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Kommentar Urteil HomoeheÄtsch bätsch

Jan Feddersen
Kommentar von Jan Feddersen

Kein Naturrecht mehr, keine Hinweise auf das Religiöse. Das Gleichstellungsurteil ist für Konservative wie Erika Steinbach oder Norbert Geis ein herber Schlag.

Grund zum Feiern! Bild: apg / photocase

F ür Menschen wie Erika Steinbach oder Norbert Geis ist das ein sehr schlechter Tag. Hoffnungen, dass das höchste Verfassungsgericht des Landes ihnen gegen alle (rechtslogisch begründeten) Erwartungen entgegenkommt, sind mit dem Spruch der Verfassungsrichtenden ausgelöscht worden: Eingetragene LebenspartnerInnen müssen das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen können. Mehr noch: Sie können dies sogar rückwirkend tun – bis zum 1. August 2001, als das von den Rotgrünen konstruierte Gesetz in Kraft trat.

Bitter ist dieser Tag für alle Traditions- und Fundamentalkonservativen deshalb, weil sie die Welt, die sie kannten, die sie bestimmten, die sie definierten, nicht wieder zurückerhalten werden: Mit der Zusprache des Rechts auf die Nutzung des Ehegattensplittings für homosexuelle Paare ist die einseitige, nur moralisch begründete Privilegierung heterosexueller Ehen vorbei.

Sollte eines Tages versucht werden, diese Gleichberechtigung zu erschüttern, würde das Verfassungsgericht immer den Bestandsschutz real gelebter Homoehen mitbedenken. Das aber wäre erst recht nicht durchsetzbar, weder juristisch noch gesellschaftlich.

Bild: taz
Jan Feddersen

ist Redakteur für besondere Aufgaben bei der taz.

Der Karlsruher Spruch widmet sich nur scheinbar einer finanziellen Ungleichbehandlung. Denn tatsächlich stand Eingetragenen Lebenspartnern nicht zu, die Fürsorgelast, die sie sich mit dem Ja vor dem Standesamt eintrugen, steuerlich auszugleichen. Warum sollten nur heterosexuelle Paare gemeinsam gerechnet werden, nicht jedoch homosexuelle? Einer trage des anderen Last – in Form von Ausbildungszeiten oder der Arbeitslosigkeit: Lesbische oder schwule Paare mussten füreinander aufkommen, konnten dies aber nicht gegenrechnen mit dem Einkommen des oder der jeweils Anderen.

Karlsruhe sah das – wenn das Wort nicht so seltsam klänge, müsste man sagen: natürlich – ebenso. Das Argument, das Ehegattensplitting sei eine Erfindung, um heterosexuelle Familien mit Kindern zu fördern, stach schon lange nicht mehr. Das Ehegattensplitting kam auch jenen Ehen zugute, die keine oder nicht mehr versorgungspflichtige Kinder haben. Man könnte sagen: Wenn die eheliche Beziehung, in der die kinderlose Kanzlerin lebt, in den Genuss dieses Steuerprivilegs kommt – weshalb dann nicht auch schwule oder lesbische Paare ohne eigenen Nachwuchs?

Für all die Steinbachs und Geis' dieser Republik ist das alles ein Tag, der sie verzweifeln lassen muss. Hinweise auf Natur oder Naturrecht, auf das Christliche oder Religiöse schlechthin, interessieren nicht mehr. Sie empfinden wohl wie Männer vor 100 Jahren bei der Einführung des Frauenwahlrechts: Wie kann sein, dass das schwache Geschlecht nun auch noch mitbestimmen darf, was und wer gewählt wird? Ihnen ließe sich sagen: Die Art, wie sie sich eine gute Gesellschaft vorstellen, leuchtet allenfalls noch Minderheiten ein. Denn wem hat die Eingetragene Lebenspartnerschaft schon etwas weggenommen?

Aber den Traditionskonservativen war und ist dieses Argument ein ungeheuerliches: Ehe ist ihnen auch deshalb ein heilig anmutendes Gut, weil sie als Auftrag galt, die heterosexuelle Ordnung zu schützen. Das Ehegattensplitting als Belohnung für wenigstens nach außen gelebte Heterosexualität: Das ist der Kern dieser Steuerbestimmung gewesen – und den Steinbachs und Geis' muss man mitteilen: Sie können ihre sexuellen Orientierungen schützen wie sie wollen – aber der Maßstab für das Große Ganze ist nicht mehr in ihrer Macht.

Aber bleibt da noch was? Ja, einiges. Der Ausdruck „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ gehört abgeschafft. „Ehe“ als Wort reicht völlig. Alles eine Frage der Gewöhnung, ja, entspannten Umcodierung. Möge es einen solchen Dialog geben: „Ach, Sie heiraten? - Eine Frau oder einen Mann?“

Schließlich: Die Angst von queertheoretisch oder links gesinnten (meist sehr jungen) Menschen, ob nun das heterosexuelle Konzept über die Subversion der Homosexualität schlechthin gesiegt, ist eine verschobene Furcht. Subversion als Konzept des Queeren ist schon immer ein bürgerliches, ein zur klassischen Heterosexualität antipodisches Konzept gewesen. Die Ehe von zwei Menschen ist eine Idee der Liebe (geworden). Nicht mehr, nicht weniger. Glückwunsch allen, die über zwei Jahrzehnte an diesen queeren Erfolgen, die Karlsruhe nun nobilitiert hat, mitgekämpft haben. Das hat sich doch echt gelohnt!

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Jan Feddersen
Redakteur für besondere Aufgaben
Einst: Postbote, Möbelverkäufer, Versicherungskartensortierer, Verlagskaufmann in spe, Zeitungsausträger, Autor und Säzzer verschiedener linker Medien, etwa "Arbeiterkampf" und "Moderne Zeiten", Volo bei der taz in Hamburg - seit 1996 in Berlin bei der taz, Meinungs- und Inlandsredaktion, Wochenendmagazin taz mag, schließlich Kurator des taz lab und der taz Talks.. Interessen: Vergangenheitspolitik seit 1945, Popularkulturen aller Arten, politische Analyse zu LGBTI*-Fragen sowie zu Fragen der Mittelschichtskritik. RB Leipzig-Fan. Und er ist seit 2011 mit dem in Hamburg lebenden Historiker Rainer Nicolaysen in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft, seit 2018 mit ihm verheiratet. Lebensmotto: Da geht noch was!
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25 Kommentare

 / 
  • S
    Sven

    Das Urteil hat auch Auswirkungen für zusammenlebende Geschwister.

    In einem Beschluss des BUNDESFINANZHOFs vom 5.3.2012, III B 6/12 heißt es:

    "Darüber hinaus würde die Erweiterung des Splittingverfahrens auf Lebenspartnerschaften zu einer im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich bedenklichen Benachteiligung von Personen führen, die als nahe Verwandte eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden. So können Geschwister, die auf Dauer zusammen wohnen und ihr Leben gemeinsam gestalten, keine Lebenspartnerschaft begründen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes). ...

    Würde Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die einkommensteuerrechtliche Zusammenveranlagung ermöglicht, diese aber Geschwistern vorenthalten, die auf Dauer zusammenleben und ihr Leben gemeinsam gestalten, so käme es zu einer Ungleichbehandlung, die an den vom BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG aufgestellten Maßstäben zu messen wäre.

    ...Nach diesen Maßstäben ist fraglich, ob eine homosexuelle Veranlagung ein Differenzierungsgrund von solchem Gewicht ist, dass er die unterschiedliche einkommensteuerrechtliche Behandlung eingetragener Lebenspartnerschaften einerseits und sog. Geschwistergemeinschaften andererseits erlaubt."

     

    Nach Aufassung des Bundesfinanzhofes gibt es Steuerklasse 3 also bald auch für Geschwister.

  • A
    Arne

    Der letzte Absatz in diesem Kommentar macht einem die Angst vor dem an sich begrüßenswerten Beschluß des BVerfG.

    In den frühen 80ern lebte ich in einer WG, Kommune, Kollektiv, wie immer man das ausdrücken will mit einigen Männern und Frauen zusammen. Sicher gab es auch da zeitweise immer wieder Zweierbeziehungen, mal zwischen Frau und Mann, mal zwischen Frau und Frau und mal zwischen Mann und Mann. Relevant war für uns, dass wir zusammenlebten. Zu starkte Zweierbeziheungen haben dem kollektiven Gedanken eher geschadet als ihn befürdert. (Obwohl es auch genug gab, die dieses Problem nicht mit sich brachten. Hing von der Art der Beziehung ab.) Gescheitert ist das Projet eher an den mangelnden finanziellen Möglichkeiten, nämlich, dass diejenigen, die gut verdienten, ihre Unterstützung für die schlecht verdienenden Mitglieder der Kommune gar nicht irgendwo geltend machen konnten.

    Kolletives Gedankengut wird durch den Beschluß des BVerfG nach wie vor nicht gefördert. (Ich weiß gar nicht, wie das heute zu Zeiten von Hartz IV funzen soll. Das ist ja dann noch schlimmer für das kollektive Denken.) Da hätte man schon den ganzen Quatsch wie Ehe usw. für verfasungswidrig erklären müssen. Freiheit bedeutet für mich nicht, die Möglichkeit zwischen der Option Ehe mit Mann oder Frau zu entscheiden, sondern mein Leben und meine Partnerschaften selbstbestimmt zu wählen. Da ist das Urteil nur ein mieser, kleiner Schritt.

     

    Ich hoffe, ich erlebe es wenigstens noch, dass dieses blöde Ehegattensplitting abgeschafft wird und die völlig unsinnig in den Sand gesetzten Milliarden für echte soziale Familienpolitik verwendet werden. (Was auch nicht heißen muss, dass jeder mehr Kindergeld bekommt, sondern eigentlich, dass diejenigen Kinder, die Hilfe brauchen, diese auch bekommen. Das kostet eben.)

     

    Zum Fall Geis und Steinbach noch:

    Geis ist bereits in seinem CSU-Ortsverband nicht mehr zum Kandidaten für die BTW gemacht worden und bei deren Wahlen durchgefallen. Steinbach musste aus ihrer Kirche austreten, weil sie sie nicht mehr verstand und ist jetzt in irgendeiner Sekte.

    Ich denke, derartige Konfrontationen mit der Realität tun den Leuten aus ihrer Sicht mehr weh als so ein Urteil.

     

    Meinen Glückwunsch also an Herrn Westerwelle und seinen Ehemann, dass er zukünftig Steuern sparen kann, die der Staat nur für so unsinnge Sachen wie soziale Gerechtigkeit ausgeben könnte.

  • L
    lore
  • R
    ridicule

    @von Robert Niedermeier et al.

     

    " Bist du verheiratet", sagt der Rabbi," bist du unglücklich!"

    "Bist du nicht verheiratet, bist du auch unglücklich!"

    "Bist du verheiratet und nicht verheiratet,

    bist du auch unglücklich!"

    sagt der Rabbi.

  • S
    Solid

    "Denn tatsächlich stand Eingetragenen Lebenspartnern nicht zu, die Fürsorgelast, die sie sich mit dem Ja vor dem Standesamt eintrugen, steuerlich auszugleichen."

     

    Das ist so unkorrekt formuliert. Zwar gab es kein Splitting. Jedoch konnte tatsächlich gezahlter Unterhalt, zu dem Verpartnerte verpflichtet waren, bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden, was letztlich finanziell denselben Effekt hatte, wie das Ehegattensplitting.

     

    Die Neuregelung bringt nur Besserung in den Fällen, wo gerade NICHT einer des anderen Last trägt, sondern beide ein Einkommen haben, nur eben ein unterschiedlich hohes.

  • L
    lowandorder

    "Ätsch bätsch"

    - nunja, die kurzen Hosen

    der Generation Gummibärchen, agähn.

     

    Aber ja - ein guter Tag für einen der

    fundamentalen Sätze in unserer Verfassung

    und der verdankt sich - einer Frau

    - Elisabeth Selbert.

     

    Indem zum Satz: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

    der zweite Satz von schmaler Eleganz:

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." hinzugefügt wurde.

    Sie, Elisabeth Selbert, insbesondere - feiert posthum einen erneuten Sieg

    gegen die Herrenreiter(mentalität) - wie schon damals -

    als eine der Mütter unseres Grundgesetzes;

    gegen insbesondere einen Herrn v.Mangoldt,

    als der und seine Gesinnungs'genossen' trickreich

    diese klare Ansage verwässern wollten.

     

    Denn ohne diese ( damals) rigorose Gleichstellung der Geschlechter

    ist ein modernes Ehe- und Familienrecht bis hin zur hier

    zu begrüßenden Entwicklung nicht verstehbar

    und hätte sich eben nicht so schlankweg

    aus der Verfassung begründen lassen.

    Chapeau posthum.

     

    Elisabeth Selbert führte bis ins hohe Alter eine legendäre

    Sozial- und Familienrechtskanzlei in Kassel;

    weil Steinbrück zu blöd war, sie in sein Komp…

    äh, nein, weil schon damals die männerdominierten

    SPezialDemokraten zu blöd waren, und sie nicht zur

    Verfassungsrichterin machten.

  • T
    Teermaschine

    Hört! Hört!

     

    So gänzlich befreit von allen Fesseln christlicher Dogmatik und mitteleuropäischer Tradition darf auch die Anzahl ehelich Verbundener nicht länger tabuisiert werden - oder scheitert das Standesamt an einem 3/8 Elter?

  • U
    Ute

    Ob man nun heiraten will oder nicht, ob dies Männer, Frauen oder sowohl als auch miteinander beschließen: Förderung in Form des Ehegattensplittings ( o.ä.) gehört da hin, wo Kinder sind. Kinderlose Paare brauchen kein Ehegattensplitting. Die schaffen die Hausarbeit auch so. Und wenn sie sich gönnen, dass nur eineR arbeiten geht, ist das alleinige Privatangelegenheit.

    Wer traus sich da nur endlich ran!

  • RN
    Robert Niedermeier

    Sehr viel Konservatismus in einem Kommentar, der vorgibt gegen konservative Verkrustungen anzuschreiben, denn die Ehe als solches bleibt doch eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit und gehört deshalb bis zur Unkenntlichkeit auf wirklich alle Verantwortungsgemeinschaften (WGs etc) ausgeweitet oder endlich abgeschafft. Nicht die Institution gehört bestärkt, sondern Menschen vor Willkür geschützt.

  • H
    Hannes

    Jetzt gibt's eine Lobbygruppe mehr, die sich vehement gegen die Abschaffung des Ehegattensplittings stemmen wird. Los werden wir dieses absurde steuerpolitische Instrument jetzt noch weniger, dass übrigens von den nazis eingeführt wurde, um dem Führer mehr Kinderlein zu bescheren. Da es diesen Sinn schon lange verloren hat (zum Glück, wenn man die Gründe für die Familienpolitik der Nazis bedenkt), interessiert im Streit ums geld eh niemanden.

  • R
    RabenAAS

    Nächste Hürde genommen. Nun auf zur Abschaffung der Monogamie. Für polyamouröse Verbindungen. Denn es gibt kein Argument mehr dagegen.

  • G
    Gerald

    Warum muss ich wen hier das Naturrecht angesprochen wird immer an 'Leben des Brian' und Stan/Loretta denken, hier fuer die aficionados:

    Stan: I want to be a woman. From now on, I want you all to call me "Loretta".

    Reg: Wha'?

    Loretta: It's my right as a man.

    Judith: Well, why do you want to be Loretta, Stan?

    Loretta: I want to have babies.

    Reg: You want to have babies?!

    Loretta: It's every man's right to have babies if he wants them.

    Reg: But... you can't have babies.

    Loretta: Don't you oppress me!

    Reg: I'm not oppressing you, Stan, you haven't got a womb! Where's the foetus gonna gestate? You gonna keep it in a box?

  • H
    Hoppla

    Schade, dass der taz zu einem so wichtigen Thema wie der Homo-Ehe, die ich zwar auch ablehne, aber trotzdem nun einmal hinnehmen muss, nichts Besseres einfällt als dieser Kommentar auf wirklich sehr niedrigem Niveau. Eine Diskussionskultur oder das Eingehen auf die Meinungen anderer gibt es bei der taz gar nicht - jeder, der anderer Meinung ist, gilt direkt als "rechts" und die taz denkt, sie hätte die Wahrheit gepachtet und das Anrecht auf die grundsätzlich richtige Antwort. Sehr kleingeistig und provinziell.

  • T
    Thomsen

    Es lebe die Quoten-Ehe (50% Frau, 50% Mann)!

     

    Irgendwie ist es komisch, wie dieselben Leute, die sonst immer nach authentischem "Bio" rufen, verächtlich über die Natur reden, wenns um Sex geht.

    Aber noch soviel Gleichberechtigung wird das herkömmliche Verfahren, wie Nachkommen gezeugt werden, nicht ändern, alles andere beruht eben notwendigerweise auf technischer Manipulation.

     

    Die Ehe ist aber ein gesellschaftlicher Rahmen, welcher der Zeugung, der Geburt und der Erziehung von Nachkommen Schutz und eine gewisse rechtliche Struktur (Unterhalts- und Erbrecht) verleiht. Das ist der Grund, warum Gesellschaften, welche an ihrer eigenen Fortdauer Interesse haben, "Ehe und Familie" unter den Schutz des Gesetzes stellen.

    Wenn man natürlich "nach uns die Sintflut" meint, dann verliert die Ehe ihren gesellschaftlichen Sinn und wird zur reinen Privatangelegenheit.

     

    Deshalb bin ich für die "Bio-Ehe" beziehungsweise für die 50%-Quote (1 Mann und 1 Frau) in der Ehe - über alle anderen Formen des Zusammenlebens kann man dann immer noch reden.

  • H
    Harald

    Es ist halt so:

    Werden Homosexuelle benachteiligt entscheidet das BVerfG, dass die Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.

     

    Werden Singles diskriminiert, kann das nur der der Gesetzgeber korrigieren. Das BVerfG ist nicht zuständig.

     

    Singles können müssen jetzt also auch noch für Homosexuelle zahlen. Gerecht ist das nicht.

     

    Wie wäre es endlich mit einem gerechten Steuersystem, dass sich an der Leistungsfähigkeit (Äquivalenzeinkommen) orientiert.

     

    Was ist aus der Gleichheit vor dem Gesetz geworden?

  • J
    Julia

    Rechtlich, moralisch und gesellschaftlich völlig klares und richtiges Urteil.

     

    @muh: Mal unabhängig davon, dass ich Ihre Meinung nicht teile: Die Ehe wird nicht abgeschafft, sie ist ein fester Bestandteil unseres Grundgesetzes, Art. 6 GG ist auch nicht änderbar. Abgeschafft wird sie nicht und kann sie nicht werden :)

  • S
    sarko

    Im Nachhinein kann man nur den Kopf darüber schütteln , wie lange die Christdemokraten mit kraftlosen , aber fundamentalistisch-christlichen Argumenten an ihrer Position festgehalten haben . Von einem "Sakrament der Ehe" (selbstredend von zwei Verschieden-Geschlechtlichen) hatte doch selbst Jesus noch nichts gehört .

  • N
    noevil

    Ein guter Tag - eine gute Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Die einzige Institution hierzulande, zu der mein Vertrauen - und mein Respekt - wächst.

     

    Gut, dass es sie gibt.

  • M
    muh

    "Aber bleibt da noch was? Ja, einiges. Der Ausdruck „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ gehört abgeschafft. „Ehe“ als Wort reicht völlig."

     

    Die Ehe gehört abgeschafft, ersatzlos. Auf das privates endlich privat wird und nicht durch den Staat normiert. Genauso gehören alle Varianten des Splittings und alle sonstigen Vorteile der Ehe restlos entsorgt. Wenn zwei (oder meinetwegen auch mehr) Menschen zusammenleben, so ist das ihr Privatvergnügen, sollte den Staat aber nicht weiter interessieren; genausowenig sollte er dafür Trauscheine ausstellen. Das festhalten an der primär religiös motivierten Ehe wird nur zu weiteren Gleichstellungsproblemen führen, der Gesellschaft insgesamt aber keinen nutzen bringen. Wer unbedingt heiraten will kann das schließlich auch rein kirchlich machen.

  • G
    Gonzi

    Die Schadenfreude sei gegönnt, ist aber in der Sache nicht angebracht, kann also nicht so leicht von jedem geteilt werden.

     

    Die Natur hat ihre Natürlichkeit auch weiterhin nicht verloren, mal schauen ob und für wen es letztlich was zu lachen gibt.

     

    Hoffentlich was für die zukünftigen Generationen.

  • U
    Unwichtig

    Wie wäre es auch mal ein Splitting für zusammenlebende ledige Eltern einzuführen? Das ist allemal diskriminierender und betrifft ungleich mehr Familien mit Kindern.

  • RG
    Rene Gartenschläger

    Wenn ich mich statt als "verpartnert" als "verheiratet" bezeichnen soll/kann, ist das nicht ein Schritt zu mehr selbstbewussten Auftreten von Homos in der Öffentlichkeit, sondern das genaue Gegenteil

  • B
    Balu

    Ich finds auch super! Ich wäre aber auch dafür das Kindergeld, das Elterngeld sowie andere Vergünstigungen für Eltern abzuschaffen!!!

     

    Schließlich gibt es auch MenschInnen die leider keine Kinder bekommen können oder wollen - diese zu diskriminieren ist einfach nur skandalös!

     

    Den Kritikern aus dem bürgerlichen Lager sei gesagt das es deutschland sehr gut tut die vermeintlich "fehlenden" Kinder über Migranten zu "ersetzten".

     

    Wenn ich mich in 20 Jahren sehe - umgeben von 30, 40, 50% Non-Biodeutschen Nachbarn kann ich es kaum noch erwarten.

  • H
    Humanist

    Zitat: "Aber bleibt da noch was? Ja, einiges. Der Ausdruck „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ gehört abgeschafft. „Ehe“ als Wort reicht völlig. Alles eine Frage der Gewöhnung, ja, entspannten Umcodierung. Möge es einen solchen Dialog geben: „Ach, Sie heiraten? - Eine Frau oder einen Mann?“ "

     

    Die Piraten fordern aber die genau gegenteilige Kosequenz und wollen den Begriff "Ehe" abschaffen!

     

    https://wiki.piratenpartei.de/Wahlen/Bund/2013/Wahlprogramm#Andere_Lebenspartnerschaften

     

    Mal abgesehen vom Nebenschauplatz der Begrifflichkeiten wollen aber die Piraten genau so auch ein Familiensplitting!

     

    Oder besser noch den Steuerfreibetrag für jeden Menschen individuell und unabhängig seiner Lebensumstände in Form eines b. Grundeinkommens auszahlen!

     

    sieh WahlVOLLprogramm 2013!

  • T
    Tim

    Super Sache, trotzdem gehört das Ehegatten - man sehe sich nur das Wort an - abgeschafft.