Kommentar Brustimplantate-Skandal: Von Kontrolle keine Spur
Minimaler als bei den PIP-Brustimplantaten geht Aufsicht wohl kaum beim TÜV. In Zukunft darf Kontrolle nicht von besonders neugierigen Prüfern abhängig bleiben.
U nweigerlich kommt einem beim Plädoyer der TÜV-Anwältin im Zusammenhang mit fehlerhaften Brustimplantaten im französischen Toulon das berühmte Bild der drei Affen in den Sinn: nichts gehört, nichts gesehen, nichts gesagt. Minimaler als bei der Firma PIP ging die Aufsicht wohl kaum.
Schockierender als die erstaunliche Passivität der vermeintlichen Qualitätsprüfer ist aus der Sicht der Betroffenen höchstens, dass sich die TÜV-Verantwortlichen beim Strafprozess zum Schwindel mit fehlerhaften PIP-Brustimplantaten nun auch noch als Mitkläger neben die Opfer setzen wollen.
Der Verlauf dieser zivilrechtlichen Verhandlung in Südfrankreich lässt vermuten, dass der richterlich auf seine Eignung als Prüfer getestete TÜV mit einer gebührenfreien Mahnung ungeschoren davonkommt wie eine Woche zuvor schon „daheim“ in Rheinland-Pfalz vor dem Frankenthaler Landgericht.
Das heißt jedoch keineswegs, dass aus den beiden Gerichtsterminen keine Lehren zu ziehen wären. Was im Zusammenhang mit dem skandalösen Schwindel von Brustimplantaten juristisch betrachtet bloß als Nebenschauplatz aussieht, ist für den zukünftigen Schutz der Konsumenten vor skrupellosen Betrügern vor zentraler Bedeutung.
Die Diskrepanz zwischen der Erwartung der Verbraucher gegenüber den Zertifizierungsstellen (in diesem Fall auch den ihren Ärzten voll vertrauenden Patientinnen) und der Realität einer offensichtlichen Vernachlässigung elementarster Überwachung könnte größer nicht sein.
Die Konsequenz muss die Schaffung einer wirklichen Qualitätsgarantie für medizinische oder kosmetische Produkte sei. Dazu braucht es nicht schärfere Richter oder speziell neugierige Prüfer, sondern klare europäische Vorschriften für die Zulassung und Kontrolle.
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