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Kommentar Gefährderhaft in BayernDer härteste Hund

Sabine am Orde

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Sabine am Orde

Die Bundesregierung hat bereits die Fußfessel und Abschiebehaft für Gefährder auf den Weg gebracht. Nun will sich die CSU inszenieren.

Die Bundesregierung führt die elektronische Fußfessel ein. Bayern das Original Foto: dpa

S ogenannte Gefährder können für die Sicherheit der Bevölkerung hochgefährlich sein, das hat der Fall Anis Amri auf furchtbare Weise gezeigt. Amri, der den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft war, konnte dennoch auf dem Berliner Breitscheidplatz zwölf Menschen töten. Der Anschlag ist der Hintergrund, vor dem derzeit eine Gesetzesverschärfung nach der nächsten auf den Weg gebracht wird.

Doch trotz des schrecklichen Attentats gilt: Gefährder haben in der Regel noch keine Straftaten begangen. Sie werden von der Polizei aufgrund der Annahme, dass sie einen Anschlag begehen könnten, eingestuft. Deshalb ist es rechtsstaatlich höchst bedenklich, dass Bayern nun die Möglichkeit schafft, Gefährder künftig unbegrenzt in Präventivhaft zu nehmen.

Präventivhaft heißt: Jemand wird ins Gefängnis gesteckt, obwohl ihm keine Straftat nachzuweisen ist. Deshalb ist sie in Deutschland bislang auch strikt beschränkt – in machen Ländern auf wenige Tage, in Baden-Württemberg und Bayern liegt die Grenze bislang bei 14 Tagen. Dass die CSU diese jetzt komplett aufheben will, liegt wohl auch am anstehenden Bundestagswahlkampf: Nachdem die Bundesregierung bereits Fußfessel und Abschiebehaft für Gefährder auf den Weg gebracht hat, will sich die CSU als der härteste Hund im Anti-Terror-Kampf inszenieren. Dafür ist sie offensichtlich bereit, einen hohen Preis zu zahlen.

Zwar soll ein Richter die Haft regelmäßig überprüfen. Aus dem Gefängnis heraus seine Unschuld zu beweisen, ist aber schwer. Zumal nach dem Attentat vom Berliner Breitscheidplatz jeder Richter es sich zweimal überlegen wird, ob er jemanden frei lässt, der vielleicht einen Anschlag begehen könnte.

Der Grundsatz soll in Bayern künftig also sein: Wen man für gefährlich hält, der wird eingesperrt – schlimmstenfalls für lange Zeit. Wohin das im Extremfall führen kann, hat Guantánamo gezeigt.

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Sabine am Orde
Innenpolitik
Jahrgang 1966, Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Seit 1998 bei der taz - in der Berlin-Redaktion, im Inland, in der Chefredaktion, jetzt als innenpolitische Korrespondentin. Inhaltliche Schwerpunkte: Union und Kanzleramt, Rechtspopulismus und die AfD, Islamismus, Terrorismus und Innere Sicherheit, Migration und Flüchtlingspolitik.
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7 Kommentare

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  • Der Vergleich mit Guantanamo ist ja wohl an den Haaren herbeigezogen. Nach Rechtslage in Deutschland muss ein Staatsanwalt die Präventivhaft beantragen und ein Richter bestätigen.

    Dagegen können Rechtsmittel eingelegt werden. Guantanamo ist vollständig ausserhalb jeglicher Jurisdiktion.

    • @maxwaldo:

      Na - wenn Ihre beschworenen Haare -

      Mal nicht ne schlecht verklebte Perücke ist.

       

      Wäre nämlich schön gewesen - Wenn unser -

      Sauberer Präsi nascitures - in spe - Bellevue -

      Frank-Walter Steinmeier Ihrs auch bei Murat Kurnaz -

      Auf dem Schirm gehabt hätte - wa! &

      Seine losgerissene Kanone Georg Maaßen -

      Heute Verfassungsoberschlapphut - auch.

  • Im Zweifel für den Ankläger, oder wie? Na Mensch, die Musterdemokrat_innen träumen vom Polizeistaat...

  • Bayern macht sich jetzt wichtig.

    Was passiert, wenn - ich denke an Guantanamo - jemand versehentlich in Schutzhaft genommen wird ?

    Wer kontrolliert ?

    Sah gerade Herrn Schindler in N24 und muss wie Ossietzky ... weil ich zuviel genossen hab.

  • Schutzhaft bavarien version weißblau!

    • @Lowandorder:

      ob's dann womöglich den Seehofer...?

      • @christine rölke-sommer:

        Na Servus - Sie!

        So könn's die Frogen doch net stölllen!

        Danke. Hab Sie glatt vermißt!:)