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Zuerst: Ich finde das Aufmacherfoto für den Inhalt schlecht gewählt. Zuviel Klischee und zu wenig „Arbeitsplatz“. Dann finde ich es problematisch, den Arbeitsplatz zusätzlich zu den sowieso schon aus der Tätigkeit resultierenden Gefährdungen (stehen in der Gefährdungsbeurteilung) schlechthin als Gefahrenquelle - besonders für Frauen - zu definieren. Natürlich finden sexuelle Belästigungen auch am Arbeitsplatz statt und die Aufgabe der/die ArbeitgeberInnen muss es sein, Aufklärung und Kultur im Unternehmen so zu gestalten, dass ein konfliktfreies Zusammenarbeiten möglich ist. Das, zusammen mit Transparenz und Tatverfolgung, muss ausreichen, denn kein(e) ArbeitgeberInn kann für das vorsätzliche strafbare Handeln der Beschäftigten zur Rechenschaft gezogen werden. Wie soll das praktisch gehen?
Jetzt soll der Arbeitgeber auch noch haften. Das geht zu weit. Wenn man schon von Kulturwandel schreibt, dann muss man auch die Frage stellen, warum die Frauen sich in den Betrieben nicht solidarisieren und dort direkt den erforderlichen Druck aufbauen.
Es ist ja schon sehr lange her, dass ich Herzbergs Buch "Täterschaft und Teilnahme" las. Daher machte mich die Überschrift natürlich neugierig. Also, um es nach Lektüre des kurzen redaktionellen Beitrags vorsichtig auszudrücken: für Mittäterschaft wird es vorne und hinten nicht reichen. Und das ist noch aufgerundet.
CDU und CSU ziehen mit Friedrich Merz als Spitzenkandidat in den Bundestagswahlkampf 2025. Das gab CSU-Chef Markus Söder am Dienstag bekannt.
Kommentar Sexuelle Belästigung: Arbeitgeber sind Mittäter
Ein Projekt gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz möchte Arbeitgeber*innen sensibilisieren. Das ist nicht genug – sie müssen belangbar sein.
Ungewollte Männerhand am Arbeitsplatz Foto: dpa
An keinem Ort sollten Menschen Angst haben, Opfer sexualisierter Belästigung oder Gewalt zu werden. Leider ist die Welt anders. Und oft ist die Gefahr besonders dort groß, wo es potenziellen Opfern schwer gemacht wird, sich zu wehren: in Abhängigkeitsverhältnissen. In Hierarchien. Der Arbeitsplatz ist somit prädestiniert für Übergriffigkeiten. Um sie zu verhindern, muss man Arbeitgeber*innen in die Pflicht nehmen, nicht nur animieren.
Es ist gut, dass der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) nun sein Projekt „make it work“ auf den Weg bringt, um Arbeitgeber*innen für das Problem zu sensibilisieren und neue Strukturen zu schaffen. Aber es ist bei Weitem nicht genug. Es ist eben das, was in der Macht eines Verbands steht. Die Politik hingegen könnte noch deutlich mehr tun.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in Deutschland nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. Trotzdem gibt es sie natürlich. Doch die große Mehrheit derer, die sie erlebt, schweigt. Das hat auch damit zu tun, dass es vielerorts kaum Strukturen gibt, die Hilfe anbieten, und dass Betroffenen oft nicht geglaubt oder dass ihr Erlebnis kleingeredet wird.
Um das zu ändern, reicht es nicht, nur den Täter*innen Strafe anzudrohen. Es sollte Pflicht der Arbeitgeber*innen sein, sexueller Belästigung so weit wie möglich vorzubeugen. In Israel etwa sind nicht nur Täter*innen belangbar – auch Arbeitgeber*innen müssen mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ihre Angestellten am Arbeitsplatz übergriffig werden. Dieser Haftbarkeit können sie nur dann entgehen, wenn sie alle im Gesetz beschriebenen Maßnahmen zur Prävention und zur Hilfe für Betroffene durchführen.
Damit hört sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz natürlich nicht schlagartig auf. Dafür braucht es viel mehr – einen Kulturwandel. Doch strukturelle Probleme brauchen strukturelle Lösungen. Und mit der Androhung von Konsequenzen würde ein Sensibilisierungsprojekt wie „make it work“ wohl eher auf fruchtbaren Boden fallen.
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Kommentar von
Dinah Riese
Ressortleiterin Inland
leitet das Inlandsressort der taz. Davor war sie dort seit Oktober 2018 Redakteurin für Migration und Integration und davor von 2016-17 Volontärin der taz Panter Stiftung. Für ihre Recherche und Berichterstattung zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen, Paragraf 219a StGB, wurde sie mehrfach ausgezeichnet. Im März 2022 erschien von Gesine Agena, Patricia Hecht und ihr das Buch "Selbstbestimmt. Für reproduktive Rechte" im Verlag Klaus Wagenbach.
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