piwik no script img

Kommentar Abschiebung von AfghanenIm Kreis der Intransparenz

Thomas Ruttig
Kommentar von Thomas Ruttig

Deutschte Behörden schieben „Mitwirkungsverweigerer“ an den Hindukusch ab. Nicht nur der Begriff ist strittig, auch die Lage vor Ort.

Teilnehmer einer Demonstration gegen Abschiebungen nach Afghanistan am 25.03.2017 in Leipzig Foto: dpa

W enigstens die Zahl der Zwangspassagiere auf dem zwölften Abschiebeflug nach Kabul, der dort gestern eintraf, ist nun bekannt. Auf Nachfrage. Es sind 21. Offenbar hält das Bundesinnenministerium (BMI) die Flüge nicht für relevant genug, um sich von allein zu einer Pressemitteilung durchzuringen.

Überhaupt ist es um die Transparenz bei diesen Abschiebungen seit ihrer Wiederaufnahme Ende 2016 nicht zum Besten bestellt. Immer wieder bürstete das Innenministerium Anfragen mit dem Hinweis ab, die Abschiebungen seien Ländersache. Das stimmt zwar, aber die dem BMI unterstehende Bundespolizei koordiniert die Flüge und kennt also die Zahlen.

Laut Beschluss der Bundesregierung dürfen nur Straftäter, sogenannte terroristische Gefährder und Mitwirkungsverweigerer bei der Identitätsfeststellung nach Afghanistan abgeschoben werden. Zu Einzelheiten halten sich Bundes- und Landesbehörden aber ebenfalls zurück. Das liegt daran, dass Flüchtlingsunterstützern gerade bei der letztgenannten Kategorie eine ganze Reihe von Fallbeispielen vorliegt, wo das sehr weit ausgelegt wurde. Ein Termin versäumt? Ab in den Flieger. Vor allem Bayern tat und tut sich dabei hervor. Und Merkels neuer Bundesinnenminister, Horst Seehofer, hat deutlich gemacht, dass er den restriktiven bayerischen Kurs in der Asylpolitik nun auch auf die Bundesebene heben will – etwa mit den geplanten Ankersammellagern für Asylbewerber.

Intransparenz herrscht auch in Bezug auf die Frage, ob die Bedingungen in Kabul überhaupt Abschiebungen zulassen. Berlin sagt ja, aber die Einschätzung der „asyl- und abschieberelevanten“ Lage in Afghanistan, auf die sich auch ganz aktuell immer wieder Asylrichter beziehen, ist nicht nur geheim, nur für Parlamentarier und Gerichte, sondern auch veraltet. Dies ignoriert systematisch alle abweichenden Fakten. Und selbst wenn die Regierung die überfällige Neufassung der Einschätzung der UN und anderer Quellen endlich ernst nähme – den 218 seit 2016 abgeschobenen Afghanen würde das wohl nicht mehr helfen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Thomas Ruttig
Autor:in
Mitbegründer des unabhängigen Think Tanks Afghanistan Analysts Network Kabul/Berlin (https://www.afghanistan-analysts.org/en/). Abschluss als Diplom-Afghanist, Humboldt-Univ. Berlin 1985. Erster Afghanistan-Aufenthalt 1983/84, lebte und arbeitete seither insgesamt mehr als 13 Jahre dort, u.a. als Mitarbeiter der DDR-, der deutschen Botschaft, der UNO und als stellv. EU-Sondergesandter. Seit 2006 freischaffend. Bloggt auf: https://thruttig.wordpress.com zu Afghanistan und Asylfragen. Dort auch oft längere Fassungen der taz-Beiträge.
Mehr zum Thema

0 Kommentare

Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.