Kommentar Afghanistan : Schwarzes Loch am Hindukusch
Die USA haben das Militärgefängnis Bagram den Afghanen übergeben, aber nicht alle Gefangenen. Einige werden unter US-Kontrolle bleiben.
D er Fall des bisherigen US-Militärgefängnisses Bagram zeigt, wie groß das Misstrauen zwischen Amerikanern und Afghanen ist. Für die Afghanen ist es eine Souveränitätsfrage, dass eine fremde Macht auf afghanischem Territorium nicht einfach Afghanen verhaften und ohne Gerichtsverfahren einsperren kann.
Für das US-Militär kommt es darauf an, dass es seine Gefangenen nicht an eine käufliche Institution überstellt, die sie womöglich auf freien Fuß setzt. Deshalb haben die USA zwar jetzt das Gefängnis den Afghanen übergeben, aber nicht alle Gefangenen. Einige werden unter US-Kontrolle bleiben.
Beide Positionen sind verständlich – und hätten nicht zum Konflikt geführt, wäre in Afghanistan ein einigermaßen funktionierender Rechtsstaat entstanden. Was bekanntlich nicht der Fall ist. Aber auch unter ausschließlicher US-Kontrolle war Bagram kein rechtsstaatlicher Ort. Gefangene hatten dort noch weniger Rechte als im berüchtigten US-Lager Guantánamo.
Denn dessen Insassen können vor US-Gerichten klagen, weil in Guantánamo US-Gesetz gilt, in Bagram aber nur die Genfer Konvention. Und anders als in Guantánamo konnten in Bagram Anwälte nie ihre Klienten besuchen.
Niemand kann ernsthaft ausschließen, dass Gefangene in einem afghanisch kontrollierten Bagram misshandelt werden. Doch dies war dort schon zu US-Zeiten so, als Gefangene nach US-Berichten zu Tode gefoltert wurden. Bis heute gibt es zudem Indizien für ein „schwarzes“ Gefängnis der US-Geheimdienste auf der angrenzenden Militärbasis.
Im Streit um Bagram ging es aber nie um rechtsstaatliche Fragen. Das zeigt, wie wenig vom Versprechen auf ein demokratisches Afghanistan wie vom US-Rechtsstaat bei Militärinterventionen im Ausland übrig geblieben ist.
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