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Kommentar Elterngeld im GefängnisKinder haften nicht für ihre Eltern

Simone Schmollack
Kommentar von Simone Schmollack

Kein Elterngeld im Gefängnis – so hat es das Bundessozialgericht entschieden. Hinter diesem Richterspruch steckt Ideologie.

Mama im Knast, Kinder schauen in die Röhre. Bild: dpa

H at das Bundessozialgericht unmenschlich entschieden, als es mit seinem Urteil vom Mittwoch Müttern (oder Vätern), die gemeinsam mit ihren Kindern im Gefängnis sitzen, das Elterngeld verweigerte? Eltern also, die auf das Geld angewiesen sind, weil sie nicht selbst über ihre Einkommenssituation bestimmen können?

Nun, mit dem Elterngeld ist es so eine Sache. Wer weiß das besser als andere Menschen mit wenig Geld, beispielsweise Hartz-IV-Empfängerinnen: Das Elterngeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung und soll Eltern finanziell entschädigen, die in den ersten Monaten nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbsarbeit für die Betreuung des Nachwuchses ruhen lassen.

Deshalb richtet sich die Höhe des Elterngeldes auch nach der Höhe des letzten Einkommens. Hartz-IV-EmpfängerInnen bekommen zwar auch Elterngeld, aber es wird vollständig auf das Sozialgeld angerechnet - die Betroffenen haben also nichts davon.

Dieser Logik folgte nun auch das Bundessozialgericht. Der Unterhalt der Mutter sei "vom Justizvollzug gedeckt" gewesen, so die Argumentation: Alles was die Mutter zum Leben braucht, bekommt sie im Gefängnis. Für das Kind erhält sie Geld vom Jugendamt. Dagegen ist nichts einzuwenden - rein sachlich betrachtet.

Zutiefst neoliberal

Eine Lohnersatzleistung ist eine Lohnersatzleistung, wer vor der Elternzeit nicht gearbeitet hat, hat eben auch keinen Anspruch auf mehr Geld. Und wer im Gefängnis alimentiert wird, darf nicht noch mehr bekommen.

Allerdings: Eine solche Haltung ist zutiefst neoliberal und lässt außer Acht, dass zumindest viele Hartz-IV-EmpfängerInnen nicht freiwillig auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, dass nicht in jedem Fall sie selbst "schuld" sind an ihrer Bedürftigkeit, sondern die Umstände. Aber ist man wiederum nicht selbst "schuld", wenn man im Gefändnis sitzt? Man muss schon einiges dafür tun, um hinter Gittern zu landen.

Richtig. Aber dafür kann das Kind ja nichts. Bislang haften Eltern für ihre Kinder. Und nicht umgekehrt.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalist:innen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es immer wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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3 Kommentare

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  • M
    Marcus

    Ich weis das es etwas am thema vorbeigeht aber: Eltern haften nicht für ihre Kinder!!! Entsprechende Schilder sind blödsin. Eltern haften für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht aber nicht für das was die Kinder tun. Wenn zum Beispiel ein Kind neben der Mutter steht und irgend eine Dumheit macht z.B.: eine Scheibe einwift, befor die Mutter es daran hindern kann. Eltern haften nicht für unvorhersehbares oder trotz entsprechender Aufsicht eingetretennen Verhalten der Kinder.

  • G
    Gast

    Hmm der tiefere Sinn hinter diesem Artikel erschließt sich mir nicht.

     

    Elterngeld soll den Ausfall von Einkommen kompensieren, der durch Elternschaft entstehen kann.

     

    Aber wenn kein Einkommen vorhanden ist, welches wegfallen würde, ist doch auch nichts zu kompensieren?

     

    HARZ IV ist eine Unterstützungszahlung für arbeitsfähige Menschen auf Arbeitssuche. Wenn jetzt jemand durch Elternschaft vorübergehend nicht mehr arbeitsfähig ist, ist es hier richtig das das Elterngeld einspringt.

     

    Das Bundessozialgericht hat also nicht unmenschlich entschieden, sonder ... logisch.

     

    Außerdem bleibt die Frage was das Elterngeld in dieser Situation den Kindern genau bringen sollte? Wenn Alleinerziehende ins Gefängnis gehen ist das Kind im Heim (vermutlich sogar besser) aufgehoben und versorgt. In einer Partnerschaft hat nun der nicht-inhaftierte Partner Anrecht auf Elterngeld wenn dieser zu Hause bleibt und den Nachwuchs betreut.

  • T
    toratip

    Elterngeld soll vorrangig den Lebensunterhalt des Elternteils sichern. Was hat nun das Kind damit zu tun? Für dieses gibt es ja andere frendfinanzierte Leistungen. Als Steuerzahler kann ich die Entscheidung des Gerichts nur begrüßen. Es kann nicht darum gehen, Personen, die gleichwohl jung und gesund und nichts zum Allgemeinwohl beitragend (hier sogar im Gegenteil), mit möglichst hohen Finanzmitteln aus eben dieser Gesellschaft zu versorgen. Das Geld ist an anderer Stelle besser investiert. Die Dame sollte sich vorrangig damit beschäftigen, wie sie für ihr Kind ein Vorbild wird. Schließlich dürfte er aufgrund des egoistischen Gebahrens seiner Mutter schon Nachteile genug haben.