gerät oder SIM-Karte, das alles multipliziert mit der Zahl Verbindungen pro Tag und das Ganze dann mal 183. Denn die Unternehmen speichern die Daten bis zu einem halben Jahr. Zu Abrechnungszwecken, zur Störungsbeseitigung oder – einfach mal so. Klar, warum sollte man etwas löschen, das man auch behalten kann? Zumal ohne Konsequenzen?
Denn auch wenn unter anderem der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar diese Praxis schon vor Jahren für rechtswidrig hielt – es ist wie so oft, wenn es um Verbraucherrechte geht: Solange es nicht merkbare Bußgelder oder Strafen gibt, bewegt sich bei den Unternehmen nichts. Und weil diese bei Datenschutzverstößen – wenn überhaupt – eher übersichtlich ausfallen, bleibt eben alles einfach mal gespeichert.
Schlimmer sind nur die Pläne der Bundesregierung: Deren Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung geht – auch wenn er kürzere Speicherfristen vorsieht – tatsächlich noch über die derzeitige Praxis hinaus. Auch Daten über netzinterne und über Flatrate abgerechnete Kommunikation, die derzeit teilweise noch zeitnah gelöscht werden, würden dann verpflichtend gespeichert werden müssen.
Eine verhältnismäßig kleine Lücke im Überwachungspuzzle. Und eine, die das offizielle Hauptargument für eine Vorratsdatenspeicherung – eine höhere Aufklärungsquote bei Verbrechen – noch unplausibler macht.
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Schwerpunkt Überwachung
Kommentar von
Svenja Bergt
Redakteurin für Wirtschaft und Umwelt
Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind Themen aus dem Bereich Netzökonomie und Verbraucherschutz. Zuvor hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet.
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