Kommentar Kunstdünger: Gefährliche Ausnahmen
Eine Lockerung des Kunstdüngerverbots im Bioanbau von Entwicklungsländern, würde den Kleinbauern zwar helfen. Doch es würde die Glaubwürdigkeit des Biolabels zerstören.
W eniger Bioregeln für Kleinbauern in Entwicklungsländern - mit dieser Forderung hat der renommierte Agrarexperte Johannes Kotschi die Moral auf seiner Seite. Denn obwohl die Standortbedingungen für Landwirte in den Staaten des Südens ganz andere sind als für ihre Kollegen in Deutschland, behandelt die Europäische Union mit ihrer Öko-Verordnung alle gleich.
Sobald die Ware in der Europäischen Union verkauft werden soll, gelten für sie dieselben Regeln. Ein Beispiel: Sowohl deutsche als türkische Biobauern dürfen keinen Kunstdünger verwenden, auch wenn in manchen Regionen der Türkei die Böden viel weniger fruchtbar sind. Gerecht ist das nicht.
Deshalb aber nun das Verbot von Kunstdünger für Bioimporte aus Entwicklungsländern zu lockern, wäre praxisfremd. Das Pestizid- und Kunstdüngerverbot ist der Kern des Biosiegels. Würde man hier Ausnahmen zulassen, könnte das für viele Verbraucher die Glaubwürdigkeit der gesamten Ökobranche gefährden. Denn bei Konsumenten auf dem Massenmarkt würde nur ankommen: Bio ist gar nicht immer sowohl pestizid- als auch kunstdüngerfrei.
Auch in den Entwicklungsländern könnte ein abgeschwächtes Biosiegel für den Export Probleme schaffen. Denn Großgrundbesitzer und Agroindustrielle würden das neue Schlupfloch nutzen, um konventionelle Ware als Bioprodukte zu verkaufen - und so höhere Preise kassieren. Das gilt besonders für Länder des Südens, in denen Korruption häufig noch stärker grassiert als in der EU.
Sinnvoller scheint da Kotschis Vorschlag, dass die Entwicklungsländer wenigstens für ihre internen Märkte lockerere Regeln erlassen sollten. Wenn Reisbauern im Süden beispielsweise auch Kunstdünger benutzen dürfen, dafür aber auf Pestizide verzichten müssen, ist das schon ein Fortschritt. Da Bio in den meisten Entwicklungsländern bisher keine weit verbreitete Kategorie ist, bestünde hier auch nicht die Gefahr, ein eingeführtes Siegel zu beschädigen. Nur müssen diese Entscheidung die Länder selbst treffen, der Norden kann dabei allenfalls helfen.
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