Kommentar Moorbrand im Emsland: Eine Entschuldigung reicht nicht
Die Armee steht als Brandstifter im Emsland fest. Die Verteidigungsministerin hat sich entschuldigt, die Betroffenen müssen entschädigt werden.
S eit drei Wochen brennt ein Moor im Emsland. Eine Fläche von mehr als zwölf Quadratkilometern ist betroffen, zeitweise zog die Rauchwolke bis an die Nordsee und ins 130 Kilometer entfernte Bremen, der Qualm ist bis ins All zu sehen. Hunderte Feuerwehrleute sind im Einsatz. Auch wenn sich die Lage durch Regenfälle etwas entspannt hat, können sich die Löscharbeiten lange hinziehen. Den Bewohnern mehrerer Gemeinden drohte die Evakuierung, die gesundheitlichen Folgen sind nicht abzusehen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Brandstiftung und Umweltdelikten. Offiziell gegen unbekannt, doch durchsuchten Polizisten die örtliche Kommandostelle der Bundeswehr. Denn die Armee steht als Brandstifter fest. Von einem Militärhubschrauber über dem Übungsgebiet abgeschossene Raketen haben den Brand ausgelöst. Dass die Armee nach Monate langer Trockenheit überhaupt Geschosse abfeuern kann, während etwa Grillen im Freien zu Recht überall verboten wurde, ist völliger Irrsinn.
Doch damit nicht genug: Die Bundeswehr rief die Feuerwehren der umliegenden Orte erst zu Hilfe, als der Brand außer Kontrolle geriet. Sie verließ sich auf ihr eigenes Löschgerät, das dann zum Teil aber nicht funktionierte. Und sie informierte Öffentlichkeit und zivile Behörden lange Zeit gar nicht und dann auch nur sehr holperig und beschwichtigend. Die Landesregierung wurde nach eigenen Angaben erst nach zehn Tagen informiert.
Immerhin: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich am Wochenende entschuldigt. Man wolle den Fall aufarbeiten und über die Ergebnisse auch mit den Menschen in der Region sprechen, die Helfer von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk sollten jede Unterstützung erhalten. Das ist das Mindeste, reicht aber nicht. Die Bundeswehr muss die Betroffenen des Feuers entschädigen. Wer betroffen war und ist – und in welchem Ausmaß –, muss nach dem Löschen geklärt werden. Und zwar von einer unabhängigen Stelle.
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