Kommentar Kronzeugenregelung: Symbolische Gesetzgebung
Die geplante Reform soll nicht überbewertet werden. Denn in der Praxis hat es wenig Aufsehen um moralisch problematische Kronzeugenaussagen gegeben.
J ustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will die Kronzeugenregelung einschränken. Ein Vergewaltiger soll keinen Kronzeugenrabatt mehr bekommen, wenn er eine Steuerhinterziehung aufklären hilft, weil die Taten nicht zusammenhängen. So wäre eine Situation, die in der rechtspolitischen Diskussion für Empörung sorgte, ausgeschlossen.
Umgekehrt gälte dann aber auch: Ein Steuerhinterzieher, der eine Vergewaltigung aufklären hilft, könnte künftig keinen Kronzeugenrabatt erhalten, weil auch hier der Zusammenhang fehlt. Da dürfte der Beifall des Publikums schon leiser ausfallen.
Unterm Strich sollte die geplante Reform aber nicht überbewertet werden. In der Praxis hat es wenig Aufsehen um moralisch problematische Kronzeugenaussagen gegeben. Eine Neuregelung würde keine Skandalserie beenden. Außerdem muss auch die sachliche Begrenztheit der Kronzeugenregelung gesehen werden.
Ein "Kronzeugenrabatt" liegt nur vor, wenn das Gericht den Kronzeugen milder bestraft als im Gesetz vorgesehen. Das aber ist selten erforderlich. Meist genügt ein normaler Strafrabatt, das heißt, der Täter bekommt innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens eine relativ milde Strafe.
Daran will auch Leutheusser-Schnarrenbergers Reform nichts ändern. Auch künftig kann jede Aufklärungshilfe bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Der Vergewaltiger, der die Steuerhinterziehung eines Kumpels verrät, kann deshalb also auch in Zukunft relativ milde bestraft werden. Ausgeschlossen ist künftig nur, dass er weniger als die gesetzliche Mindeststrafe von einem Jahr erhält.
Die geplante Reform ist also eher eine symbolische Gesetzgebung. Aber wenn sie die Legitimität des Strafverfahrens wieder erhöht, das in der Debatte um sogenannte Deals stark gelitten hat, soll es recht sein.
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