Kommentar Auschwitz-Urteil des BGH: Reichlich verspätete Gerechtigkeit

Das Urteil ist ein Meilenstein im Umgang mit Nazitätern. Und die symbolische Bedeutung kann gar nicht hoch genug bewertet werden.

Ein Tor, über dem „Arbeit macht frei“ steht

Der Haupteingang der Vernichtungslagers Auschwitz Foto: dpa

Es ist ein Meilenstein in der Geschichte der Strafverfolgung von Nazitätern. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es zu einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord ausreicht, wenn der Täter in einem Lager wie Auschwitz als Wachmann oder Buchhalter den Mordbetrieb unterstützt hat. Eine unmittelbare Tatbeteiligung ist dazu nicht erforderlich. Damit könnten nun endlich die Tausenden SS-Wachhabenden und Bürokräfte zur Verantwortung gezogen werden, denen kein individueller Mord nachweisbar war – nicht verwunderlich angesichts der Tatsache, dass die Zeugen ihrer bestialischen Taten fast ausnahmslos selbst ermordet worden sind.

Die Täter könnten jetzt belangt werden. Aber das wird nicht passieren. Das BGH-Urteil kommt um Jahrzehnte zu spät, und das wohl nicht ganz zufällig. Fast alle mutmaßlichen Täter sind inzwischen, mehr als 71 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes, verstorben. Ja, es leben noch einige wenige Greise, denen nun der Prozess bereitet werden kann.

Das ist auch gut so, denn warum sollte ein Mordhelfer straffrei ausgehen, nur weil es ihm gelungen ist, sich unter tätiger Mithilfe der Justiz lange genug vor einer Haftstrafe zu drücken? Auch einige wenige ihrer mit dem Leben davongekommenen Opfer leben schließlich noch, ganz zu schweigen von ihren Nachfahren. Ihr Verlangen nach Gerechtigkeit misst sich nicht an der Zahl der vergangenen Jahre seit dem Holocaust. Mord verjährt nicht.

Die letzten Verfahren gegen Nazitäter, die nun noch folgen mögen, sind strafrechtlich betrachtet nur noch von geringer Relevanz. Viel größer ist ihre symbolische Bedeutung – als Auseinandersetzung mit begangenem deutschem Unrecht, ja, auch als eine Art Geschichtsunterricht aus einer inzwischen fernen Zeit. Das ist gerade angesichts des Versuchs von rechtspopulistischer Seite, die deutsche Geschichte in ein günstigeres Licht zu rücken, bitter nötig – man denke nur an Frauke Petrys Erklärung, das „Völkische“ positiv besetzen zu wollen.

Selbstverständlich haben all diejenigen recht, die der Justiz vorwerfen, sie habe die Verurteilung all der Schreibtischtäter, Richter und Staatsanwälte in Nazidiensten viel zu lange systematisch boykottiert. Aber wenn es im Jahr 2016 überhaupt noch etwas gibt, das dem Recht zu seinem sehr späten Durchbruch verhilft, dann ist es dieses Urteil. Dafür gebührt dem Bundesgerichtshof Dank.

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Jahrgang 1957, ist Mitarbeiter der taz und Buchautor. Seine Themenschwerpunkte sind Zeitgeschichte und der Nahe Osten. Hillenbrand ist Autor mehrerer Bücher zur NS-Geschichte und Judenverfolgung. Zuletzt erschien von ihm: "Die geschützte Insel. Das jüdische Auerbach'sche Waisenhaus in Berlin", Hentrich & Hentrich 2024

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