Kommentar Kükentod: Schluss mit Kollateralschäden
Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hat verboten, männliche Küken zu vergasen. Das ist der Ansatz für eine neue Agrarpolitik
A ls in Tschernobyl die evakuierten Anwohner ihre Haus- und Nutztiere zurücklassen mussten, sollen einige der Betroffenen kleine Zettel an Halsbändern und Käfigen angebracht haben. Sie baten die Tiere um Verzeihung. Für die 280 Millionen männlichen Küken, die in der EU jedes Jahr geschreddert oder mit Gas getötet werden, weil sie das falsche Geschlecht haben und keine Eier legen, entschuldigt sich schon lange niemand mehr.
Ausgerechnet Küken, diese flauschig-anrührenden Unschuldswesen, Prototyp des Kindchenschemas. Der gemeinhin als „süüüß!“ bezeichnete Nachwuchs von Tieren löst instinktiv unser Fürsorgeverhalten aus, spezielle Hirnregionen werden angesprochen.
Wenn statt des Fürsorgeinstinkts aber der Kükenvermuser aktiv wird, muss man von Barbarei sprechen. Sie ist fester Bestandteil unseres Agromolochs, nicht nur bei Küken: Männlichen Ferkeln werden seit jeher die Hoden mit der Kneifzange abgeknipst – ohne Betäubung. Hühnern werden die Schnabelspitzen weggeätzt, Schweinen die Schwänze kupiert. Alles ganz normal, unvermeidbare Kollateralschäden.
Doch jetzt endlich, nach langen Jahren apathischen Wegsehens, scheint das Unbehagen der Gesellschaft groß genug, um ein „Weiter so“ zu verhindern. Da ist plötzlich ein mutiger Staatsanwalt, der ausspricht, was offensichtlich ist. Küken vergasen ist strafbar. Da ist eine neue widerspenstige Agrarbewegung („Wir haben es satt“), und da sind grüne Umwelt- und Landwirtschaftsminister, die sich langsam vortasten in Richtung einer anderen Landwirtschaft.
So stehen die Zeichen nun auf Veränderung, ein frischer Wind weht im Hühnerstall. Das Küken könnte nun zum Testfall werden, wie ernst wir es meinen und wie stark die neue Agrarbewegung und ihre politischen Arme wirklich sind.
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