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Kommentar StreubombenGefährliche Vertragslücken

Andreas Zumach
Kommentar von Andreas Zumach

Ein feines Abkommen: Streubomben-Anwenderstaaten fehlten und Deutschland verzeichnet das zweifelhafte Verdienst, den Vertragstext so weit wie möglich aufgeweicht zu haben.

D ie USA, China, Russland, Indien, Pakistan und Israel haben sich an den nun mit einem Abkommen besiegelten Verhandlungen über ein Verbot von Streubomben erst gar nicht beteiligt. Just jene sechs Staaten, die die meisten dieser teuflischen Waffen hergestellt und eingesetzt haben - Israel allein 4,6 Millionen im Libanonkrieg im Jahr 2006. Dass Abrüstungs- und Rüstungskontrollverträge auch ohne Teilnahme der schlimmsten Übeltäter konkrete Verbesserungen erbringen können, beweist das bereits 1997 vereinbarte "Ottawa-Abkommen" zum Verbot von Antipersonenminen. Doch diesmal sind die Vertragslücken weitaus größer und leider auch viel gefährlicher. Das ist ganz wesentlich das zweifelhafte Verdienst der Bundesregierung. Dank ihrer Statthalterrolle haben auch die Vereinigten Staaten in Dublin ihr wesentliches Interesse an Ausnahmebestimmungen für gemeinsame Militäroperationen zwischen Unterzeichnerländern und Nichtvertragsländern durchgesetzt.

Bild: kristin flory

Andreas Zumach (52) ist Uno-Korrespondent der taz mit Sitz in Genf.

"Gemeinsame Militäroperationen" wurden seit Ende des Kalten Krieges entweder von UNO-Blauhelmtruppen durchgeführt, die niemals über Streubomben verfügt haben oder verfügen werden, oder aber von einer US-geführten Allianz innerhalb oder außerhalb der Nato.

Bei keiner der US-geführten gemeinsamen Operationen, bei denen Streubomben eingesetzt wurden oder noch werden, widersprach dies den jetzt im Dublin-Abkommen vereinbarten Bestimmungen. Zum Glück sind in Dublin wenigstens die weitergehenden Forderungen der Bundesregierung nach einer Verbotsausnahme oder zumindest einem langjährigen Verbotsaufschub für die M-85 gescheitert, die 95 Prozent der derzeitigen Streumunitionsbestände der Bundeswehr ausmacht.

Dass das Außenministerium diese Forderungen nun nachträglich zu "Vermittlungsvorschlägen" umlügt, ist grotesk. Bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihr Versprechen einhält, die Munition zu vernichten, und sie nicht in den mindestens acht Monaten bis zum Inkrafttreten des Verbotsvertrages noch gewinnbringend auf dem weltweiten Rüstungsmarkt verscherbelt wird.

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Andreas Zumach
Autor
Journalist und Buchautor, Experte für internationale Beziehungen und Konflikte. Von 1988-2020 UNO- und Schweizkorrespondent der taz mit Sitz in Genf und freier Korrespondent für andere Printmedien, Rundfunk-und Fernsehanstalten in Deutschland, Schweiz,Österreich, USA und Großbritannien; zudem tätig als Vortragsreferent, Diskutant und Moderator zu zahlreichen Themen der internationalen Politik, insbesondere:UNO, Menschenrechte, Rüstung und Abrüstung, Kriege, Nahost, Ressourcenkonflikte (Energie, Wasser, Nahrung), Afghanistan... BÜCHER: Reform oder Blockade-welche Zukunft hat die UNO? (2021); Globales Chaos-Machtlose UNO-ist die Weltorganisation überflüssig geworden? (2015), Die kommenden Kriege (2005), Irak-Chronik eines gewollten Krieges (2003); Vereinte Nationen (1995) AUSZEICHNUNGEN: 2009: Göttinger Friedenspreis 2004:Kant-Weltbürgerpreis, Freiburg 1997:Goldpreis "Excellenz im Journalismus" des Verbandes der UNO-KorrespondentInnen in New York (UNCA) für DLF-Radiofeature "UNO: Reform oder Kollaps" geb. 1954 in Köln, nach zweijährigem Zivildienst in den USA 1975-1979 Studium der Sozialarbeit, Volkswirtschaft und Journalismus in Köln; 1979-81 Redakteur bei der 1978 parallel zur taz gegründeten Westberliner Zeitung "Die Neue"; 1981-87 Referent bei der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, verantwortlich für die Organisation der Bonner Friedensdemonstrationen 1981 ff.; Sprecher des Bonner Koordinationsausschuss der bundesweiten Friedensbewegung.
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1 Kommentar

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  • L
    L.A.WOMAN

    Als Steuerzahler würde ich gern wissen, wie der Bestand bzw. evtl. Verkauf der angesprochenen Munition bis zum Inkrafttreten des Dubliner Abkommens kontrolliert wird und von wem?