Kommentar Kulturgutschutzgesetz: Es trifft die Richtigen
Das neue Gesetz zum Schutz von Kulturgütern war überfällig. Der Handel mit Raubkunst kann so endlich sanktioniert werden.
A m Dienstag hat das Auktionshaus Sotheby’s in London Max Beckmanns „Möwen im Sturm“ (1942) und Ernst Ludwig Kirchners „Alpweg“ (1921) aus der Kunstsammlung des Westdeutschen Rundfunks für rund 2 Millionen Euro verkauft. Nach dem neuen Kulturgutschutzgesetz, das nun im Bundestag beschlossen wurde, hätte der geplante Verkauf der Bilder den Behörden gemeldet werden müssen. Schließlich liegt ihr Wert über 300.000 Euro und die Gemälde sind älter als 70 Jahre.
Kritiker des Gesetzes halten das für ein Problem. Ihr Argument, dass der Transport der Bilder und ihr möglicher Verkauf ins Ausland, zu dem seit Neuestem auch die Länder der EU gehören, wohl untersagt worden wäre, ist aber falsch.
Über die gemeldeten Kunstwerke und ihre „identitätsstiftende“ Bedeutung für die Kultur Deutschlands muss eine Expertenkommission befinden. Leider gibt es davon gleich 16 Sachverständigenausschüsse auf Länderebene. Das fördert Fehlentscheidungen und damit Klagen und Rechtsstreitigkeiten.
Der Handel wird aber definitiv ein Problem mit dem Kulturgutschutzgesetz haben – und das ist gut so. Denn viel relevanter als die Frage der Ausfuhr von Kulturgütern aus Deutschland, ist die der Einfuhr und des Handels mit fremden Kulturgut in Deutschland. Für diese Artefakte muss der Handel nun zukünftig Exportgenehmigungen vorlegen. Kunsthändler befürchten deswegen nun das Ende des Handels mit archäologischen Artefakten.
Na und? Es gibt eben Geschäftsmodelle, die sich überlebt haben, mal trifft es die Kumpel im Bergbau, mal die Händler von Antiken. Das Kulturgutschutzgesetz war gerade hier überfällig. Denn das Geschäft mit Raubkunst, aktuell vor allem aus Ländern wie dem Irak, Ägypten oder Madagaskar, gedeiht besonders in Deutschland. Andere Länder sind da schon weiter – und haben solche Geschäfte seit Längerem sanktioniert.
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