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Kommentar EZB-UrteilEuropa unter Karlsruher Aufsicht

Christian Rath
Kommentar von Christian Rath

Die Verfassungsrichter haben die EZB-Politik nicht nur abgesegnet. Sie haben den Europäischen Gerichtshof gezwungen, strenge Vorgaben zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage gegen die EZB abgewehrt Foto: dpa

E s war klar, dass das Bundesverfassungsgericht der Europäischen Zentralbank (EZB) nicht in den Arm fallen würde. Schon die Ankündigung, Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe aufzukaufen, hat die Zinsen sinken lassen und ein Auseinanderbrechen der Euro-Zone verhindert.

Hätte Karlsruhe diesen großen Erfolg aus juristischen Gründen beanstandet, hätte es sich nicht nur in Europa ins Abseits gestellt, es hätte auch Bundesregierung und Bundestag massiv herausgefordert, da diese die EZB-Politik mittrugen und verteidigten. Karlsruhe und die Euro-Kritiker blieben mit ihren apokalyptischen Ängsten um den deutschen Staatshaushalt allein.

Das Bundesverfassungsgericht steht nun aber nicht mit leeren Händen da. Es hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu gebracht, der EZB halbwegs strenge Vorgaben zu machen.

Aus Karlsruher Sicht ist es auch ein Erfolg, dass die unabhängige Zentralbank überhaupt von Gerichten kontrolliert wird. Zwar hat der EuGH nicht alle Argumente Karlsruhes übernommen. Doch die Karlsruher Richter denken langfristig. Ein EuGH, der sich dem Karlsruher Stabilitätsdenken annähert, nützt den Verfassungsrichtern mehr als ein Richterstreit um das juristisch „letzte Wort“.

Die Karlsruher Richter haben ihre strategische Position auch langfristig gefestigt. Weiterhin kann jeder deutsche Bürger das Bundesverfassungsgericht einschalten, wenn er sein „Recht auf Demokratie“ durch EU-Organe gefährdet sieht. Die Richter haben ihre eigene Kontrollintensität zwar eingeschränkt und akzeptieren den EuGH als Hauptkontrolleur. Wenn der EuGH aber „willkürlich“ entscheidet, werde doch das Bundesverfassungsgericht eingreifen.

So kann Karlsruhe den „Dialog“ mit dem EuGH aus einer Position der Stärke führen. Die Botschaft des heutigen Tages lautet: Europa bleibt unter Karlsruher Aufsicht, aber die Erziehungsmethoden werden moderner.

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Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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5 Kommentare

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  • Das Karlsruher Urteil ist ein Bauchschmerzen-Urtei und hat damit die selbe Qualität wie die angeblichen Bauchschmerzen eines Schulschwänzers.

  • Sorry, aber wie naiv kann man eigentlich sein? Der BGH hat dem EUGH Prüfungen und Vorschriften "auferlegt"? Es ist lange bekannt, dass genau diese Vorschriften seit Beginn massivst gebrochen wurden und das Papier nicht wert ist, auf dem sie stehen.

    Es ist auch nicht Aufgabe des BGH Rücksicht auf "den Ruf" von Deutschland oder sonst irgendeinem Filefanz zu nehmen. Die Richter sollen nur die Verfassungsmäßigkeit der Vorgänge feststellen, und dabei haben diese Richter gestern äußerst versagt.

    Nunja, das wird von den Brexit-Befürwortern in GB sicherlich zur Kenntnis genommen werden.

  • Europa unter Aufsicht? Da hat der Autor wohl etwas wichtiges gründlich missverstanden.

    Fakt ist folgendes: Das - sogenannte - "reale Europa" hat sich FEST vorgenommen, das sog. und in Sonntagsreden gern bemühte "blühende Wohlstandseuropa" vollends zugrunde zu richten. Die einen merken es nicht, die anderen wollen es nicht merken bzw. wahr haben.

    Beides ändert indessen nichts am vorbeschriebenem ENDergebnis.

    Das gesamte EZB-Klamauk dient keinem anderen Zweck, als den - komplett benkrotten - europäischen Süden noch eine Zeitlang - so gut es eben geht - über Wasser zu halten.

    Das ist - in Anbetracht der dort vorherrschenden ökonomischen Fakten - ausnahmsweise mal - wirklich - "alternativlos", führt im Ergebnis jedoch - über kurz oder lang - ins völlige DESASTER. Dann wird das "blühende" Europa sich in einen "platzenden gefüllt mit heißer Luft" verwndeln. PUFF!

    Daran wird niemand etwas ändern, auch nicht das BVerfG oder wer auch immer sonst. Der Zug ist längst abgefahren und von niemandem mehr zu stoppen.

    Lasst uns FEIERN, solange wir noch feiern können.

  • "…So kann Karlsruhe den „Dialog“ mit dem EuGH aus einer Position der Stärke führen. Die Botschaft des heutigen Tages lautet: Europa bleibt unter Karlsruher Aufsicht, aber die Erziehungsmethoden werden moderner."

     

    Sorry - aber das ist so typisch ordorechtliches Denken - etwas knackig formuliert -

    Trotz der öh Jugend des Autors -

    Aus der Kiste - ja der "schwarzen Verfassungs-Pädagogik!"

     

    "Checks & balances" & prozeßhaftes Rechts-Kalkül in der

    Einschätzung - werden mit Verlaub - dem Umganges dieser ja durchaus

    Unterschiedlich "gestrickten" Gerichte weit eher gerecht.

    Und das ist im Ergebnis mehr als gut so.

     

    Klar hat Karlsruhe eine - mehr als naheliegende -

    Grenze formuliert.

    Das ist markig - "gut gebrüllt Löwe" -

    Wird aber schön gepflegt&poliert im Arsenal bleiben! Fein.

    Aber - Karlsruhe hat auch - gewitzt durch entsprechend sanktioniertes

    "Säbelrasseln" in der Vergangenheit - durch seine strukturierten

    Anfragen/Vorlagen inhaltliche Positionen in diesen

    Dialog eingeflochten. & Der EuGH hat diesen "Wink" in cooler

    Abkehr von seiner sonstigen&bisherigen

    "Freihändigkeit" in beiderseitige Wirksamkeit in den

    EU-Raum einschl. EZB umgemünzt.

    Karlsruhe hat dann grad "den Sack zugemacht!" -

    Wie erwartet - & in beiderseitigem Einvernehmen. That's it!

     

    Solches kluges Paßspiel auf hohem Niveau - sachlich wie politisch-intellektuell -

    Läßt für die Zukunft auf mehr hoffen.

    Denn die übrigen Akteure & Institutionen

    Werden diesen Pas de deux sehr

    Aufmerksam verfolgt&registriert haben.

    kurz - Diese beiden Gerichte als

    Motor für die EU ist keine Fiktion mehr!

    • @Lowandorder:

      & nochens - glatt übersehen;)

       

      "Kommentar EZB-Urteil

      Europa unter Karlsruher Aufsicht

      Die Verfassungsrichter haben die EZB-Politik nicht nur abgesegnet. Sie haben den Europäischen Gerichtshof gezwungen, strenge Vorgaben zu machen...."

       

      Das allein reicht eigentlich als Kommentar zu Ihrem Kommentar -

      Herr Rath!

      Wenn Ihnen dazu beim gegen den Strich lesen nicht ein bestimmtes Lied & großmäulige Schröder/Fischer ff einfallen - Dann -

      Ja dann - kann ich Ihnen auch nicht helfen!