Kommentar Kundus-Urteil : Erwartbar und beklemmend
Beim Bombardement in Kundus gab es keinen Rechtsbruch, urteilt das Bonner Landgericht – und belohnt die Ahnungslosigkeit der deutschen Armee.
B rigadegeneral Georg Klein hat seine Pflichten nicht verletzt, als er 2009, damals noch als Oberst, den Befehl zum Bombardement im afghanischen Kundus gab. Also muss die Bundesrepublik keinen Schadenersatz für die Familien der ungefähr hundert Todesopfer zahlen. So befand es am Dienstagmittag das Bonner Landgericht.
Vielleicht war dieses Urteil erwartbar. In jedem Fall wirft es erneut ein beklemmendes Licht auf den furchtbarsten Beschluss eines deutschen Soldaten seit dem Zweiten Weltkrieg. Das Gericht findet, Klein habe nicht wissen müssen, dass sich Zivilisten und Kinder an den beiden Tanklastwagen am Kundusfluss aufhielten, als er sie bombardieren ließ.
Belohnt wird hier die Ahnungslosigkeit der deutschen Truppen in Afghanistan: Klein durfte also der Aussage eines einzigen geheimdienstlichen Informanten folgen, es seien nur feindliche Kämpfer am Fluss. Er durfte es für möglich halten, dass hundert oder mehr Taliban sich stundenlang um zwei Lkws versammeln. Er durfte die Fragen der US-Kampfpiloten, ob man die Menschen durch einen Tiefflug nicht warnen müsse, verwerfen. Er durfte sogar eine unmittelbare Gefahr für seine Truppe erfinden.
Ein Gutteil der Aufarbeitung der Bombennacht – ob in den Medien oder im Bundestagsuntersuchungsausschuss – stand unter dem Motto, es dürfe nur den ersten Stein werfen, wer es im Gefechtsstand von Kundus besser gemacht hätte. Wirklich große Katastrophen lösen oft diesen christlichen Impuls aus: Solche Schuld soll kein einzelner Mann tragen müssen. Politik und Bundeswehr aber haben sich dahinter versteckt.
Was nun etwa an der Zusammenarbeit von Militär und Geheimdienst geändert wird, welche sonstigen Lehren aus Kundus zu ziehen sind, außer dort bloß abzuziehen: darauf wartet das Publikum bis heute vergebens.
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