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Kommentar GeneralbundesanwaltZupacken gegen Nazis

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Der Generalbundesanwalt soll in Sachen Staatsschutz schneller ermitteln. Skepsis bleibt aber, ob er die NSU-Mordserie als solche erkannt hätte.

Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße Bild: dpa

H ätte die Bundesanwaltschaft (BAW) die jahrelange Mordserie an migrantischen Kleingewerblern alsbald als rechten Terror erkannt? Hätte die BAW gemerkt, dass die drei untergetauchten Thüringer Neonazis Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe das Potenzial zu einer braunen Terrorzelle haben? Hätten die Karlsruher Terror-Ermittler vielleicht sogar beide Vorgänge miteinander in Verbindung gebracht?

Im Nachhinein kann das niemand sagen, auch nicht Justizminister Heiko Maas, der nun in einem Gesetzentwurf vorschlägt, dass Generalbundesanwalt Range auch Fälle mit unklarem Staatsschutz-Bezug übernehmen kann. Ein „Anfangsverdacht für die Zuständigkeit“ soll genügen.

Es besteht sogar Grund zur Skepsis gegenüber der BAW. Als 2006 der bayerische Polizei-Profiler Alexander Horn endlich einen ausländerfeindlichen Hintergrund der Mordserie an migrantischen Kleingewerblern vermutete, schrieb ein Karlsruher Oberstaatsanwalt einen Vermerk: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Täter aus einer rechtsextremistischen Haltung gehandelt habe, vielmehr spräche alles für einen persönlichen Rachefeldzug.

Ein Rachefeldzug gegen Türken, die man überhaupt nicht kennt? Eigentlich eine klare Beschreibung für rassistische Gewalt – doch auch bei der Karlsruher Bundesanwaltschaft gab es die weit verbreiteten Scheuklappen.

Dennoch ist von der BAW mehr Aufklärungswillen gegen rechten Terror zu erwarten als von den Landesstaatsanwaltschaften. Als Bundesbehörde muss sie keine Rücksicht auf örtliche Imageprobleme nehmen, dass etwa Touristen und Investoren wegbleiben könnten, wenn Gewalttaten zu offen als Nazigewalt identifiziert und verfolgt werden. Die BAW kann auch gegen gewalttätige Nazis zupacken, das hat sie schon oft bewiesen.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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4 Kommentare

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  • Was Maas vorschlägt, ist typischer staatsgläubiger Aktionismus, der nichts bringt und nur mehr Bürokratie verursacht.

     

    Wie schon mehrfach von anderen Kommentatoren bemerkt, waren offensichtlich im Fall NSU die Hinweise auf einen Staatsschutz-Zusammenhang einfach zu dünn gesäht, als dass IRGENDWER unmittelbar nach den Taten auf das Gleis "rechter Terrorismus" gekommen wäre - wahrscheinlich nichtmal die Antifa. Das ist auch schwer bei Terroristen, die gar nicht wirklich terrorisieren (Terror lebt wesentlich davon, dass gerade die NICHT unmittelbar Betroffenen sich fürchten; dafür müssen die aber wissen, dass es jemand auf sie abgesehen hat). Wie Rath also - wenn auch etwas zu idelogisierend getüncht - richtig postuliert, gründete das Problem sicher nicht darauf, wer für die Ermittlungen zuständig war. Also ist es auch durch eine Änderung der Zuständigkeiten nicht zu beheben (nachträglich übrigens schonmal gar nicht).

     

    Stattdessen will Maas jetzt eine Regelung schaffen, auf die die BAW reagieren müsste - und zwar indem sie ALLE Gewaltverbrechen selbst auf Staatsschutzrelevanz prüft, nur um dann den einen Fall in hundert Jahren heraus zu picken, dessen terroristischer Hintergrund den örtlichen Behörden entgeht, ihr aber nicht. Dieser Nutzen steht absehbar in keinerlei Verhältnis zu dem zusätzlichen Aufwand. Aber das ist unserem"Neuen" im Justizministerium ja egal, solange er nur mal wieder öffentlichkeitswirksam ein Aufregerthema beackern kann...

  • Also ob einem bei aberhunderten Morden jedes Jahr eine Mordserie an verschiedenen orten über mehrere Jahre so einfach ins Auge springt.

     

    Kaum eine Chance ohne Kommisar Zufall.

     

    Woher sollte der BAW bei dem Vermerk den WIssen das die Täter das Opfer gar nicht kannten?

     

    Aber wie schon im Kommentar unter mir: "im Nachhinein ist man immer Schlauer"

  • Alles was in der Causa "NSU" so medial verbreitet wird ist ein reines "Nachher ist man immer schlauer"-Produkt.

     

    In der Zeit wo die Taten ausgeführt wurden hatte anfänglich NIEMAND den Verdacht das es sich um Aktivitäten einer autark handelnden Terrorzelle handelt.

  • Soweit ich mich erinnere, wurden die Taten der NSU über einen langen Zeitraum hinweg gerade nicht als Staatsschutzdelikte erkannt bzw. als solche eingeordnet. Von daher hätte die BAW wohl auch bei einer entsprechenden Gesetzeslage gar nichts von den Taten erfahren, da "normale" Kriminalität nicht gemeldet wird. Ähnlich wie bei länderübergreifenden Datenbanken (z.B. AFIS) sollten auch sämtliche Kapitaldelikte in eine bundesweite Datenbank eingegeben werden müssen. Dann könnten schneller bestimmte Muster und Querverbindungen erkannt und die Ermittlung daraufhin abgestimmt werden. Bislang spielt das föderale Justiz- und Polizeikonzept so manchem Sereintäter in die Karten...