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Koalition reformiert GrunderwerbsteuerImmobilienhaie prellen Staat weiter

Mit „Share Deals“ sparen sich Konzerne die Grunderwerbsteuer. CDU/CSU und SPD schränken diese Möglichkeit jetzt ein – aber nur ein wenig.

Auch hier sparten sich Käufer die Grund­erwerbsteuer: das Sony-Center in Berlin Foto: Karl-Heinz Spremberg/Chromorange/imago

Berlin taz | Die Große Koalition will die Umgehung der Grunderwerbssteuer durch sogenannte Share Deals etwas erschweren. Die Mehrheit des Bundestagsfinanzausschusses beschloss am Mittwoch nach jahrelangem Streit zwischen CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf. Er lässt dieses Steuerschlupfloch beim Verkauf von Gebäuden und Grundstücken aber auch weiterhin offen.

Gerade Konzerne erwerben Immobilien oft nicht direkt, sondern sie kaufen Anteile („Shares“) an einer Firma, der die Immobilie gehört. Solange sie binnen fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile übernehmen, müssen sie nach aktueller Rechtslage keine Grunderwerbsteuer zahlen. Den Rest hält in der Regel ein Strohmann des neuen Eigentümers. Auch Vorkaufsrechte etwa von durch Wohnungsnot geplagte Kommunen oder – bei Agrarflächen – von Landwirten gelten dann nicht.

Von 1999 bis 2017 wurden nach Angaben der Grünen zwei Drittel des Wohnungsportfolios mit mehr als 800 Wohneinheiten per Share Deal verkauft. Bei der Hälfte davon seien weniger als 95 Prozent der Anteile erworben worden. Dem Staat entgehe damit jährlich rund 1 Milliarde Euro, rund 10 Prozent des Gesamtaufkommens der Grunderwerbsteuer.

Privatleute dagegen müssen beim Kauf etwa einer Wohnung diese Abgabe in Höhe von je nach Bundesland bis zu 6,5 Prozent der Kaufsumme regelmäßig zahlen. Viele Länder haben den Steuersatz in den vergangenen Jahren stark erhöht – auch weil sie immer mehr Einnahmen verloren, nachdem Konzerne den Share-Deal-Trick für sich entdeckten hatten.

SPD wäre gerne weitergegangen

Der Finanzausschuss hat deshalb nun beschlossen, dass die volle Steuer schon ab einem Erwerb von 90 Prozent der Unternehmensanteile innerhalb von zehn Jahren fällig werden soll. Ausgenommen davon sind Aktien, die an der Börse gehandelt werden. Die Reform soll kommende Woche vom Bundestagsplenum beschlossen werden und zum 1. Juli in Kraft treten.

Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Olav Gutting, erklärte zwar: „Mit diesen Änderungen bekämpfen wir wirksam die Steuergestaltungen der Vergangenheit.“ Doch nach Angaben von ExpertInnen bei einer Anhörung des Ausschusses würde eine immer noch so hohe Schwelle die Steuerumgehung kaum erschweren.

„Als SPD wären wir gerne weitergegangen und haben eine Absenkung der Schwelle auf 75 Prozent gefordert“, teilte die Berliner Abgeordnete Cansel Kiziltepe mit. „Die Union hat in dieser Frage herumlaviert.“ Tatsächlich verlangte sogar die CDU-Agrarministerin Julia Klöckner die 75-Prozent-Schwelle, jedoch nur für die Landwirtschaft.

„Kapitulation vor der Immobilienlobby“

Darauf wollte Gutting erst eingehen. Als dann die SPD diese Regelung auch für Wohnungen und Büros forderte, wuchs unter dem Druck der Immobilienlobby der Widerstand bei CDU/CSU, die schließlich nur noch der 90 Prozent-Grenze zustimmten. „Vor die Großstadt-Immobilienhaie stellte sich die Union bis zuletzt schützend“, kritisierte Kiziltepe.

Sie tröstete sich damit, dass immerhin weitere Detailregelungen den Steuertrick erschweren würden. „Zahlreiche steuervermeidende Share Deals, wie wir sie etwa in Berlin beobachten, werden dann nicht möglich sein“, so Kiziltepe.

Dennoch sagte Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen: „Die Koalition hat auf ganzer Linie versagt.“ Das Steuerschlupfloch werde auch nach jahrelanger Diskussion nicht geschlossen. „Das ist eine Kapitulation vor der Immobilienlobby.“ Paus verlangte ein „quotales Modell“. Dieses erlaube es, ab einer Anteilsübertragung von mehr als 50 Prozent die darin enthaltenen Immobilien anteilig zu besteuern.

Auch das Netzwerk Steuergerechtigkeit kritisierte die geplante Reform. „Das Gesetz verbietet die typische Share-Deal-Konstruktion, aber weil es weiterhin zahlreiche Lücken gibt und sich alle schon auf das 90/10 Modell eingestellt haben, gehen die Share Deals lediglich etwas verteuert und etwas umständlicher lustig weiter“, schrieb der zuständige Fachreferent der Organisation, Christoph Trautvetter. Die Chance für ein Quotenmodell werde verpasst.

Hinweis der Redaktion: Das Statement des Netzwerks Steuergerechtigkeit haben wir am 15.04.21 ergänzt.

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4 Kommentare

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  • 8G
    82286 (Profil gelöscht)

    "Dabei ist das Steueraufkommen deutlich gestiegen. Die Länder haben sich also kräftig bedient - hier "entgeht" kein Steueraufkommen. Und es wurden auch nicht "immer mehr Einnahmen verloren" - das Gegenteil ist nachweislich der Fall."



    Richtig !!!



    Richtig ist aber auch, wenn es ein Gesetz gibt, nach dem 6,5% Grunderwerbsteuer fällig sind, und es wird versucht, dieses Gesetz mit zweifelhaften Methoden, selbstverständlich nur zum Wohle der Mieter, zu umgehen, um diese vor dem bösen, absaugenden Staat zu beschützen, dann entgehen dem bösen, bösen Staat selbstverständlich Einnahmen.



    Die er gut gebrauchen könnte, um extraterrestische Berater anzuheuern, die solche Schlupflöcher schließen. Denn solange die CDU/CSU-Berater den Zugang haben, wird das nichts.

    • 8G
      82286 (Profil gelöscht)
      @82286 (Profil gelöscht):

      galt BERNHARD KLINGER

  • Ein paar Korrekturen:



    Die Formulierung "Dem Staat entgehe ..." ist tendenziös. Fakt ist vielmehr: Die Grunderwerbsteuer lag bis 1983 bei einheitlich 7% und es gab viele Ausnahmen, z. B. für selbstgenutztes Wohneigentum. Unter dem Motto "Verbreiterung der Bemessungsgrundlage" wurde dann die Grunderwerbsteuer unter Streichung von Befreiungen bei ähnlichem Steueraufkommen auf einheitlich 2% festgesetzt. Später wurde sie allerdings auf 3,5% erhöht und dann in einigen Bundesländern in mehreren Schritten bis auf 6,5%. Dabei ist das Steueraufkommen deutlich gestiegen. Die Länder haben sich also kräftig bedient - hier "entgeht" kein Steueraufkommen. Und es wurden auch nicht "immer mehr Einnahmen verloren" - das Gegenteil ist nachweislich der Fall. Der Artikel verbreitet damit kontrafaktische Behauptungen.

    Eine Folge der politischen Beschlüsse ist, dass die erhöhte Grunderwerbsteuer auch in die Mieten einkalkuliert werden muss - sonst wird es schwierig mit der Finanzierung. Leute die die Grunderwerbsteuer erhöhen, erhöhen dadurch mittelbar auch Mieten.

    Zu Ihrer Formulierung "Immobilienhaie prellen Staat weiter":



    Was meinen Sie mit dem Begriff "Immobiliehai"? Gibt es eine Definition? Oder wollen Sie eine Berufsgruppe gezielt diskreditieren?



    Weshalb sprechen Sie von "prellen". Was genau soll hier als illegal insinuiert werden? Das ist bestenfalls schlechter Stil.

    Haben Sie den Artikel so formuliert, um zu berichten, um zu kommentieren oder um aufzuwiegeln?

  • 8G
    82286 (Profil gelöscht)

    Geile Koalitions-Arbeitsteilung: der SPD-Bundesfinanzminister macht Schulden, und der CDU Koalitionspartner verweigert legale Einnahmen. Wer wird die BTW gewinne?