Kommentar Urteil gegen Chemnitzer FC: Neonazi-Ausfall quasi nicht bestraft

Die Fans des Chemnitzer FC haben mit ihrer Neonazi-Huldigung neue Maßstäbe gesetzt. Der Verband versagt kläglich dabei, das zu sanktionieren.

Auf einer Tribüne zünden Hooligans Bengalos, an der Bande steht "Ruhe in Frieden, Tommy"

„Ruhe in Frieden, Tommy“: Fans gedenken im März eines verstorbenen Neonazis Foto: imago-images/HärtelPRESS

Das Urteil ist ein Witz. Lediglich für ein Spiel wurde der Chemnitzer FC vom Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) sanktioniert. Für das am kommenden Wochenende, eine sportlich bedeutungslose Heimpartie gegen den ZFC Meuselwitz. Der Chemnitzer FC ist bereits sicher in die Dritte Liga aufgestiegen. Die Südtribüne wird also am Samstag gesperrt sein. Dazu soll Verein eine Geldstrafe von 12.000 Euro zahlen.

Dabei hatte DFB-Interimspräsident Rainer Koch Mitte März vom NOFV konsequentes Handeln gefordert, als die rechtsextremistische Fanszene des Chemnitzer FC ein Markenzeichen im deutschen Fußball setzte. Mit Unterstützung des Vereins wurde am 7. März Thomas Haller, dem verstorbenen Begründer der Hoonara (Hools Nazis Rassisten), im Stadion gedacht. Der Stadionsprecher verlas Trauerworte, ein Portraitfoto der Hooligan-Ikone wurde auf dem Stadionbildschirm eingeblendet, die Fans auf der Südtribüne entflammten eine schwarz-rot-weiße Pyroshow.

Mit Konsequenz hat der Richterspruch des NOFV nichts zu tun. Nicht einmal für die Partie gegen Meuselwitz hat es für die Botschaft “Nazis raus“ gereicht. Stattdessen muss das Urteil so übersetzt werden: „Lieber Chemnitzer FC, eure Neonazis und ihre stillschweigenden Nachbarn müssen sich wegen ihres Fehlverhaltens ein Spiel von einer anderen Tribünenseite aus anschauen. Der Vorteil ist, dass die vielen Dauerkartenbesitzer sich eine neue neue Eintrittskarte besorgen müssen und ihr von den Mehreinnahmen die 12.000 Euro Strafe zahlen könnt.“

So wie die Fans und der eingebundene Chemnitzer FC mit ihrer Neonazi-Huldigung neue Maßstäbe gesetzt haben, hätte nun der NOFV mit seinem Urteil Maßstäbe setzen müssen, wie derartiges Verhalten sanktioniert wird. Der Regionalverband hat jämmerlich versagt. Der Richterspruch kommt einer Nichtbestrafung gleich.

Das Blaue vom Himmel gelogen

Von der 12.000 Euro-Geldstrafe, heißt es im Urteil, „können bis zu 5.000 Euro für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwendet werden“. Dieser Satz verrät viel von der Geisteshaltung beim NOFV. Der Kampf gegen Rechtsextremismus wird eher als eine Möglichkeit denn als eine zwingende Notwendigkeit erachtet. Im Nachgang des Spiels zwischen dem SV Babelsberg 03 und Energie Cottbus 2017 hatte sich der Verband bereits blamiert. In der Urteilsbegründung führte man damals für Strafmaßnahmen gegen Babelsberg „Nazischweine-Raus-Rufe“ an, während die Nazisprechchöre und Hitlergrüße im Cottbusser Gästeblock nicht erwähnt wurden.

Die Milde des Chemnitzer Urteils wurde nun vom NOFV damit begründet, dass der Verein bereits „einschneidende Maßnahmen“ ergriffen habe. Deshalb müssen die Nazis nicht draußen bleiben, sondern nur die Tribüne wechseln. Das ist in etwa ein so klares Zeichen, wie es der Chemnitzer FC in diesen Tagen setzte. Der Regionalligist kündigte an, dass die Spieler künftig mit einem Trikot auflaufen würden mit der Aufschrift: „Farbe bekennen: Himmelblau – jetzt!“ Wer glaubt, mit dem Bekenntnis zur Vereinsfarbe sich gegenüber Rechtsextremismus abgrenzen zu können, der lügt sich das Blaue vom Himmel herunter. Der Nordostdeutsche Fußballverband scheint unter der gleichen Art von Blauäugigkeit zu leiden.

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Jahrgang 1971, bis Ende März 2014 frei journalistisch tätig. Seither fest mit dem Leibesübungen-Ressort verbunden.

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