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Kommentar Raucher-Urteil in DüsseldorfMiese Botschaft für alle Mieter

Pascal Beucker
Kommentar von Pascal Beucker

Es geht nicht ums Rauchen, es geht um die Macht der Vermieter. Der Fall von Friedhelm Adolfs zeigt auch, wie wichtig für Mieter ein guter Anwalt ist.

Erstmal eine rauchen: Friedhelm Adolfs nach der Urteilsverkündung Bild: dpa

N ein, das ist keine Grundsatzentscheidung darüber, ob jemand in seiner Wohnung rauchen darf oder nicht. Auch wenn der Fall, über den an diesem Donnerstag das Landgericht Düsseldorf in der Berufung geurteilt hat, genau dazu hochstilisiert wird.

Angesichts der aufgeheizten Diskussion um den Nichtraucherschutz ist das zwar nachvollziehbar, vernebelt jedoch den Kern, um den es geht. Denn zunächst einmal handelt es sich hier um nichts anderes, als um ein Musterbeispiel dafür, welch mieser Methoden sich Immobilienbesitzer bedienen, um die Rentabilität ihrer Gebäude zu erhöhen. Und dass sie damit sogar durchkommen können.

Darum geht es wirklich: um die Umwandlung einer wenig lukrativen Mietwohnung in einen teuren Büroraum. Mit dem sonst so beliebten Eigenbedarf kann man da schlecht kommen. Also suchte die Vermieterin nach einer anderen Möglichkeit, um den 75-jährigen Friedhelm Adolfs nach mehr als 40 Jahren aus seiner kleinen Parterrewohnung zu vertreiben.

Und sie fand einen Weg. Der starke Tabakkonsum ihres früheren Hausmeisters war ein willkommener Vorwand, um den Mieterschutz auszuhebeln. Dass sie mit ihrer verhaltensbedingten Räumungsklage nach dem derzeitigen Stand Erfolg hat, ist deshalb eine schlechte Nachricht nicht speziell für Raucher, sondern für alle Mieter.

Revisionsmöglichkeit ist wichtig

Der Fall von Friedhelm Adolfs zeigt, wie wichtig für Mieter eine gute anwaltliche Vertretung ist. Denn die fehlte Adolfs in der ersten Instanz – was entscheidend dafür war, dass er jetzt auch in der Berufung verloren hat. Durch Fristversäumnis verpasste es seine damalige Anwältin, die entscheidende Behauptung der Vermieterin zu bestreiten: dass von Adolfs eine unerträgliche und gesundheitsgefährdende Geruchsbelästigung für die anderen Mietparteien ausging.

Deswegen galt diese Frage fatalerweise als unstrittig, was auch nicht mehr von seinem neuen Anwalt in der Berufungsverhandlung korrigiert werden konnte. Jetzt ging es nur noch darum, ob Adolfs vor seiner fristlosen Kündigung rechtlich einwandfrei abgemahnt worden war.

Dass sich das Landgericht dieses Dilemmas bei seiner Urteilsfindung bewusst war, lässt sich daran ablesen, dass es ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen hat. Dort könnte es dann tatsächlich ein Grundsatzurteil geben, ob das Rauchen eines Mieters als Kündigungsgrund zulässig ist.

Passionierte Raucher wie militante Nichtraucher mögen einem solchen Urteil mit fundamental entgegengesetzten Erwartungen entgegenfiebern. Dabei lautet die eigentliche Frage, ob das Gericht die Rechte von Mietern gegen die Interessen von Vermietern verteidigen wird oder nicht. Das geht alle an.

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Pascal Beucker
Inlandsredakteur
Jahrgang 1966. Arbeitet seit 2014 als Redakteur im Inlandsressort und gehört dem Parlamentsbüro der taz an. Zuvor fünfzehn Jahre taz-Korrespondent in Nordrhein-Westfalen. Seit 2018 im Vorstand der taz-Genossenschaft. Sein neues Buch "Pazifismus - ein Irrweg?" ist gerade im Kohlhammer Verlag erschienen.
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44 Kommentare

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  • Es ist unstrittig - wenn auch nur aus formalen Gründen -, dass sich andere Mieter belästigt fühlen . Was bitte hat das dann mit Verteidigung der Rechte der Mieter zu tun?

    • @uwe:

      Wie fühlt man sich denn aus formalen Gründen belästigt?

  • Nein, so einfach Schwarz/Weiß wie es hier dargestellt wird, war der Fall eben nicht!!

     

    Völlig unterschlagen wird hier, dass sich sehr wohl auch andere MIETER über das unsoziale und extreme Verhalten des Herrn Adolfs beschwert haben und durch ihn in ihrer eigenen Mietwohnung belästigt und ihrem Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit verletzt wurden.

     

    Hätte er nur wie jeder andere in seiner Wohnung geraucht oder normal gelüftet, hätte sich niemand daran stören können und die Vermieter das auch nicht gegen ihn verwenden können. Es mag also schon sein, dass die Vermieter hier ihre Chance gesehen haben, aber hier sollte man doch bitte URSACHE und WIRKUNG nicht verwechseln. Wenn Herrn Adolfs sich halbwegs sozial und rücksichtsvoll gegenüber anderen Mietern und Mitmenschen verhalten hätte, wäre es niemals so weit gekommen.

     

    Er hatte also nicht nur eine inkompetente Rechtsvertretung, sondern hat sich auch selber sehr dumm verhalten und ist für die Folgen auch selber verantwotlich.

     

    Und wäre er Alkoholiker oder würde er Pillen schlucken, würde das auch niemand stören, schließlich wird dadurch niemand gezwungen, jedesmal im Treppenhaus seine Drogen mitzukonsumieren.

    • @tazzy:

      @tazzy

      Unsinn, genau diese gab es nämlich NICHT!

      Bitte erst einmal über alle Hintergründe informieren, bevor die Keule herausgeholt wird.

      Es gibt auch nur noch EINE Wohnung in dem Gebäude, Rest ist Gewerbe, welches sich auch nicht beschwert hat.

       

      Nirgends ist derzeit zu ergründen, wie der Konflikt entstanden ist und solange man das nicht weiß, einfach ruhig bleiben.

      Lesen sie erst einmal die Kommentare hier, ein Gro geht am Thema vorbei, denn mit dem Urteil haben sie nichts zu tun, da geht es im Geruchsbelästigungen und das ist relevanter als die teilweise unterirdischen Grabenkämpfe zwischen den militanten Nicht- /- Rauchern.

      Nicht umsonst wurde Revision zugelassen lesen sie das Urteil LG Düsseldorf Az. 21 S 240/13 einmal.

      Die Banalisierung bzgl. Alkoholiker ist grenzwertig.

    • @tazzy:

      Der "Witz" in diesem Fall ist jedoch, dass Herr Adolfs auch militanter Nichtraucher hätte sein können. Wenn sein Anwalt eben in der ersten Instanz das klar stellt, ist auch für einen militanten Nichtraucher die Kündigung wegen Tabakqualms wohl rechtmäßig.

      • @Age Krüger:

        @AGE

        danke, jedoch besser statt

        "das klar stellt" "nicht widerspricht"

        Da die Entwicklung seit mindestens 2010 kaum wer verfolgt hat

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @tazzy:

      Scheint ja ein schöner Haufen von Spießern zu wohnen in diesem Haus. Mir scheint das eher ein tragischer Fall von Mobbing zu sein.

  • Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. So steht es im Grundgesetz. Zigarettenrauch und körperliche Unversehrtheit passen einfach nicht zusammen. Ich würde niemals in eine Wohnung ziehen, in der das Treppenhaus nach Aschenbecher stinkt. Somit verursacht der Kettenraucher eine Entwertung der Immobilie. Das sollten Sie auch mitberücksichtigen. Wenn er dort ernsthaft hätte weiter wohnen wollen, hätte er einfach dafür sorgen müssen, dass das Treppenhaus nicht nach Rauch stinkt. Hat er aber offenbar nicht getan.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Joseph Tannhuber:

      Soso, körperliche Unversehrtheit. Dann stopfen Sie mal schön alle Auspuffe, Fabrikschlote und Kamine in diesem unserem Land zu, wenn ihnen saubere Luft so wichtig ist. Und vergessen Sie nicht die Deodorants und Parfüms, mit denen sich junge Männer mit gezupften Augenbrauen heute wolkig eindecken, daß man sie schon aus 20 Metern Entfernung stinken riechen kann, daß es einem die Luft nimmt.

      • @90191 (Profil gelöscht):

        Völlig richtig, daß "Auspuffe, Fabrikschlote und Kamine in diesem unserem Land" ein ernstes Umweltproblem darstellen. Nur rechtfertigt dies m.E. nicht, diesem Problem in Form des Zigarettenqualmes ein weiteres hinzuzufügen.

  • Wer bis jetzt glaubte, es gäbe keine "militanten" Nichtraucher, kann aus den Kommentaren hier etwas neues lernen.

     

    Nur ganz wenige verstehen, dass es eben nicht darum geht, ob eine Belästigung der anderen Mieter stattgefunden hat, sondern es nur darum geht, dass in der ersten Instanz nicht das Gegenteil behauptet wurde und diese Mutmaßung des Vermieters dadurch juristisch nicht mehr angefochten werden kann. Wer den Fall bislang verfolgt hat und den Artikel genau gelesen hat, kann dies auch imo erkennen. Oder verstehe ich die Rechtslage völlig falsch?

     

    Insgesamt kommt es mir daher so vor, als würden einige Menschen, die auch gerne das Rauchen in den Wohnungen der Raucher verbieten würden, voller Geifer vor dem Mund schon hoffen, dass dies tatsächlich mal ein Kündigungsgrund sein kann und nicht etwa beurteilen, dass wir ein juristisches System haben, in denen auch 2+2=5 sein kann, wenn in der ersten Instanz nicht das Gegenteil festgestellt wurde.

    • @Age Krüger:

      Bin auch Raucher, gehe aber auf den Balkon (und bevor sie mir jetzt antworten, dass es dann beim Nachbarn reinzieht: ich wohne ganz oben).

      Man kann auch rauchen, ohne andere damit zu belästigen!

       

      Das hat der Herr im Artikel aber nicht verstanden...

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @Joe Montana:

        Und wenn Sie Fallwind haben?

        ;)

  • Schon mal mit zwei Kindern in den 5. Stock gelaufen, während das Treppenhaus nach Zigarettenqualm stinkt?

    Schon mal eine Wohnung renoviert, in der 40 Jahre stark geraucht wurde?

     

    Auch Mieter haben Verpflichtungen... und das Recht, sich einen guten Anwalt zu holen.

  • Der nächste Exzess lauert schon!

    Die Veganer stehen schon in den Startlöchern, HALLO "Leichenfresser" du bist gemeint.

     

    Nur warum informieren sich die militanten nicht erst einmal, bevor sie sich bestätigt sehen und drauflos tippern?

     

    Der MENSCH war jahrelang als Hausmeister in dem Gebäude tätig, er lebt seit 40 Jahren dort und ist 75.

    Ob er ein Gnägel ist, oder nicht und wie es entstanden ist wäre ein Punkt der unbekannt ist und geklärt sein müßte, bevor hier Urteile außenstehend gefällt werden können.

    Jedoch bekannt ist es gibt nur noch eine Mietpartei, welche sich nicht beschwert hat, der Rest ist bereits in Gewerbefläche umgewandelt, dies lässt mehr Einnahmen zu und erleichtert gleichzeitig Kündigungen. (Auch von diesen sind derzeit keine Beschwerden bekannt.)

    Es war ein "Rettungsanker" der Vermieterseite und ihr Glück das der Beklagte scheinbar "Flaschen" als Verteidigung hatte, ansonsten wäre da keine Chance gewesen.

     

    Der Nachweis des Vorwurfs fehlt und genau diesen hat die Verteidigung nicht gefordert.

    Bisher wurde nicht berichtet wielange das Räumungsbegehren (Maschendrahtzaunstreit) besteht.

    Vielleicht hätte erst ein Gesetz mit Pflicht zur Toleranz deutlicher formuliert werden müssen, bevor man sich mit Rauchverboten beschäftigt. Wohin das führt ist gerade wieder in allen Foren zu beobachten.

    Vernünftige Nichtraucher und Raucher finden es gleichermaßen beschämend.

     

    Es gilt übrigens nach wie vor das BGH Urteil nachdem rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon erlaubt ist.

    Hier ist es in der Begründung nachzulesen, es geht um Geruchsbelästigung!

    • @goofy3:

      "Die Veganer stehen schon in den Startlöchern, HALLO "Leichenfresser" du bist gemeint."

       

      Sinnloser Alarmismus ! Hier geht es um nichts anderes, als um Wohnungsverlust durch Rauchen und das finden nichtrauchende Veganer wohl in der Mehrheit auch sch....e.

       

      Da all seine liebgewonnenen Gewohnheiten mit aufs Trittbrett zu packen, ist lächerlich.

      Sie werden keine existenz. Bedrohung durch Fleischkonsum erfahren.

      Wir "Normalen", wir müssen aber jetzt mal zusammenhalten, nich ?

  • Militante nichtraucher,gibt´s nicht! bisher sind immer nur zivielcouragierte mitbürger die raucher auf bahnsteigen,in Straßenbahnen oder in lokalen hingewiesen haben,ein´s auf die glocke bekommen!

    Im übriegen ein guter tag für Mieter,ist doch nun ein rote Linie gezogen worden,die für alle verbindlich ist!

    • @dietmar:

      Militante Nichtraucher gibt es nicht? Haben Sie sich mal bei den Kommentaren des Vereins "ProRauchfrei" umgesehen? Und "ein´s auf die Glocke" bekommen auch Raucher: Mit einem Regenschirm hat ein militanter Nichtraucher in Schwelm ein Pärchen verprügelt. Der 45-jährige Angreifer hatte sich über einen Raucher neben der Bushaltestelle aufgeregt, an der er stand, und nach einem verbalen Streit mit dem Schirm zugeschlagen. Als die Frau des Opfers einschritt, bekam auch die junge Mutter Prügel ab. Dem militanten Nichtraucher drohe jetzt ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung, teilte die Polizei in Schwelm mit.

  • Na ja hätte er mal die Fenster zum lüften aufgemacht und nicht zum lüften die Wohnungstür ständig offen gelassen wäre es vermutlich besser für den Raucher vor Gericht gelaufen.

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    "Miese Botschaft für alle Mieter"

    ?

    Nö, nur für Raucher (Stinker), die zu faul sind, ihre Fluppen auf dem Balkon zu ziehen.

  • Also, mal ganz abgesehen davon, dass der Zigarettenrauch hier nur ein vorgeschobener Grund war, um eine Kündigung irgendwie durchzudrücken, wird man bei Geruchsbelästigungen (lag hier ja gar nicht vor, es hatte sich niemand im Haus beschwert!) immer auch die Frage stellen, ob und wie sie vermeidbar sind und ob sie ggf. durch geeignete bauliche Maßnahmen vermieden werden konnten oder können. Für Vermieter könnte dieses Urteil auch zum Bumerang werden, wenn es denn Bestand haben sollte.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @Rainer B.:

      Ab Ende dieses Jahres sind Rauchmelder in jeder Wohnung vorgeschrieben.

      Ob die dann wohl mit Atemschutzmasken zugeklebt werden?

      • @571 (Profil gelöscht):

        In der Küche sind die nicht vorgeschrieben und im Bad auch nicht.

  • Ohne die genaue Urteilsbegründung zu kennen, kann man jedoch aus den Artikeln über dieses Urteil herauslesen, dass es um Geruchsbelästigung im Hausflur geht. Wenn sich die Kündigung einer Mietwohnung nur auf Geruchsbelästigung im Hausflur stützt, dann werden sich die Freunde von Knoblauch, Räucherstäbchen, Duftkerzen und Parfum warm anziehen müssen - Vermieter mit Kündigungsabsichten werden sich freuen. Wenn Zigarettendunst im Treppenhaus für den Vermieter ein gerichtlich sanktionierter Kündigungsgrund ist, was ist dann das nächste? Darf ein Fleisch bruzzelnder Mieter herausgeschmissen werden, weil sich die überwiegend vegetarischen Hausbewohner belästigt fühlen? Darf der aus einem anderen Kulturkreis kommende, mit viel Knoblauch kochende Mieter gekündigt werden, weil der Geruch ins Treppenhaus zieht?

     

    Sollte aber hier eine Sonderbehandlung nur bei Tabakgerüchen angetrebt werden, die nur vom Zeitgeist angetrieben wird, so gehört dieses Urteil erneut dringend auf den Prüfstand - diesmal beim BGH...

    • @Nansy:

      und wieso müssen Menschen, die viel Knoblauch essen aus einem anderen Kulturkreis kommen?

  • Seit 40 Jahren?

    Das fällt erst nun auf, sorry lächerlich.

    Könnte man meist auf Gewohnheitsrecht plädieren.

    Irgendwie wird auch übertrieben, soll doch einmal eine Messung gemacht werden, ob überhaupt eine Belästigung nachweisbar ist.

    Die militanten Nichtraucher werden langsam unsympatisch, inzwischen gibt es welche die stellen sich in den Raucherbereich und beschweren sich dann lauthals. Selbst gesehen auf dem Bahnhof.

    Kommen rüber wie die Nachbarn, welche mit Ohr an der Wand hängen und sich dann über zu lauten Sex beschweren.

    Aber Deutschland war schon immer, zumindest da Spitze, kein Land kennt mehr Nachbarschaftsstreitigkeiten.

    Maschendrahtzaun, Gartenzwerge....

  • Als Asthmatiker begrüße ich die Entscheidung. Würde mein Nachbar unter mir derart rauchen, dass ich nach dem Durchqueren seiner Etage zu meinem Sabutamol greifen müsste, würde ich bei der Hausverwaltung auf die Barrikaden gehen.

    • @Ulli Kunz:

      Und ich kotze nahezu im gesamten Treppenhausbereich, wenn mein Nachbar mal wieder Weißkohleintopf zu Mittag gekocht hatte und ich nachmittags nach Hause komme. (Stinkt wie offen gelassene Klosetttür (ehrlich!)

      Was soll ich machen?

      • @H.-G- S.:

        Essensgerüche verfliegen aber idR nach kurzer Zeit und mir sind auch keine Weißkohlablagerungen an Tapeten etc. bekannt ;) Zudem wird der Nachbar auch nicht rund um die Uhr Weißkohleintopf kochen... oder doch? oO

    • Pascal Beucker , Autor des Artikels, Inlandsredakteur
      @Ulli Kunz:

      Das kann ich gut verstehen. Allerdings gibt es in dem betreffenden Haus nur noch eine andere Mietwohnung - und aus der kam ausdrücklich keine Beschwerde. Der Rest sind mittlerweile Büros. Weil sich die für die Vermieterin mehr lohnen.

  • 7G
    738 (Profil gelöscht)

    Wie können Immobilienbesitzer es auch wagen die Rentabilität ihrer Gebäude zu erhöhen. Per Definition sind sie doch alle herzlose Kapitalisten, die ihr Millionenvermögen mit der Ausbeutung unterdückter Mieter verdienen. Das Vermietung aber für viele kleine Selbstständige die einzige Möglichkeit ist Altersvorsorge zu betreiben wird gerne außen vor gelassen. Trifft man dann noch auf Mietnomaden hat man besonderes Glück gehabt.

    Ich werde auch in Zukunft versuchen meine mit harter Arbeit erworbenen Immobilien so gewinnbringend wie möglich zu vermieten.

    • @738 (Profil gelöscht):

      So gewinnbringend wie es die "Mietnomaden" machen?

      Nämlich gar nicht zahlen für eine Wohnung?

      Ich denke, die haben da ein sicheres Gespür dafür, wie man Gewinn macht.

      Und das alles ohne harte Arbeit.

       

      Tja, wer's hat, der hat's.

      • @Age Krüger:

        Mietnomaden gehört Strom, Wasser, Heizung abgedreht und die Eingangstür ausmoniert.

        • @Gabriel Renoir:

          Ja, wie günstig, dass man direkt beim Einzug in die Wohnung bekannt geben muss, ob man Mietnomade ist. Dann kann man das ja alles machen.

           

          Normalerweise zeichnet sich ein Mietnomade dadurch aus, dass, wenn Sie ihm Wasser, Strom, Heizung abstellen wollen und die Eingangstür entfernen wollen, eben schon lange eine andere Wohnung hat ohne dass Sie Ihre Miete erhalten hätten.

    • @738 (Profil gelöscht):

      Ich hatte einmal das Vergnügen, in eine Wohnung einzuziehen, in der zuvor ein Kettenraucher wohnte. Die Wohnung war, soweit möglich, vom Vermieter bestens vorgerichtet gewesen. Es kam aber, wenn manchmal im Winter die Fenster beschlugen, aus den Ritzen in den Fensterrahmen eine ekelige braune Brühe herausgelaufen. Ich habe vollstes Verständis, wenn sich in solchen Extremfällen der Vermieter wehrt.

  • "ob das Gericht die Rechte von Mietern gegen die Interessen von Vermietern verteidigen wird"

     

    Der Vermieter ist hier einfach nur ein Trittbrettfahrer, der davon profitiert, dass neben dem einen Mieter auch alle anderen Rechte haben,

     

    Wenn der Mieter gewinnt, dann haben nicht "alle Mieter gegen Vermieter" gewonnen, oder "wir alle"; es haben "wir alle" verloren gegen "einzelne, die für ihre Rechte die Rechte aller anderen komplett streichen wollen."

    Der Vermieter ist hier nur ein Statist.

     

    Man vergleiche das mit dem Grillen.

    Grillen darf man je nach Gericht zwischen 3x jährlich und zweimal monatlich, ehe andere sich deswegen ernsthaft belästigt fühlen dürfen. Das ist, bei Lichte betrachtet, verdammt wenig.

    Ähnlich sieht es allgemein mit Lärm aus (Ausnahme: Kinderlärm, Gott sei dank). Aber Belästigung durch Zigarettengestank soll man unbegrenzt hinnehmen müssen, die eigenen Rechte existieren schlicht nicht im Vergleich mit denen eines Rauchers? Verrückte Vorstellung.

     

    Hier müssen Gerichte entschieden, wann eine Belästigung das Maß dessen, was man ertragen muss, überschreitet. Dadurch entsteht ein Regelwerk, an dem man sich, wenn man denn seine Nachbarn unbedingt belästigen muss, grob orientieren kann.

     

    Wenn in diesem Prozess der Vermieter gewinnt, dann muss kein einziger anderer Mieter in ganz Deutschland befürchten, dass ihm dadurch irgendwelche Nachteile drohen - außer er ist der Ansicht, nur er habe Rechte, nicht aber seine Nachbarn. Dann tut er mir aber ehrlich gesagt auch nicht leid.

     

    Gewinnt hingegen der Mieter am Ende, dann werden künftig alle Mieter überall in Deutschland fürchten müssen, Belästigungen durch Nachbarn wehrlos ausgesetzt zu sein. Kein "nicht zu oft Grillen"-Urteil würde Bestand haben können - wieso sollte eine so geringe Belästigung wie einmal die Woche grillen verbietbar sein, wenn selbst ununterbrochene Rauchbelästigung zulässig ist?

    • @kleinalex:

      Erstmal geht es nur darum, dass wegen eines Verfahrensfehlers bzw genauer gesagt wegen eines Versäumnisses des klagenden Mieters bzw. seines Anwaltes es unbestritten ist, dass sein Zigarettenrauch die Mitbewohner belästigt. Ob der Rauch dies tatsächlich macht, ist völlig unerheblich in diesem Falle.

       

      Sollte der Mieter insoweit Recht bekommen, dass das BGH den Fall wieder zurückweist, heißt das nur, dass die bisher wohl geltende Rechtssprechung geändert werden müsste, die eine versäumte Feststellung als juristisch unumstößlich ansieht.

       

      Hat nix, aber auch gar nix mit Rauchen oder Belästigungen im Haus zu tun, sondern nur mit Justizverfahren.

  • Vollkommen richtig, es geht um die Methodik seitens der Vermieter/Immobilieneigentümer, wie man einen "unliebsamen" Mieter loswerden kann oder nicht.

    Intensives Rauchen ist eine durchaus strittige Sache; auch mich stören Kettenraucher, wenn ich im selben Haus wie diese wohne und die Rauchgewohnheiten sich im ganzen (!) Haus niederschlagen.

    Nur, wie schon erwähnt, hier geht es darum, eine Immobilie zur Profitmaximierung per Neuvermietung vom Altmietverhältnis "freizukündigen".

    Die "schlechten" Rauchgewohnheiten des Mieters waren hier nur der Mittel zum Zweck; er hat damit dem Vermieter eine unbeabsichtigte Steilvorlage geliefert.

    Für sowas hätte man auch jeden anderen denkbaren Grund heranziehen können, z.B. Mieter hört gern Rockmusik, kocht gerne exotische Gerichte mit intensiver Geruchswirkung, badet/duscht nachts nach der Spätschicht in einem hellhörigen Haus usw.

    Fakt ist, genau wie im Arbeitsleben; wenn ich jemanden loswerden will, ein "plausibler Grund" findet sich immer ... jeder Kündigungsschutz über solche Lücken im System aushebelbar.

    Und genau zu diesen Lücken, hier den vorgeschobenen Kündigungsgründen, die die wahren Absichten dahinter verbergen, da gehört der Hauseigentümerlobby schlicht und ergreifend das profitgierige Handwerk gelegt !

    • @Maharishi:

      "Für sowas hätte man auch jeden anderen denkbaren Grund heranziehen können,"

       

      Genau das erlaubt dieses Urteil eben gerade nicht.

      Mieter hört gern Rockmusik - ungefährdet.

      Mieter hört gern Rockmusik 24h am Tag deutlich über Zimmerlautstärke - berechtigter Rauswurf.

       

      kocht gerne exotische Gerichte mit intensiver Geruchswirkung - ungefährdet

      kocht gerne exotische Gerichte mit intensiver Geruchswirkung und macht dazu die Wohnungstür auf und die Küchenfenster zu, und das jeden Tag, und weigert sich, das zu ändern - berechtigter Rauswurf.

       

      badet/duscht nachts nach der Spätschicht in einem hellhörigen Haus - das ist schon etwas interessanter. Erlauben die Hausordnung und der Mietvertrag das? Wenn nein, ist alles klar. Wenn ja, dann wird man zumindest einmal darüber nachdenken müssen, ob es nicht auch anders geht. Wenn nicht, dürfte es Pech für die Nachbarn sein. Wenn jemand einen akzeptablen Alternativ-Vorschlag machen kann, wie der Spätschichtler sich duschen kann, ohne alle zu belästigen, dann muss man aber auch verlangen können, dass er darauf eingeht.

       

      Es gibt KEIN Recht darauf, seine Mitmenschen maximal möglich zu belästigen. Wer auf andere keine Rücksicht nehmen mag, braucht hinterher nicht zu jammern. Mit den bösen Vermietern (und das sind sehr viele, zweifelsfrei) hat das gar nichts zu tun.

      • @kleinalex:

        Nee, lesen Sie die Artikel dazu einfach.

         

        Es stellst sich so dar:

        Mieter hört einmal im Jahr Rockmusik. Vermieter behauptet, dies belästige die Mitmieter. Im ersten Verfahren versäumt es der Mieter, klarzustellen, dass er nicht dauernd, sondern nur einmal Rockmusik gehört hat.

        Ergebnis: Mieter bekommt die Kündigung wegen Belästigung.

         

        Manchmal hat man wirklich den Eindruck, Nikotinmangel bei Nichtrauchern führt zu einem geringeren Vermögen Textzusammenhänge zu erfassen.

  • Der Kommentar disqualifiziert sich selbst.

    "Militante Nichtraucher" gibt es nicht und "passionierte Raucher" ebensowenig. Eher abhängige Raucher, eine militante Tabaklobby, Spekulanten und dem Passivrauch ausgesetzte Mitbewohner_innen.

    Die angesprochene prozessrechtliche Problematik ist zwar auch eine Auswirkung schlechter anwaltlicher Vertretung aber vor allem eine Problematik der Prozessordnungen, die schon zu vielen Fehlurteilen geführt hat, die von den folgenden Instanzen effektiv nicht überprüft werden können. Die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen sind unumstossbar und werden zudem nur als Ergebnis und nicht in ihrer Entstehung protokolliert. So mancher ist unschuldig ins Gefängnis gekommen, da ein Richter eine Zeugenaussage falsch interpretiert hat - im Protokoll findet sich dann aber nur die falsche Interpretation der Aussage aber nicht die Aussage selbst.

    • 5G
      571 (Profil gelöscht)
      @Velofisch:

      Klar gibt es militante Nichtraucher.

      Die rekrutieren sich aus ehemaligen passionierten Rauchern.

      (Meine eigene Erfahrung.)

      • @571 (Profil gelöscht):

        Ich protestiere gegen das Wort militante nichtraucher. mit militarismus hat das nichts zu tun! und soviel ich weis,haben immer nur uneinsichtige raucher,den beschwerenden mitbürgern mit zivielcourage auf Bahnhöfen in Straßenbahnen oder sonst wo krankenhausreif verprügelt ud nie umgekehrt!!!

        Das der tazkommentator ebenfalls diese begrif verwendet irritiert mich sehr!

        Und selbst wenn dort Büro´s sind,auch die dorten Angestellten,haben ein recht auf Nichtraucherschutz.

        Ein guter Tag für Mieter, den eine Geselschaft verändert sich, was man vor 20J. ganz selbstverständlich akzepiert hat,wird heute nicht mehr so einfach hingenomen......

        • @dietmar:

          Haben Sie den Artikel eigentlich gelesen?

          Es geht nicht um Nichtraucherschutz, sondern ausschließlich um die Geruchsbelästigung durch Tabakrauch. Das könnte ebenso jeden treffen, der ein Baby hat und der die Windeln im Müllbeutel durchs Treppenhaus trägt.