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Kommentar Tschads Exdiktator HabréEin historisches Urteil aus Afrika

Dominic Johnson
Kommentar von Dominic Johnson

Die Verurteilung Hissène Habrés ist ein Testlauf. Und ein deutliches Zeichen, dass Afrika nicht der Kontinent der Straflosigkeit sein will.

Hissène Habré vor dem Sondertribunal im Mai 2015 Foto: dpa

E s war ein historischer Prozess, und es ist ein historisches Urteil geworden. Die Verbrechen, um die es ging, sind zwar schon 30 Jahre her, aber der Schuldspruch mit lebenslanger Haft gegen Hissène Habré, den ehemaligen Gewaltherrscher von Tschad, sind von höchster aktueller Brisanz. Nicht nur, weil ein jahrzehntelanger Kampf von Überlebenden und Hinterbliebenen zu einem würdigen Abschluss findet. Sondern auch, weil der Fall Habré einen Testfall für die internationale Justiz darstellt.

Denn der Diktator war nach seinem Sturz Ende 1990 ins senegalesische Exil geflohen und hatte dort Schutz vor sämtlichen Auslieferungsbegehren gefunden. Keine Justiz wurde seiner habhaft. Senegal, das sich gern als Vorreiter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Westafrika darstellt, wollte aber nicht als Beschützer eines Schlächters dastehen, sondern zielte auf Höheres: Hissène Habré als Testlauf einer afrikanischen Justiz für afrikanische Diktatoren.

Für den Tschader entstand ein eigenes Sondergericht – eine Kuriosität von, wie sich herausstellt, erheblicher Tragweite. In einer Zeit, in der Afrikas Staatschefs sich vehement gegen den Internationalen Strafgerichtshof stellen, ist die Verurteilung eines afrikanischen Exdiktators durch ein afrikanisches Gericht ein deutliches Zeichen, dass Afrika nicht der Kontinent der Straflosigkeit sein will.

So haben die Richter ein mutiges Urteil gefällt – selbst wenn noch Berufung eingelegt wird. Man stelle sich vor, die Richter in Dakar hätten den tschadischen Schlächter laufen lassen: das wäre eine Legitimation von Staatsterror gewesen und eine Kapitulation Afrikas vor dem Unrecht.

Es bleibt die Frage, ob dieses Urteil einmalig ist oder Vorbild sein kann. Denn das Habré-Sondergericht wird nach diesem Verfahren aufgelöst. Entsprechende Tribunale auf afrikanischer Ebene gibt es nicht. Der Kampf gegen die Straflosigkeit von Gewaltherrschern in Afrika geht mit diesem Prozess nicht zu Ende – er beginnt erst.

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Dominic Johnson
Ressortleiter Ausland
Seit 2011 Co-Leiter des taz-Auslandsressorts und seit 1990 Afrikaredakteur der taz.
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