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Ich bin mir bewusst das ein Parteiverbot nicht die Denkweise von Menschen ändert, aber darum geht es bei dem Verbotsverfahren auch nicht. Rechte/ verfassungsfeindliche Gruppierungen müssen verboten werden um ihnen erstens ihre finanziellen Mittel zu nehmen und um sie zweitens aus der Öffentlichkeit zu drängen. Das Pegida als rechte verfassungsfeindliche Gruppierung herumlaufen darf ist schon schlimm, aber das relativiert doch das Verbot einer verfassungsfeindlichen Partei nicht. Dieses "im Gegenteil" kann ich darum nicht nachvollziehen.
PS: Alle die glauben das man durch den Sammeltopf NPD diese Leute überwachen kann sollten spätestens nach der NSU bemerkt haben das dies nicht funktioniert. Es geht jetzt darum diesen rassistischen und faschistischen Strömungen die Öffentlichkeit zu nehmen.
Gruß Alerta
Offenbar haben verschiedene Leute noch nicht kapiert, dass das BVG über das NPD-Verbot nicht nach politischem Kalkül, sondern nach Rechtslage zu entscheiden hat.
Bei seiner Entscheidung zum jetzigen Verbotsantrag muss das Bundesverfassungsgericht berücksichtigen, dass die gegenwärtige Vertretung der NPD in Parlamenten kaum eine Rolle für bei deren richterlichen Entscheidung spielen darf. In heutiger Zeit werden viele Flüchtlingsunterkünfte angezündet und Menschen angegriffen. Die Instrumentalisierung dazu erfolgt in keinen Parlamenten, sondern auf der Straße, wo rechte Wahlkampagnen und Demos stattfinden.
Gesetzt den Fall, es käme nicht zum Verbot der NPD. Dann könnte ein kleiner Teil der AfD Wähler zur NPD wieder zurück kommen; dann hätte man es zumindest in den Landesparlamenten mit 2 rechten Parteien zu tun, die durch gemeinsame Absprachen wie eine stille rechte Koalition handeln könnten. Durch den Gewinn des Verfahrens hätte die NPD eine quasi Bestätigung dafür was sie machen und damit eine Botschaft an deren Wähler. Dadurch könnten die mit einem Zulauf zusätzlicher Wähler rechnen. Und die würden dann deren Politik noch weiter radikalisieren. Ob man gegebenenfalls die in diesem Verfahren erbrachten Beweise bei einem möglichen nächsten Verbotsverfahren verwenden könnte, ist fraglich.
Natürlich kann durch den Verbot der NPD allein nicht der ganze Rechtsextremismus beseitigt werden. Darum brauchten wir in Deutschland zu dem nach dem Verbot zusätzliche unterstützende Maßnahmen.
So kann man Steuergelder, die für Wahlprogramme bereitgestellt werden, den Parteien kürzen oder ganz verweigern, die die verfassungswidrigen Wahlprogramme haben und verfassungswidrige Wahlkampagnen führen. Bei der NPD zum Beispiel sind Verstoße gegen die Art. 1 und 3 GG ganz eindeutig.
Eine noch bessere Aufklärung auf allen Gesellschaftsebenen ist erforderlich. Es muss jedem in Deutschland klar sein, dass eine diskriminierende Politik gegenüber Migranten dazu führen würde, dass auch andere Bevölkerungsgruppen: Arbeitslose Menschen, Rentner, Studenten, Obdachlose Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen, Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor ausgegrenzt und ungleich behandelt werden würden. Die rechten Parteien aber bringen das absichtlich durcheinander. Die ködern viele Wähler damit, dass sie als Schuldigen für soziale Ungerechtigkeit Migranten und Flüchtlinge benennen, was aber nicht stimmt; und sich als Retter präsentieren. Viele Menschen fallen darauf rein und bei rechten Demos mitlaufen. Ein Großteil der Mitläufer weiß erst gar nicht, dass die meisten Vorschläge und Forderungen der rechten Parteien und Bewegungen erst gar nicht durchsetzbar sind, schon wegen der Verfassungswidrigkeit.
Die soziale Ungerechtigkeit muss weitgehend beseitigt werden. Ein Land ist erst dann wirklich stark und kann weltweite Krisen und Herausforderungen gemeinsam erfolgreich bewältigen, wenn jeder einzelne Mitglied der Gesellschaft sich vollwertig fühlt und nicht diskriminiert wird.
Herzlichen Glückwunsch zur tollen Recherche. Die Sitution der rechten Szene in Deutschland ist bestens beschrieben.
Litschko:
"Ein Verbot der rechtsextremen Partei löst das Problem nicht. Im Gegenteil."
Was jetzt? Seltsam widersprüchliche Logik und nicht einmal ansatzweise belegt.
Es war vor 15 Jahren schon richtig, ein Verbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten. Leider scheiterte das an der auffälligen Durchmischung der NPD mit V-Leuten. Trotzdem und auch gerade deshalb war es richtig und wenn es auch nur der allgemeinen Aufklärung in diesem einen Punkt gedient haben sollte.
Eigentlich alle Beobachter sind sich heute ja sehr einig, dass es sich bei den Akteuren der NPD um vollständig erkenntnisresistente Leute handelt, die aus der jüngeren deutschen Geschichte nichts gelernt haben und diese Demokratie nur als vorübergehendes Provisorium auf dem weiteren Weg zum tausendjährigen Reich Adolfscher Prägung begreifen. Die Strategie dieser Leute ist dabei ebenso simpel wie gefährlich. Den Holocaust und alle übrigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hartnackig leugnen und genau da und genau so weitermachen, wie die Altnazis damals aufgehört haben. Kein Zufall, dass dies umso aggressiver erfolgt, je weniger lebende Zeitzeugen es dazu noch gibt. Aus meiner Sicht kann das Bundesverfassungsgericht den Verbotsantrag gar nicht ablehnen, ohne gleichzeitig in seiner Begründung einen Offenbarungseid zu leisten. Das Argument, Gruppierungen wie der III. Weg, die Rechte, Pegida und Ableger, AfD etc. wären ja genauso schlimm bzw. noch schlimmer, ist bei Licht besehen gar keines gegen ein NPD-Verbot, denn all diese ultra-rechten Grüppchen einschließlich dem NSU, der keineswegs nur ein Trio war, sind mit Beteiligung führender NPD-Funktionäre und im Windschatten der NPD aufgebaut worden. Es geht einfach nicht, dass diese Leute sich auch noch vom Staat dafür honorieren lassen. Mit Demokratie hat sowas nämlich rein gar nichts zu tun.
tja, wozu überhaupt etwas unternehmen? ist ja eh alles belanglos.
als ob ein Verbot nur etwas brächte, wenn alle NPDler in Demokraten verwandelt würden. Wie absurd! Mit solch einer totalen Weltsicht braucht man morgens gar nicht erst aufstehen, lässt sich ja nichts verändern.
Sehe ich auch so. Das Argument „die Leute tauchen dann ab“ oder „sie nutzen andere Gruppen“, sollte spätestens als offensichtlich falsch zu sehen kann, seit der Verfassungsschutz seine Unfähigkeit bewiesen hat, den NSU zu sehen.
Unter Programmierern gibt es den Spruch: “there is no silver bullet”. Es gibt keine Patentlösung, die alle Probleme im Handumdrehen löst. Egal welchen Weg wir gehen: Es braucht immer viel Arbeit.
Danke sehr! ^^
Ich finde den Artikel ebenso schrecklich.
Da geschieht endlich etwas und das ein Übel endlich beseitigt wird, wird dann noch nicht einmal anerkannt. Es ist ja eh alles sinnlos....kämpft erst gar nicht für eine bessere Welt.
Das ist doch alles nur fürs Papier... an der Ideologie der Menschen und an ihrer Motivation weiter für diese einzustehen wird das doch leider wenig ändern.
Ob sie nun die NPD verbieten oder nicht, beides wird nicht zum Ziel führen und in einer Art Belanglosigkeit enden.
@Koqa Das Ziel ist, eine Partei zu verbieten, wenn sie verfassunsgfeindlich ist. Nicht mehr und nicht weniger. Alles darüber hinaus sind politische Wunschprojektionen. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Funktion eines Korrektivs für gesellschaftliche Schräglagen. es verschafft lediglich der Gesetzeslage Geltung. Je eher Sie das einsehen, um so besser.
Es graust mich schon davor, dass bei einem möglichen Verbot die AfD davon profitieren wird.
@Shane Wenn die AfD eine verfassunsgkonforme Partei ist, müssen Sie es akzeptieren. Wenn sie es nicht ist, wird das hoffentlich bald durchgesetzte NPD-Verbot als Präferenzfall dienen.
Unzufrieden mit der Parteilinie: Grüne Stimmenkönigin Canan Bayram verlässt den Bundestag.
Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Die Verlustrechnung
Die NPD-Verhandlung in Karlsruhe hat gezeigt: Ein Verbot der rechtsextremen Partei löst das Problem nicht. Im Gegenteil.
Eine Entscheidung aus Karlsruhe für ein Verbot der Partei würde nicht viel ändern. Foto: dpa
Es bleibt alles möglich. Drei Tage wurde in Karlsruhe über ein NPD-Verbot verhandelt. Ein Urteil gibt es erst in einigen Monaten. Aus den Reihen der Bundesländer aber vernahm man bereits ein Aufatmen: Kein neuer V-Mann-Skandal, die Ideologie der NPD klar nachgewiesen. Wird schon.
Doch es gibt nichts zu feiern. Denn egal wie das Urteil der Verfassungsrichter am Ende ausfällt: die Verhandlung hat noch einmal gezeigt, dass es die Probleme am rechten Rand nicht lösen wird.
Das begann bereits mit dem kümmerlichen Bild, das die NPD lieferte. Ihr Vorsitzender verhedderte sich in Widersprüche, sobald er erklären sollte, wer denn nun zu seiner „Volksgemeinschaft“ gehöre – und wer nicht. Auch andere Funktionäre vermochten ihren Rassismus nicht zu verbrämen und flüchteten sich in Ausreden. Von den angekündigten „Knallern“: keine Spur.
Die Länder hatten denn auch alle Mühe, eine Gefährlichkeit der NPD nachzuweisen. Immer wieder hielten ihnen die Richter den Mitgliederschwund der Partei entgegen, die leeren Kassen, die mickrige Existenz im Westen, die überschaubaren Erfolge selbst in vermeintlichen Hochburgen.
Die NPD hat Konkurrenz
Die mühevolle Beweisführung der Länder rührte auch daher, dass längst andere mit NPD-Parolen hausieren gehen – mit weitaus größerer Resonanz. In Dresden versammeln sich Tausende hinter einer Bewegung, die Asylbewerber als „Invasoren“ verunglimpft und Politiker als „Volksverräter“. In Hochzeiten kamen zu Pegida bis zu 20.000 Menschen – an einem Montagabend. Es sind viermal so viele, wie die NPD bundesweit an Mitgliedern zählt.
Und daneben gibt es mit der AfD inzwischen eine Partei, die derzeit de facto nichts anderes als Anti-Asyl-Politik macht, die einen Schießbefehl auf Flüchtlinge fordert und ebenso über eine deutsche „Volksgemeinschaft“ sinniert. Und die demnächst wohl mit Rekordergebnissen in ihre Landtage Nummer sechs, sieben und acht einziehen wird.
taz.am Wochenende
Fünf Jahre Grün-Rot in Baden-Württemberg. Läuft der Laden weiter? Wie sich das „Ländle“ nach dem Machtwechsel entwickelt hat – und von wem die Menschen repräsentiert werden möchten. Zehn Sonderseiten zur Landtagswahl in der taz.am wochenende vom 5./6. März. Außerdem: Unser Leben wird immer mehr von Algorithmen beeinflusst. Müssen wir anfangen, ihnen Ethik beizubringen? Und: Vor fünf Jahren explodierte das Kernkraftwerk Fukushima. Die Anwohner wurden evakuiert. Wie ist es, zurückzukehren? Am Kiosk, eKiosk oder gleich im praktischen Wochenendabo.
An alldem wird die Entscheidung der Verfassungsrichter nichts ändern. Wird die Partei nicht verboten, wird das Siegesgeheul der NPD immens. Selbst aber eine Entscheidung für ein Verbot würde nicht viel ändern. Sicher, es wäre ein Zeichen gegen die ohne jeden Zweifel menschenverachtende Agitation der Partei, die Steuergelder fielen vorerst weg. Aber längst stehen andere rechtsextreme Parteien bereit: „Die Rechte“ oder der „III. Weg“. Beide sind noch radikaler als die NPD, noch offener gewaltbereit. Zudem mischen NPD-Funktionäre bereits heute bei Anti-Asyl-Protesten und Pegida-Ablegern mit. Sie würden es auch weiter tun – und brauchten dafür nicht mal die Forderungen zu wechseln.
Vor den Verfassungsrichtern erklärte der NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt freimütig, er werde auch nach einem Parteiverbot seine Politik fortsetzen. Und diese stehe für die Beendigung der hiesigen „Besatzung“ und den Kampf „für das Reich“. Auch der Anklamer NPD-Funktionär Michael Andrejewski tönte vor dem Senat, er brauche keine Partei für seine Arbeit. Und tatsächlich hat die NPD in seiner Heimat Mecklenburg-Vorpommern vorgesorgt und ihre Immobilien in Privatbesitz gesichert.
Radikalisierte Rhetorik
Das NPD-Verfahren könnte so mit einer bitteren Bilanz enden. Seit Jahren konzentrierten sich die Länder auf ihren Plan zum Verbot der Neonazi-Partei, sammelten Belege, beschäftigten Arbeitsgruppen – und könnten am Ende doch wenig bewirkt haben.
Parallel aber erfolgte der Aufstieg von AfD und Pegida, radikalisierte sich deren Rhetorik, wuchs die Zahl der Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte.
In Karlsruhe sprach auch der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU), derzeit Bundesratspräsident. Die NPD schüre Hass, sie missachte die Menschenwürde, aus ihrem rassistischen Gedankengut folge Gewalt, sagte Tillich. Klare Worte. Man hätte sie nur auch mal gern über Pegida gehört.
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Kommentar von
Konrad Litschko
Redaktion Inland
Seit 2010 bei der taz, erst im Berlin Ressort, ab 2014 Redakteur für Themen der "Inneren Sicherheit" im taz-Inlandsressort. Von 2022 bis 2024 stellvertretender Ressortleiter Inland. Studium der Publizistik und Soziologie. Mitautor der Bücher "Staatsgewalt" (2023), "Fehlender Mindestabstand" (2021), "Extreme Sicherheit" (2019) und „Bürgerland Brandenburg" (2009).
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