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Anja Krüger über Frankreichs Pläne für eine Ökosteuer auf FlügeZu kleine Schritte

Der Vorstoß ist richtig, geht aber nicht weit genug: Frankreich will ab dem kommenden Jahr eine Ökosteuer auf Flugtickets einführen. Sie soll für alle Flüge gelten, die aus Frankreich abgehen. Die französische Regierung will nicht warten, bis die anderen Staaten sich in langwierigen Verhandlungen auf ein Instrument verständigen, um dem rasant wachsenden Flugverkehr Einhalt zu gebieten. Sie will Fakten schaffen. Das ist gut. Hoffentlich hat die deutsche Regierung den Mut für eine ähnliche Initiative. Die sollte aber konsequenter sein.

Denn die französische Steuer wird die Preise für Flugtickets nur moderat erhöhen – nach Angaben der französischen Verkehrsministerin Élisabeth Borne werden sie aufgrund der Abgabe zwischen 1,50 Euro und 18 Euro mehr kosten. Der höchste Satz wird für Langstrecken für Geschäftsreisende fällig. Dass die Ökoabgabe eine steuernde Wirkung hat und Menschen zum Umstieg vom Flieger auf ökologische Verkehrsmittel oder gar zum Verzicht auf eine Reise bewegt, ist unwahrscheinlich. Doch gerade um die steuernde Wirkung muss es gehen, nicht in erster Linie um zusätzliche Einnahmen.

Die französische Regierung erwartet durch die neue Steuer Zuflüsse von 180 Millionen Euro. Das Geld soll der französischen Bahn zugutekommen. Das ist ein schönes Signal – mehr nicht. Die Bahninfrastruktur in ganz Europa muss massiv ausgebaut werden. Dafür sind viele Milliarden nötig, in Deutschland ebenso wie in den meisten Nachbarländern. Heute existiert für Reisende kein europäisches Bahnsystem, das diesen Namen verdient und Fliegen in Europa überflüssig machen könnte. Schon der grenzüberschreitende Ticketkauf ist ein Abenteuer. Es ist heute beschwerlicher als im vergangenen Jahrhundert, mit dem Zug durch Europa zu reisen. Daran ist auch die Deutsche Bahn schuld, die etwa die Schlafwagen abgeschafft hat. Soll der Zug eine Alternative zum Flieger sein, dann muss in ganz Europa das Bahnfahren bequemer und viel billiger werden. Mobil sein ist ein Grundrecht. Und das darf nicht Wohlhabenden vorbehalten sein.

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