Kommentar Urteil zur Tierhaltung: Der Wachhund im Hühnerstall
Ein vielversprechender Urteilsspruch des BGH: Auch illegal erworbene Informationen über skandalöse Tierhaltungen dürfen veröffentlicht werden.
E in guter Tag für die Pressefreiheit? Wohl eher die Bestätigung selbstverständlicher Rechte der Medien. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die von einem Tierschützer heimlich gedrehten Filmaufnahmen skandalöser Zustände in einem Bio-Hühnerstall zu Recht vom MDR im Fernsehen gezeigt wurden. Die Klage der Erzeugergemeinschaft auf Unterlassung wurde abgewiesen.
Das Urteil ist zugleich ein Eingeständnis, dass Polizei und Aufsichtsbehörden das Elend in den Ställen mit ständigen Verstößen gegen Gesetze und Haltungsvorschriften nur unzureichend oder gar nicht überwachen. Zu wenig Personal, zu wenig Engagement, zu wenig Empathie für geschundene Nutztiere. Also haben Tierschützer und Medien Aufsicht und Kontrolle übernommen. Das geht in der Regel nur mit illegalen Interventionen. Kaum ein Hühnerbaron öffnet seinen Stall freiwillig.
Die jetzt vom Gericht festgestellten wichtigen und „zutreffenden Informationen“ über skandalöse Haltungsbedingungen wurden in den vergangenen Jahren mit fast naturgesetzlicher Regelmäßigkeit von NGOs und den mit ihnen kooperierenden Medien geliefert. Am Montag war es die ZDF-Sendung „Wiso“, die zeigte, wie in der bayerischen Brüterei Hölzl nicht nur die männlichen, sondern auch gleich die weiblichen Küken einer Charge nach dem Schlüpfen durch Gas getötet wurden. Eine Überproduktion von Küken soll der Grund für die Massentötung gewesen sein. Heute hat der Tierschutzbund Strafanzeige erstattet und nicht etwa die Aufsichtsbehörde.
Paradefall der neuen Rollenverteilung von NGOs, Medien und Justiz ist der Dieselskandal. Die Deutsche Umwelthilfe treibt mit immer neuen Abgasmessungen und Klagen die Autoindustrie und die trägen Städte mit ihrem Keuchhustenklima vor sich her. Medien und Justiz berichten und urteilen über die Umweltverbrechen – und begleiten die Kampagne mit Wohlwollen. Politik und Aufsichtsbehörden stehen auf der Seite der Täter.
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